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Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Beratungsverlauf:
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Wegener erteilt Frau Schulz von der Verwaltung das Wort.
Frau Schulz erläutert ausführlich die dem Protokoll beigefügte Präsentation zum Sachstand und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen im Bebauungsplanverfahren Kieler Kamp.
Frau Schulz weist darauf hin, dass die Veränderungssperre im Herbst ausläuft, bis zum Aufstellungsbeschluss eines einfachen B-Plans, könne es eine Zeitspanne von ca. 1 Jahr geben. In der Zwischenzeit gilt § 34 BauBG für das Gebiet.
Eine 2. Verlängerung der Veränderungssperre wird von der Verwaltung nicht empfohlen, da es hierfür eine sehr gute Begründung geben muss, die ggf. vor Gericht standhalten muss.
In einem einfachen B-Plan kann, laut Frau Schulz, festgelegt werden, dass die ersten 3 m der Grundstücke frei von Garagen und Carports sind.
Die Herangehensweise an einen qualifizierten B-Plan im Gegensatz zu einem einfachen B-Plan ist eine andere mit deutlich mehr Aufwand und Beteilungen öffentlicher Träger (siehe Präsentation).
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