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Beratungsverlauf:
Vorsitzender Buth bittet den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Ratsherrn Jagusch, um seinen Vortrag:
Ratsherr Jagusch stellt voran, dass es hinsichtlich der Stellvertretung der Umweltschutzbeauftragten einige kontroverse Diskussionen gegeben hat. Deshalb sollte man nun nach vorne schauen. Es gelte, die Position der Umweltschutzbeauftragten dadurch zu stärken, dass man ihr ein Mitspracherecht in Bezug auf ihre Stellvertretung zubilligt. Ob eine oder zwei Vertretungen, sollte dabei nicht im Vordergrund stehen, sondern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Beauftragten. Die Ratsversammlung, dessen ist Ratsherr Jagusch gewiss, wird die Vorschläge mittragen.
Hauptausschussvorsitzender Buth hält es für unproblematisch, der Umweltschutzbeauftragten ein Vorschlagsrecht einzuräumen. Der GUT, materiell zuständig, war allerdings aktuell nicht beteiligt worden. In den Hauptausschuss gehört das Thema wegen der Hauptsatzungsänderung rein formell. Er sieht es als notwendig an, das Thema jetzt an den GUT zu überweisen und, in Abhängigkeit von der Beschlusslage, die Beratungsfolge Hauptausschuss / Ratsversammlung einzuhalten.
Ratsherr Schröder gibt zu bedenken, dass es noch andere Beauftragte, z. B. für die Belange von Menschen mit Behinderung, der Stadt Plön gibt. Hier sollte eine Gleichbehandlung angestrebt werden.
Ratsherr Jagusch stimmt mit Ratsherrn Schröder darin überein. Im Gegensatz zum Vorsitzenden sieht er die Zuständigkeit für eine Entscheidung nicht beim GUT, sondern beim Hauptausschuss in dessen Eigenschaft als Koordinierungsausschuss, angesiedelt.
Ratsherr Weber schließt sich der Begründung des Vorsitzenden an. Es fehlt die Beschlussfassung im GUT. Er bittet darum, dass diese nachgeholt werden kann.
Ratsherr Koll richtet die Bitte an die Verwaltung zu prüfen, wann ein Grundsatzbeschluss eines Fachausschusses vorliegt, wie jetzt z. B. in Sachen Stellvertretung der Umweltschutzbeauftragten, der die Entscheidung des Hauptausschusses vorfestlegt.
Bürgermeister Winter erklärt hierzu, dass der Hauptausschuss durchaus von einem anderen Ausschuss beeinflusst werden kann. Für ihn besteht jedoch ein getrenntes Verfahren.
Der Hauptausschussvorsitzende gesteht zu, dass in der jüngeren Vergangenheit in der Hinsicht manches weniger glücklich gelaufen ist, z. B. in Bezug auf den Standort der Obdachlosenunterkunft. Der GUT fasste den Beschluss „Breslauer Straße“; tatsächlich zuständig gewesen wäre der StEP. Er vermag sich der Argumentation Ratsherrn Webers und des Bürgermeisters anzuschließen. Um eine lange Diskussion in der Ratsversammlung zu vermeiden, rät er dazu, die Thematik in einem geordneten Verfahren abzuarbeiten. Er nennt exemplarisch das Klimaschutzkonzept; hier lag für einige Bereiche die Zuständigkeit beim StEP, für andere hingegen beim GUT.
Ratsherr Kalinka wünscht, dass als künftige Handlungsgrundlage ein Modus Vivendi gefunden wird.
Für Ratsherrn Jagusch ist die Zuständigkeit des Hauptausschusses für die Hauptsatzung der Stadt unstrittig. Aus seiner Sicht geht es überwiegend um eine Formalie, die keine besondere fachliche Tiefe erfordert. Auch er tritt für eine eindeutige Verfahrensregelung ein.
Ratsherrn Roth erscheint ein Blick in die Vergangenheit mitunter hilfreich. Als es darum ging, aufgrund der angestiegenen Belastung eine Stellvertretung für den bisherigen Umweltschutzbeauftragten Dipl. Ing. Kuhnt zu suchen, ist dieser einbezogen worden.
Sein langjähriger Vorgänger Dr. Hofmann hatte z. B. gar keine Stellvertretung. Die CDU möchte dagegen gleich zwei; dies gibt es sonst nur für die/den Bürgervorsteher:in. Die heute Abend anwesende Umweltschutzbeauftragte sollte im GUT darlegen, ob sie eine oder zwei Stellvertretungen für erforderlich hält.
Ratsherr Jagusch bittet darum, hierzu die Umweltschutzbeauftragte anzuhören.
Der Vorsitzende bittet Frau Dipl. Biol. Dahmke um eine kurze Stellungnahme.
Frau Dahmke räumt ein, noch keinen Überblick darüber zu haben, was in welchem Umfang an Arbeit auf sie zukommen wird; sie zeigt sich jedoch erfreut darüber, dass sie die Möglichkeit hat, sich eine Stellvertretung auszuwählen.
Ausschussvorsitzender Buth fasst zusammen, dass allgemein keine Eilbedürftigkeit gesehen wird. Der Antrag soll an den GUT überwiesen werden. Er wiederholt seinen Appell, zu einem geordneten Verfahren überzugehen.
Ratsherr Kalinka richtet die Frage an den Bürgermeister, ob in der Vergangenheit immer dieser formelle Verfahrensgang eingehalten wurde; eine Art von Gewohnheitsrecht dürfe sich nicht herausbilden. Der Hauptausschuss hat letztlich eine Steuerungsfunktion.
Bürgermeister Winter legt Wert auf die Feststellung, dass keine Rechtsverletzung vorläge, wenn der Hauptausschuss heute im Sinne des Antrags der CDU – Fraktion entscheiden würde.
Ratsherr Landschof stellt zwei Anträge zur Geschäftsordnung:
1. Beendigung der Rednerliste
2. Abstimmung über den Antrag des Vorsitzende
Der Antrag zur Beendigung der Rednerliste wird einstimmig angenommen.
Der Ausschussvorsitzende bittet um das Votum zu seinem
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