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ALLRIS - Auszug

17.11.2021 - 9 Einvernehmen der Gemeinde bei Bauanträgen gem. ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ausschussmitglied Melzer hrt in den TOP ein und erläutert, dass der Ausschuss laut Zuständigkeitsordnung die Zuständigkeit habe. Die Checkliste sollte weiterhin vorhanden bleiben. Es fällt ihm schwer, das Kriterium festzulegen, wann ein Antrag dem Ausschuss vorgelegt werden solle und wann er durch den Bgm. entschieden wird. Wichtig ist, dass der Ausschuss informiert ist, was in der Stadt passiert.

 

Bgm. Winter erläutert, dass es sich hierbei um eine Anfrage an den Ausschuss handle. Anschließend würde erst ein formelles Verfahren in die Wege geleitet werden. Dies betrifft die Zuständigkeitsordnung, diese müsse dem Hauptausschuss und der Ratsversammlung zur evtl. Änderung vorgelegt werden. 

 

Zu 99 % wurde den Vorlagen der Verwaltung zugestimmt. Die Frage nach der Abgrenzung ist schwierig. Die Politik sollte Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung haben. Bauvorhaben mit besonderer Bedeutungr die Stadt Plön wurden in der Vergangenheit im öffentlichen Teil auf die Tagesordnung gebracht. Bgm. Winter ist ebenfalls der Meinung, dass der Ausschuss über Bauvorhaben informiert werden muss, in welcher Form muss abgestimmt werden.

 

rgerliches Ausschussmitglied Rose hat diese Anfrage gestellt und bittet der Verwaltung, zu vertrauen.

 

Ausschussmitglied Möller sieht es als „Win-Win-Win Situation“. Die Verwaltung benötigt weniger Zeit, der Ausschuss ebenfalls und die Bauherren sind die Gewinner und erhalten bedeutend früher die Baugenehmigung.

 

Vorgeschlagen wird z.B. eine Abstimmung zwischen dem Bauausschussvorsitzenden Melzer und Bgm. Winter, welche Bauvorhaben in den Ausschuss kommen sollen.

Weiter stellt sich die Frage, ob Personen die Entscheidung treffen, welche Anträge in den Ausschuss kommen oder die Qualität des Antrages entscheidend ist, z.B. das Bauvolumen oder andere Mechanismen.

 

Ausschussmitglied Buth befürwortet es anständig zu beraten. Das bisherige Verfahren hat sich bewährt.

 

Ausschussmitglied Meyer sieht nachträglich Probleme, falls Anträge nicht dem SteP vorgelegt wurden. Sie plädiert dafür die Vorlagen zu kürzen und die Unterlagen vom Bürger digital anzufordern.

 

Bgm. Winter erwidert, dass die Unterlagen nicht digital vorgelegt werden dürfen.

 

Der Ausschuss diskutiert den TOP ausführlich und einigt sich auf den von Ausschussmitglied Buth formulierten Beschlussvorschlag.

 

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich dafür aus dem Bürgermeister die Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu übertragen.

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung in den Hauptausschuss einzubringen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 1