Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Melzer erteilt Frau Schulz zu diesem TOP das Wort.
Diese erläutert ausführlich anhand der Verwaltungsvorlage und der dem Protokoll beigefügten Präsentation den Sachstand.
Im einfachen B-Plan richtet sich künftig die Zulässigkeit von Vorhaben nach den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des B-Planes und im übrigen nach § 34 und § 35 BauGB.
Neu hinzugekommen ist noch die Ergänzung der Grünbedachung von Carports und Garagen. Dies wird vom Ausschuss überwiegend positiv aufgenommen.
Ausschussvorsitzender Melzer fragt nach der Definition von Ferienwohnungen, die dann hier nicht mehr möglich sein sollen.
Ferienwohnungen stehen einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung. Laut dem künftigen B-Plan sind Ferienwohnungen nicht zulässig, bestehende haben allerdings Bestandsschutz.
Bürgerliches Ausschussmitglied Rose und andere Ausschussmitglieder loben die Verwaltung und sind begeistert wie weit das Thema vorangeschritten ist.
Er regt an die Zulässigkeit von Bootshäusern mit der UNB neben Steganlagen im Uferbereich zu prüfen.
Stellv. Ausschussmitglied Frau Hansen bittet darum die Garagen noch einmal vor Ort anzusehen, etliche stehen ganz vorne am Grundstück, andere gehen in die Tiefe.
Ausschussmitglied Wegener erkundigt sich nochmal nach der Veränderungssperre, die im Herbst ausläuft. Frau Schulz erläutert, dass es eine Lücke / Fenster geben wird bis der neue B-Plan beschlossen sein wird. Herr Homeyer ergänzt, dass an dem B-Plan mit „Volldampf“ gearbeitet wird und dieser die 1. Priorität habe. Außerdem komme es auf den Gegenwind an, wann der B-Plan beschlossen werden kann.
Der Ausschussvorsitzende Herr Melzer kann sich der Vorlage zum Entwurf des Bebauungsplans nicht anschließen, insbesondere wird zukünftig die bereits entstandene vielfältige hochwertige Bebauung nicht mehr möglich sein.