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ALLRIS - Auszug

06.12.2021 - 7 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Frau Schulz führt kurz in den TOP ein und Ausschussvorsitzender Melzer übergibt

Herrn Martin Stepany, Büro AC Planergruppe GmbH, das Wort.

 

Herr Stepany erläutert ausführlich anhand der Präsentation die 1. Änderung des vor-

habenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 (siehe Anlage zum Protokoll) den Sachstand.

 

Angemerkt wird der Übertragungsfehler unter Ziffer 1.1.

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für Verwaltungen.

 

Die Bäume sollen, wo es geht, erhalten bleiben und im VHB festgesetzt werden, ei-

nige müssen gefällt werden. Gefällte Bäume werden 1:1 ersetzt.

 

Die Gehölzliste wird noch abgestimmt. Die Anzahl der Parkplät-

ze reduziert sich von 109 auf 94 und zusätzlich werden 18 Fahrradstellplätze errichtet.

Dachbegrünung und Photovoltaik ist vorgesehen. Angemerkt wird, dass es ab 01.01.2022 eine Rücknahmeverpflichtung von Elektrogeräten geben wird. Ab 100 Parkplätzen ist außerdem eine PV-Anlage Pflicht.

 

 

In der anschließenden Diskussion ergeben sich folgende Punkte, die mit dem noch

zu schließenden Durchführungsvertrag geregelt werden sollen:

 

- Fußwegbeziehungen/Radverkehr verbessern

- keine Schrankenlösung

- barrierefreies Kunden-WC

- E-Ladesäulen

 

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt die vorgelegten Vorentwurfsunterlagen für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 „r den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben sowie dem Stadtsee“. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Aushang der Unterlagen im Rathaus für die Dauer von vier Wochen. Gleichzeitig werden die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Plön zur Verfügung gestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 


 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen