Beratungsverlauf:
Der Grundsatzbeschluss wurde, so der Vorsitzende, von der Ratsversammlung mit einem Stimmenverhältnis von 11 zu 9 zu 1 gefasst (21 Anwesende).
Ratsherr Jagusch hebt die Funktion des Ältestenrates hervor. Dieser ist kein Beschluss- sondern ein Beratungsgremium. In der Hauptsatzung ist die Nichtöffentlichkeit der Zusammenkünfte ausdrücklich festgeschrieben. Er kann sich nicht vorstellen, dass eine Protokolleinsicht für alle Rats- und bürgerlichen Mitglieder rechtskonform sein kann.
Ratsherr Landschof erkennt auch die Vorbereitung und die Initiierung von öffentlichen Veranstaltungen im Aufgabenfeld des Ältestenrates, aber auch die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden. Weiterhin fallen Probleme zwischen der Ratsversammlung und den Fachausschüssen in seine Zuständigkeit. Damit können bürgerliche Mitglieder involviert sein.
Hauptausschussvorsitzender Buth sieht aktuell den Zustand der FWG – Plön als wesentlichen Grund für die aufgeworfenen Fragen an. Für ihn besteht kein Hinderungsgrund, die Niederschriften über die Sitzungen des Ältestenrates allen Mitgliedern städtischer Beschlussgremien zur Einsichtnahme zu überlassen.
Bürgermeister Winter trifft die Feststellung, dass infolge einer Sonderregelung Ratsherr Dr. Erdtmann im Ältestenrat verbleibt, auch wenn die FWG – Plön des Fraktionsstatus verlustig gegangen ist.
Ratsherr Melzer hat den Ältestenrat bisher auch als Mediationsgremium angesehen. Deshalb bleibt die Zusammensetzung bewusst auf Fraktionsspitzen und Kommunalrepräsentanten beschränkt.
Ratsherr Meußer bezeichnet die Nichtöffentlichkeit des Ältestenrates als ein prägendes Wesensmerkmal. Eine breitere Öffnung würde dem Zweck des Ältestenrates nicht mehr gerecht werden.
Ratsherr Landschof stimmt mit Ratsherrn Melzer darin überein wenn es darum geht, Meinungsverschiedenheiten zu schlichten. Jedoch werden die Protokolle des Landtags – Ältestenrates sogar veröffentlicht.
Vorsitzender Buth ruft den Anwesenden ins Gedächtnis, dass er in der vorangegangenen Wahlperiode selbst fraktionslos der Ratsversammlung angehörte. Er sei zunächst auch ohne die Ältestenratsprotokolle ausgekommen, habe diese dann, nachdem er die Forderung erhoben hatte, auch erhalten. Er fände es fairer, wenn dies für Ratsfrau Hinrichsen so beibehalten würde. Er unterbreitet den Kompromissvorschlag, die bürgerlichen Mitglieder aus dem Verteiler herauszunehmen.
Ratsherr Jagusch konstatiert, dass im Ältestenrat keine Beschlüsse gefasst werden. Das Pendant des Landtags veröffentlicht kein Wort- sondern lediglich ein Beschlussprotokoll. Manche Problemstellungen sind unter Ausschluss der Öffentlichkeit einfacher zu lösen.
Ratsherr Schröder hat die Argumente für und wider gehört. Er stellt die Frage in den Raum, was dagegen spräche, wenn ein fraktionsloses Mitglied mit beratender Stimme dem Ältestenrat angehören würde. Damit wären die teilweise erhobenen Bedenken hinsichtlich der Einsehbarkeit der Niederschriften obsolet.
Ratsfrau Meyer bezieht sich auf die kürzlich beschlossene Änderung der Hauptsatzung, in die explizit aufgenommen wurde, dass der Ältestenrat nicht öffentlich tagt. Dies könnte möglicherweise mit einer umfänglichen Bekanntgabe der Protokolle kollidieren. Sie beantragt, die Entscheidung über diesen Punkt zu verschieben. Die bürgerlichen Mitglieder dürfen an den nicht öffentlichen Teilen der Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen, denen sie angehören und in der Folge selbstverständlich auch die Niederschriften darüber einsehen. Sie legt die Betonung dabei auf die Beschränkung auf den jeweils eigenen Fachausschuss. Für sie besteht das technische Problem, hier scharf zu trennen. Deshalb könnte sie sich dem Vorschlag Ratsherrn Schröders anschließen.
Hauptausschussvorsitzender Buth legt dar, dass nach seiner Erinnerung neben den Fraktionsvorsitzenden Mitglieder der Parteien in den Ältestenrat entsandt werden können.
Bürgermeister Winter greift die Einlassung des Vorsitzenden auf: Im Unterschied zu Ratsherrn Dr. Erdtmann ist Ratsfrau Hinrichsen aus der FWG – Plön ausgetreten. Er teilt die Auffassung, dass die bürgerlichen Mitglieder die Niederschriften nicht erhalten müssten.
Ratsherr Roth kommt auf den Absichtsbeschluss zurück, der in der Ratsversammlung am 26. März 2021 gefasst worden ist. Wenngleich nicht einstimmig, so handelt es sich um einen Mehrheitsbeschluss, der den Willen der Ratsversammlung zum Ausdruck bringt. Auch er vermag sich der Vorstellung anzuschließen, die bürgerlichen Mitglieder auszunehmen.
Der Vorsitzende modifiziert den Beschlussvorschlag zu Artikel 1 des 3. Nachtrags zur Änderung der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und deren Ausschüsse:
Beschluss:
„An § 2 – Ältestenrat – wird folgender Absatz 4 angefügt:
(4) Die Protokolle der Sitzungen des Ältestenrats werden allen Ratsmitgliedern im nicht öffentlichen Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 2