Inhalt
ALLRIS - Auszug

15.12.2021 - 16 Leitlinie zur Weitergabe der Mittel gemäß der F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ratsherr Buth nimmt hierzu Stellung. Über die Thematik wurde bereits um GUT und im Hauptausschuss beraten. Die Stadt Plön hat sich im Rahmen der Projektförderung beworben und erhält zur Anteilsfinanzierung geplanter Maßnahmen im Zuge einer Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von netto 492.007,50 €. Dies ist eine Menge Geld, wie Ratsherr Buth anmerkt. Die Bewilligung sieht eine Zweckbindung vor. 352.500 € sind zum einen für das Konzept, die Planung und den Bau der Marktplatzumgestaltung, 75.000 €r den Baumschutz Stadtgraben und die Umsetzung des Grünflächenkonzeptes vorgesehen. Weitere Fördermittel können im Ermessen der Stadt weitergegeben werden und können durch Dritte verausgabt werden. Diese Dritten sind vorliegend das Stadtmarketing Plön e. V.. Es hat eine gemeinsame Sitzung mit dem Stadtmarketing stattgefunden. Dort wurde eine Leitlinie erarbeitet, nach der dieses Geld ausgegeben wird. Es sind konkrete Maßnahmen, die zur Förderung der Attraktivität der Innenstadt beitragen. Zum einen handelt es sich dabei um z. B. eine Neugestaltung der Internetpräsenz, zum anderen werden zahleiche Aktivitäten in der Innenstadt damit unterstützt. Diese Leitlinie, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist, muss heute beschlossen werden.

 

Die Bürgervorsteherin trägt den Beschlussvorschlag vor.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die „Leitlinie zur Weitergabe der Mittel gemäß der Förderrichtlinie zum Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm) vom 15. Juni 2021 des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG4) wird in der vorliegenden Form und Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage VO/RV/2021/ 2392 beschlossen.   

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

 


 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage