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Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Beratungsverlauf:
Hauptausschussvorsitzender Buth schickt voraus, dass es vom Grundsatz her darum geht, die Umstellung aus Praktikabilitätsgründen um ein Jahr zu verschieben.
Bürgermeister Winter schließt an, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage ursprünglich bereits zum 01. Januar 2022 in Kraft treten sollte. Die beauftragte Consulting – Agentur KUBUS hatte jedoch dringend davon abgeraten, da die Vorbereitungen sehr zeitaufwändig sind und eine umfangreiche Datenerhebung erfordern. Daneben ist es in diesem sensiblen Bereich von besonderer Bedeutung, den Kreis der Betroffenen miteinzubeziehen. Die Fa. KUBUS hat die Umstellung in der Stadt Eutin erfolgreich federführend begleitet. Ein wichtiger Baustein dabei waren öffentliche Informationsveranstaltungen, um eine breitflächige Akzeptanz zu erreichen, was auch vollumfänglich gelang. Er sieht kein Problem darin, wenn die Stadt Plön bis einschließlich 2022 die Erhebung der Tourismusabgabe weiterhin nach dem Realgrößenmaßstab durchführt; hier lagen bisher so gut wie keine Widerspruchsverfahren an. Die Veranlassung zum Wechsel auf einen anderen Berechnungsmaßstab liegt in der Rechtsprechung begründet, die aus Gründen der Abgabengerechtigkeit zur Umsatz- / Gewinnorientierung tendiert.