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ALLRIS - Auszug

08.12.2021 - 9 Erster Nachtrag zum Stellenplan 2021

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Der Vorsitzende übergibt zu diesem TOP an die Verwaltung.

 

rgermeister Winter stellt die Frage in den Raum, wie mit der derzeitigen Situation fortschreitender Aufgabenverdichtung umgegangen werden sollte.

 

Er hebt 3 Bereiche besonders hervor:

Die Teamleiterin des Schulamtes und damit auch Hauptverwaltungskraft für den Schulverband Plön Stadt und Land hat angekündigt, im Oktober nächsten Jahres vorzeitig in Rente zu gehen. Hier könnte eine zweite Kraft für ein halbes Jahr zur Einarbeitung parallel eingestellt werden. Der Bürgermeister kann, außerhalb des Stellenplanes, für bis zu 6 Monate Personen einstellen.

 

Die Fachbereichsleiterin 1 wird krankheitsbedingt voraussichtlich längerfristig ausfallen. Sie hat den Wunsch geäert, die bisherige Funktion nicht mehr ausüben zu wollen was zur Folge hat, dass für sie ein neues Tätigkeitsfeld gefunden werden muss. Er bittet hierbei um Unterstützung durch die Selbstverwaltung.

 

Des Weiteren kam in der Sitzung des Verwaltungsbeirates Bösdorf / Plön am 02. Dezember 2021 die permanente Mehrbelastung der Mitarbeiter im Bereich Tiefbau zur Sprache. Es wurden 51 noch zu erledigende Aufgaben gezählt. Hier sieht der Bürgermeister dringenden Bedarf für eine zusätzliche Planstelle, die so schnell wie möglich besetzt werden sollte. Die Idee wurde in der Verwaltungsbeiratssitzung entwickelt. Der Bürgermeister bittet den Ausschuss, die neue Tiefbauingenieurstelle in den Stellenplannachtrag mit aufzunehmen. Dann könnte zeitnah eine Ausschreibung stattfinden. Zum Jahresbeginn 2022 ist ein Roundtable Gespräch von Vertretern der Stadt Plön und der Gemeinde Bösdorf geplant, um eine Prioritätenliste für die Abarbeitung der offenen Punkte aufzustellen.

 

Oberamtsrat Ohms bezieht sich auf die erbetene zusätzliche Stelle für die durch den am 01. Januar 2023 in Kraft tretenden § 2 b des Umsatzsteuergesetzes Mehrbelastung. Diese ist mit dem vorhandenen Personalstamm nicht aufzufangen.

 

Weitere Veränderungen im Stellenplan sind auf externe Stellenbewertungen zurück zu führen. Diese haben häufig Höhergruppierungen zur Folge, da z. B. zusätzliche Aufgabenstellungen eine verbesserte Einstufung auslösen. Die Stellenbewertungen finden quasi permanent statt. Höhergruppierungen in Anpassung an die tatsächlichen Anforderungen versetzen die Stadt auch in eine konkurrenzfähige Lage in Bezug auf Stellenausschreibungen.

 

rgermeister Winter verweist in diesem Zusammenhang auf das Amt Großer Plöner See, dass in den letzten Jahren einen Stellenzuwachs von 3,11 Anteilen verzeichnen konnte; ganz zu schweigen von den Kreisen Plön und Ostholstein, wo zwischen 15 und 30 zusätzliche Mitarbeiter:innen einen neuen Arbeitsplatz beanspruchen können.

Die Stellenaufstockungen ziehen sich praktisch durch alle Kommunalbehörden.

 

Der Vorsitzende erteilt sodann Bürgermeister Unterhalt, Bösdorf, das Wort.

 

rgermeister Unterhalt trifft die Feststellung, dass immer mehr Dinge aus dem Baubereich die Verwaltung belasten, z. B. die Planung eines neuen Baugebietes, Straßenausbauten und sonstige Maßnahmen der öffentlichen Infrastruktur. Einige Arbeitsrückstände von ca. 1 ½ bis 2  Jahre stoßen in der Gemeindevertretung mehr und mehr auf Unverständnis. So ist z. B. ein Regenrückhaltebecken an der Landesstraße nach 2 Jahren immer noch nicht entschlammt worden.

Insgesamt betrachtet, zeigt sich die Gemeindevertretung mit der Arbeit der Stadt Plön zufrieden. Lediglich im Bauwesen kommt es zu Problemen.

Aus seiner persönlichen Sicht sollte dem Tiefbauingenieur für 1 ½ Jahre ein zusätzlicher Kollege zur Seite gestellt werden. Seine Stimme ist aber nur eine von 16.

Er appelliert an die Hauptausschussmitglieder, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Ratsherr Jagusch ist verwundert, dass heute, ohne jede Vorinformation und ohne Besprechungen in den Fraktionen, ad hoc eine Personalaufstockung beschlossen werden soll. Er betont das Ausscheiden Aschebergs; hier müssten Kapazitäten freigesetzt worden sein. Der Zuwachs von 15  Stellen beim Kreis Plön ist nicht vergleichbar; diese werden im Zuge des Konnexitsprinzips über das Land finanziert. Die Stadt trägt die Mehrkosten hingegen allein. Er wird der Stellenmehrung nicht zustimmen.

 

Ratsherr Landschof sieht in der Umsetzung des § 2 b UStG und des Online - Zugangsgesetzes lediglich Unterstützung auf Zeit bis zur Etablierung der Systeme. Die vorgesehenen Einarbeitungszeiten, gemeinsam mit den jetzigen Stelleninhaber:innen, empfindet er als positiv.

 

Ratsfrau Meyer erkundigt sich nach der Bedeutung des Kürzels „ku“ im Stellenplan.

 

Herr Ohms erklärt die Abkürzung mit „nftig umzuwandeln“, wenn eine Beamtenstelle in eine Beschäftigtenstelle umgewandelt werden soll oder umgekehrt.

Sie selbst war im Verwaltungsbeirat als Vertretung für ihre Fraktion dabei. Es war ebenfalls ein Mitglied der CDU Fraktion anwesend, dem sie nahe gelegt hat, die Aufnahme der zusätzlichen Ing. Stelle in den Stellenplannachtrag in deren Fraktion hineinzutragen. Sie weist auf die Stelle des Klimaschutzmanagers hin, die zu einem hohen Anteil gefördert wird und somit den Haushalt nur geringfügig belastet.

 

Herr Ohms antwortet Ratsherrn Landschof, dass sowohl der Online Zugang als auch § 2 b Umsatzsteuergesetz dauerhafte Aufgaben sind, die nicht nach einer Aufbauphase sich selbst überlassen werden können. Er bestätigt, dass eine Vertreterin der CDU Fraktion während der Verwaltungsbeiratssitzung anwesend war. Die Personalmehrung ist gut zu begründen; im Fachbereich 2 hat man sowohl die Finanzen als auch das Personal ständig im Blickfeld. Es müssen und mussten Prioritäten gesetzt werden; anderes bleibt dann halt liegen. Die zusätzliche Ing. Stelle kann mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Er kann sich eine Beteiligung der Gemeinde Bösdorf in Höhe von 50 % an den Personalkosten vorstellen.

 

Ratsherr Schröder hat den Stellenplan stets mit Interesse verfolgt. Er sieht die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiter:innen nicht nur beim Bürgermeister, sondern auch beim Hauptausschuss angesiedelt Aufgrund der Mehrbelastung durch zusätzliche Aufgaben wird er für die Aufnahme der Tiefbauingenieurstelle in den Nachtrag zum Stellenplan votieren.

 

Ratsherr Jagusch wünscht die prozentualen Anteile der jeweils auf Plön und Bösdorf entfallenden Arbeiten zu wissen. Morgen tagt die Bösdorfer Gemeindevertretung. Der Haushalt 2022 der Stadt Plön wird frühestens im März oder April 2022 verabschiedet werden können. Ein „Durchpeitschen“ der Kostenbeteiligung der Stellenneubesetzung und der Beschlussfassung in der Bösdorfer Gemeindevertretung missllt ihm.

 

rgermeister Unterhalt vermag natürlich keine Prozentsätze hinsichtlich der Stellenauslastung zu beziffern. Er hält an dem Gedanken fest, dass sich Vertreter der Stadt und der Gemeinde im kleinen Kreis zusammenfinden. Er stellt klar, dass sich die Gemeindehrend der Einarbeitungszeit an den Kosten der neuen Stelle nicht beteiligen wird. Diese könnten allerdings später im Jahr in eine Nachtragshaushaltsplanung mit einfließen.

 

Ratsherr Jagusch bittet zu bedenken, dass, wenn sich die sdorfer Gemeindevertretung morgen gegen eine anteilige Personalkostentragung entscheidet, ein heute beschlossener Nachtragshaushalt der Stadt Plön dieses nicht mehr nachzeichnen könnte. Die gleiche Unsicherheit re bei Zustimmung zu eine finanziellen Unterstützung gegeben, deren Höhe aber noch nicht feststeht.

 

rgermeister Winter sieht die Schaffung der zusätzlichen Ing. Stelle als davon unabhängig an; ihm geht es vorrangig darum, die Kräfte im Tiefbauwesen so schnell wie möglich wirksam zu entlasten. Wenn die Stelle nicht im Nachtragshaushaltsplan 2021 berücksichtigt wird, könnte diese erst nach der Haushaltsgenehmigung 2022, mit der er Mitte 2022 rechnet, ausgeschrieben werden. Für das Ausschreibungsverfahren ist ein Zeitrahmen von nochmals einigen Wochen anzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmermarkt die Stellenbesetzung nicht gerade vereinfachen wird. Eine zusätzliche Absicherung kann über eine Besetzungssperre erfolgen.

Bereits jetzt leistet die Stadt Plön mehr, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erkennbar war. Theoretisch wäre es möglich, für die anstehende Einführung der Doppik eine Kraft einzustellen, die sich ausschließlich dieser Aufgabe widmet.

Er sieht die Notwendigkeit, dass die Stadt Plön und die Gemeinde Bösdorf partnerschaftlich  zusammen kommen müssen. Er wirbt abschließend nochmals dafür, die Stelle aufzunehmen.

Die CDU war im Verwaltungsbeirat vertreten. Es hat den Anschein, als wäre die bedeutsame Information nicht der CDU Fraktion zugetragen worden.

rgermeister Unterhalt sieht keineswegs verhärtete Fronten. Morgen fasst die Gemeindevertretung Bösdorf einen Grundsatzbeschluss, ob es überhaupt eine Kostenbeteiligung der Gemeinde geben wird.

 

Herr Ohms bittet Ratsherrn Jagusch um Verständnis für die sehr kurzfristige Stellenplanaufstockung. Die Idee wurde erst in der Verwaltungsbeiratssitzung am 02. Dezember 2021 geboren.

 

Ratsfrau Meyer spricht sich für einen Sperrvermerk im Stellenplan aus. Eine Doppelungrde lediglich für 1 ½ Jahre bestehen; dann wird der bisherige Stelleninhaber verrentet, und die/der neue Kolleg:in eingearbeitet. Ob die Stelle nach dem Renteneintritt des jetzigen Inhabers nachbesetzt wird, wäre zu diesem Zeitpunkt bedarfsabngig zu entscheiden.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth übergibt die Sitzungsleitung an Ratsherrn Roth als seinen Stellvertreter, um einen eigenen Wortbeitrag zu leisten:

 

Ratsherr Buth wiederholt wie er es selber bezeichnet fast mantraartig  seine kritische Haltung gegenüber Stellenmehrungen. Die zu erwartenden Mehraufwendungen in Höhe von ca. 66.000 Euro im Jahr betrachtet er sehr skeptisch. Dem zusätzlichen Aufwand für die § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) und der dafür benötigten Arbeitskraft bringt er sein ungeteiltes Verständnis entgegen. Das Arbeitsaufkommen wird sich weiter steigern durch die Rückführung des Baubetriebshofes als unmittelbare Folge aus § 2 b UStG. In der derzeitigen Konstellation würden sich die Kosten für Bauhofleistungen um 19 % erhöhen. Vor diesem Hintergrund kann er der Argumentation der Verwaltung zustimmen. Die zweite Tiefbauing. Stelle sollte mit einem Sperrvermerk versehen werden. Er plädiert für diese Planstelle, erinnert aber daran das der Stellenplan am 15. Dezember noch von der Ratsversammlung gebilligt werden muss. Ihm persönlich widerstrebt die Stellenmehrung; er erkennt jedoch durchaus deren Notwendigkeit an.

 

Er bittet den rgermeister, den Beschlussvorschlag für die Ratsversammlung zu formulieren

   

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, den Ersten Nachtrag zum Stellenplan 2021, ergänzt um die Stelle 91 (Tiefbauingenieur:in), zu beschließen. Die Stelle 91 ist mit einem Sperrvermerk zu versehen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

 


 

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Anlagen zur Vorlage