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ALLRIS - Auszug

15.12.2021 - 19 Erster Nachtrag zum Stellenplan 2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Der Stellenplan, so Ratsherr Buth, ist Bestandteil des Produkthaushaltes, über den ebenfalls heute zu beschließen ist. Der Produkthaushalt des Jahres 2021 wird in verschiedenen Bereichen den Entwicklungen des Jahresverlaufes angepasst. Der Nachtrag zum Stellenplan wurde in allen Produkten ausführlich mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt. Auf der einen Seite steht die Entwicklung der Personalkosten bei der Stadt Plön als Fehlbedarfskommune im dauerhaften Fokus eines möglichen Konsolidierungsbeitrages. Auf der anderen Seite hat die Stadt Plön dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um den weitestgehend rechtlich übertragenen Aufgaben gerecht zu werden. Im Hinblick auf die Finanzlage führt die Vorlage weiter aus, dass ein strenger Maßstab anzulegen ist, sofern Stellenplanerhöhungen in den Stellenplan einfließen müssen. Nachfolgend werden einige Gründe dafür aufgeführt, warum die Stellenmehrung erfolgen wird, über die heute auch zu beschließen ist. Diese sind aus der Vorlage zu entnehmen. Wie bereits heute thematisiert, erfordert  § 2 b UStG die Rückführung der AöR in die Stadtverwaltung. Diese Entscheidung wurde heute bereits getroffen. Das wird einen erheblichen Mehraufwand an Arbeit mit sich bringen; die Kämmerei ist im Moment die Abteilung bei der Stadt, die stundenmäßig am allerchsten belastet ist. Vor diesem Hintergrund ist diese Stellenmehrung hier zu sehen und aus seiner Sicht auch zu vertreten. Es gibt weitere kleine Veränderungen, aber letztlich ist es so, dass die dargestellten Veränderungen den Stellenanteil im Stellenplan den Nachtragshaushalt gegenüber dem Ursprungshaushalt 2021 um eine Stelle von 81,193 auf nunmehr neu 82,193 erhöhen.

Eine weitere Stelle in der tiefbautechnischen Bauverwaltung wurde unter dem Vorbehalt einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde Bösdorf beschlossen. Unter diesem Aspekt kann auch von plus zwei Stellen gesprochen werden. Durch die Stellenmehrung wird es zu einer Mehrbelastung von 66.600 € ab dem Jahr 2022 kommen. Weiterhin kommen durch tarifliche Ansprüche 15.000 € hinzu. Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Ratsversammlung.

 

Ratsherr Jagusch kündigt an, dass die CDU Fraktion heute dem Nachtragsstellenplan nicht zustimmen wird. Der Grund für die Ablehnung wurde zuvor schon beim TOP Klimaanpassungsmanagement am Rande angesprochen. Die Personalkosten laufen aus Sicht seiner Fraktion aus dem Ruder. Als erstes lohnt ein Blick in die Vergangenheit. 2013 enthielt der Stellenplan 69,758 Stellen zu dem Zeitpunkt, bevor die Verwaltung für Bösdorf und Ascheberg übernommen wurde. Im Folgejahr lag der Stellenplan bei 81,142 Stellenanteilen, mit der Verwaltung von Ascheberg und Bösdorf.

Wenn der 1. Nachtrag beschlossen wird, liegt die Stellenanzahl bei 83,103, also zwei Stellen mehr, als noch zwei Kommunen mitverwaltet wurden, von denen heute nur Bösdorf verblieben ist. Insofern sieht er eine Entlastung von Verwaltungsleistung. Der Stellenplan müsste sich eigentlich mehr nach unten entwickeln als weiter nach oben. Dennoch weist die Vorlage eine weitere Stelle im Team 41 mithrlichen Mehrkosten von 66.600 € aus, dies zumindest für 1 ½  Jahre; danach wird sich zeigen, ob es zu einer Stellenübertragung oder ob es zu einem Abbau kommt. Das hat seine Fraktion insbesondere deshalb verwundert, weil seit einigen Jahren ein langfristiges Personalplanungskonzept besteht. Daraus geht hervor, wie sich das Personal entwickelt, wie sich Stellenanforderungen verändern und wie die Nachfolgeregelungen sind, und obwohl dieses langfristige Personalplanungskonzept vorhanden ist, hat seine Fraktion zwei Wochen vor der Hauptausschusssitzung aufgrund der Zusammenkunft des Verwaltungsbeirates mit Bösdorf davon erfahren, dass es da ein Problem gibt. In dem Zuge ist aufgefallen, dass in 1 ½ Jahren der Teamleiter wechselt und es sich dann anbieten würde, dort etwas zu verändern. Das ist nicht das, wie seine Fraktion sich eine seriöse, langfristige und vorausschauende Personalplanung vorstellt. 2023 wäre dieser Ruhestandswechsel. Aus seiner Sicht ist eine 1 ½ - jährige Übergangsphase zu lang und nicht notwendig. In anderen Kommunen im Umland und auch beim Kreis ist ihm eine vergleichbar lange Übergangsphase nicht bekannt. Aus dieser Sicht erscheint ihm  die vorgezogene Nachfolgeregelung nicht für notwendig. Seine Fraktion fragt sich grundsätzlich: Wenn schon ein Personalplanungskonzept existiert, ob dieses das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist, wenn nach 1 ½ Wochen ohne schriftliche Vorlage in die Ausschusssitzungen eine neue Stelle hineingegeben wird, weil irgendein Bereich überlastet ist. Das passt aus der Sicht seiner Fraktion nicht zusammen. Das Team 41, um das es hier geht, ist aktuell mit vier Vollzeitstellen besetzt, es käme jetzt die fünfte dazu. Wichtig ist dabei für ihn, dass gerade vor zwei Jahren im Stellenplan 2019 -  eine weitere Stelle zur Unterstützung des Teams hinzugekommen ist. Das war noch zu der Zeit, als die Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg bestand. Nach seiner Erinnerung waren es insgesamt sogar 1 ½ Stellenanteile, die für die Abteilung Hoch- und Tiefbau hinzugekommen sind. Danach ist Ascheberg aus der Verwaltungsgemeinschaft ausgeschieden, d. h. dass ein ganzer Teil der Aufgaben weggefallen ist, und dennoch soll eine weitere Stelle kurzfristig mit aufgenommen werden. Das überzeugt seine Fraktion nicht, auch nicht mit Blick auf andere Kommunen, wie dort der Baubereich personell aufgestellt ist. Die CDU Fraktion hält die Stadt Plön in diesem Bezug für gut ausgestattet und sieht die zusätzliche Stelle nicht für erforderlich an. Deren Wunsch ist es, dass der Bürgermeister stattdessen die Prioritätensetzung voran treibt. Dass es in einzelnen Abteilungen zu Belastungen kommt, wird nicht in Abrede gestellt. Dann ist es die Aufgabe des Verwaltungsleiters, entsprechende Prioritäten zu setzen und das Personal auf die wichtigen Aufgaben zu fokussieren; dazu müssten andere Aufgaben zurück gestellt und die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden. Die Stadt kann bei ihrer finanziellen Lage nicht alle Probleme mit zusätzlichen Stellen im Stellenplan heilen.

 

rgervorsteherin Gräfin von Waldersee hat sich als Ratsfrau auf die Rednerliste gesetzt und übergibt die Leitung an ihre Stellvertretung.

 

Sie sieht die menschliche Seite. Wenn einige Arbeiten nicht mehr geschafft werden können, muss auch an das Personal gedacht werden. Sie persönlich wird dafür stimmen, dass die Stelle eingerichtet wird. Wenn ein Mitarbeiter in den Ruhestand wechselt, muss ohnehin eine Nachfolge gefunden werden, was sich heute häufig als schwierig erweist. Dass ihre Auffassung nicht mit der der CDU Fraktion im Einklang steht tut ihr zwar leid, führt aber nicht zu einer Meinungsänderung.

 

Nachdem sie die Sitzungsleitung wieder übernommen hat,  erteilt die Bürgervorsteherin Ratsherrn  Landschof das Wort.

 

Ratsherr Landschof rät zu einer differenzierteren Betrachtungsweise, wie er sie im Hauptausschuss vertreten hat. Ratsherr Jagusch hat vorgerechnet, dass die Stadt bei der Übernahme von Ascheberg und Bösdorf einen Personalbestand hatte, der jetzt, nach dem Ascheberg aus der Verwaltungsgemeinschaft ausgeschieden ist, um zwei Stellen überschritten werde. Er ist der Überzeugung, dass die seinerzeit hinzugekommenen Stellen bereits kompensiert worden sind. In den zurückliegenden 7 bis 8 Jahren sind mehr Aufgaben für die Stadt hinzugekommen, wie die Flüchtlingskrise gewesen, das Onlinezugangsgesetz oder § 2 b UStG, der Bauhof wird in die Verwaltung reintegriert, der Haushalt der Gemeinde Bösdorf muss von kameral auf doppisch umgestellt werden usw.. Er glaubt nicht, dass die Landes- oder die Bundesregierung die Aufgabenflut, die in den letzten Jahren auf die Kommunen zugekommen ist, irgendwann drosseln werden. Das ist seine und die Meinung der SPD Fraktion. Die zusätzliche Stelle für die Tiefbauabteilung wird von dieser mitgetragen. Er denkt nicht, dass dieser zweijährige Rückstand ohne Grund entstanden ist. Wenn er sich vorstellt, dass ein:e Angestellte:r auf dem Arbeitsmarkt, der zurzeit sehr eng ist, gesucht wird, dabei wohl wissend, dass ein Rückstand von zwei Jahren alleine aufzuholen ist, wird sich niemand finden. Es sollte die Zeit des Überganges, wobei er nicht 1 ½ Jahre meint, sondern die Bewerbungsphase, Kündigungsfristen usw. abzieht, bestenfalls für ein Jahr, adäquat genutzt werden, um den großen Rückstand abzubauen und die/den Nachfolger:in in die Materie einzuarbeiten. Das Thema Nachfolgemanagement ist z. B. in größeren Unternehmen ein sehr wichtiges. Bei einer Einarbeitungszeit von 3 4 Monaten würden nach seinen Erfahrungen die meisten das System beherrschen und wissen, wo ihre Unterlagen sind, aber nicht die Feinheiten kennen, auf die es zu achten gilt. Dafür ist ein Jahr, in seinen Augen, mehr als angebracht.

 

Ratsherr Buth teilt grundsätzlich die Bedenken Ratsherrn Jaguschs. Er hat jedoch die Information vom Bürgermeister, dass die Kämmerei wirklich belastet ist. Durch die Eingliederung der AöR wird es zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand kommen. Die Kämmerei war in den letzten Jahren durch die Nachholung der Jahresabschlüsse bereits zusätzlich stark beansprucht. Das resultierte noch aus der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik, eine Entscheidung, die er als richtig und gut ansieht, aber daraus ergaben sich bedeutende Mehrarbeiten. Wenn jetzt durch den § 2 b UStG nochmals Arbeitsaufwand hinzukommt, hat diese Stellenmehrung sein volles Verständnis und seine Unterstützung. Das zweite ist die Stelle in der Bauverwaltung, die noch mit einem Sperrvermerk versehen ist. Ihm ist nicht bekannt, was die Gemeindevertretung Bösdorf bis jetzt hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung an den Personalaufwendungen beschlossen hat. Sofern sich die Gemeinde Bösdorf finanzielle an dieser Stelle beteiligen wird sieht er überhaupt kein Problem, das mitzubeschließen und dafür zu plädieren. Weitere Stellenmehrungen betrachtet er, wie er bereits deutlich zum Ausdruck gebracht hat, äerst kritisch. Diese beiden Stellen scheinen ihm durchaus notwendig zu sein.

 

rgermeister Winter verweist auf die Bezugsvorlage. Aus dieser geht hervor, dass die Gemeinde Bösdorf einer grundsätzlichen finanziellen Beteiligung an der Stelle zugestimmt hat; in welcher Höhe und mit welcher Dauer steht noch nicht fest. Das wird in Gesprächen mit der Gemeinde Bösdorf Anfang 2022 kurzfristig geklärt. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses im Februar 2022 wird dieses Thema behandelt werden, auch weil bei der Stelle ein Sperrvermerk angebracht ist. Er bestätigt die Aussage Ratsherrn Landschofs, dass die „Doppelbesetzung“ in der Tiefbauabteilung niemals für 1 ½ Jahre bestehen wird. Er bestätigt ebenso die Äerung Ratsherrn Jaguschs, dass eine Übergangsphase von 1 ½ Jahren unüblich ist. In der Sitzung des Verwaltungsbeirates mit Bösdorf ist nochmals deutlich geworden, wie unzufrieden die Partnergemeinde ist, wenngleich Bösdorf die Stadt mehr als Dienstleisterin ansieht. Auch bei der Stadt herrscht Unzufriedenheit darüber, dass viele Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Er stimmt Ratsherrn Jagusch zu, dass es Aufgabe des Bürgermeisters ist, Prioritäten zu setzen; dies hat er in einigen Punkten getan, was zu härtesten Auseinandersetzungen im Ausschuss, dass genau das, was die eine Fraktion möchte, er nicht als Priorität betrachtet und deshalb von ihm zurückgestellt wird, geführt hat. Wenn er eine andere Priorität setzt, ist eine andere Fraktion betroffen, und erfolgt exakt die gleiche Reaktion. Von daher ist es immer eine Frage des Blickwinkels, welche Priorität wie anzusetzen ist. Ratsherr Jagusch ging darauf ein, dass nunmehr drei Stellen mehr geschaffen wurden, als zum Zeitpunkt des Weggangs von Ascheberg. Die auf Ascheberg entfallenden Stellenanteile sind danach vollständig kompensiert worden, sogar während die Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Ascheberg noch bestand. Dann ist zu beachten, dass immer mehr Aufgaben für die Stadt hinzukommen. Manchmal handelt es sich auch nur um Kleinigkeiten. Vor einigen Tagen sind beispielsweise zusammen mit dem zuständigen Kreis Plön 2 G Kontrollen in den Geschäften durchgeführt worden. Diese verliefen grundsätzlich zufriedenstellend; in einigen Fällen ist noch etwas nachzuarbeiten. Der Kreis sieht sich dazu jedoch nicht in der Lage; hier soll das Ordnungsamt der Stadt tätig werden. Jetzt ist städtisches Personal mit den Nachkontrollen und den Beschwerdeführungen beschäftigt. Es handelt sich dabei nur um eine kleine Facette, aber diese häufen sich. Die Maßgaben des Onlinezugangsgesetzes sind bis zum Jahresende 2022 umzusetzen. Hier befindet sich die Stadt noch in den Anfängen. Die Aufgabe ist bei der Kämmerei und der IT angesiedelt. Die Kämmerei ist nach Kräften dabei, den Jahresabschluss 2020 zu erstellen, damit der Haushalt 2022 überhaupt erst aufgestellt werden kann. Wenn der Jahresabschluss 2020 nicht vorgelegt werden kann, wird sich die Kommunalaufsicht  mit dem Haushalt 2022 gar nicht erst befassen. Der Konzernabschluss, der schon seit Längerem vorliegen müsste, steht bis heute nicht. Das integrierte Kontrollsystem ist noch nicht eingerichtet worden. Hierzu bedarf es professioneller Unterstützung. Das Beteiligungsmanagement ist ebenfalls noch nicht eingeführt. Dieses neben der Spitzenbelastung, der die Kämmerei bereits jetzt ausgesetzt ist. Von daher liegt es nicht daran, dass man nicht arbeiten will, sondern es liegt daran, dass immer mehr Aufgaben hinzukommen. Bürgermeister Unterhalt, Bösdorf, hat es in der letzten Hauptausschusssitzung klargelegt, in dem er auf die Entschlammung der Feuerlöschteiche hingewiesen hat. Es ist die Erneuerung von Straßen erforderlich, ebenso wie die der Wasserversorgung. Des Weiteren läuft die Frist für die Umstellung auf die Doppik ab. Auch hier ist die Stadt Plön gefordert, nicht nur hinsichtlich der Gemeinde Bösdorf, sondern auch für den Schul- und den Feuerlöschverband. Die Doppik verlangt aufwändigere Buchungsaktivitäten, als die Kameralistik. Die Ingenieursstelle wurde im Verwaltungsbeirat diskutiert und fand dann auf Initiative der Bürgervorsteherin kurzfristig Eingang in die Hauptausschussberatungen. Dieser Weg ist ein Ausdruck dessen, wie groß die Not in Bösdorf und auch bei der Stadt Plön ist. Wenn sich Bösdorf an den Kosten beteiligt ist es nur richtig, wenn jetzt schon die Bemühungen zur Besetzung dieser Stelle beginnen. Es wird schwer sein, bei der herrschenden Arbeitsmarktlage eine:n Ingenieur:in zu finden. In der Privatwirtschaft werden eindeutig höhere Löhne gezahlt, aber die Stadt ist an den Tarifvertrag gebunden. Er glaubt, dass die Stelle vor Sommer oder Herbst nächsten Jahres nicht besetzt werden kann. Im Frühjahr 2023 wechselt Herr Ing. Köpke in den Ruhestand. Von daher sind es die drei Stellen, die zu der Stellenmehrung führen: Die IT Stelle, die „§ 2 b UStG“ Stelle, die letztlich auf die EU Kommission zurückgeht  und die Ingenieurstelle. Im Übrigen wird versucht, mit dem früheren Personalbestand auszukommen. Er bittet darum, dieses zu honorieren.

 

Ratsherr Melzer als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung ist besonders an der personellen Verstärkung im Fachbereich 4 gelegen. Narlich werden auch die Beschwerden der Partnergemeinde Bösdorf zur Kenntnis genommen. Es existiert eine Prioritätenliste, damit mit der Verwaltung gut zusammengearbeitet werden kann und das Personal nicht überfordert wird. Es ist auf Plöner Seite nicht so, dass sich die Fraktionen nicht abgeholt fühlen, sondern dass man gemeinsam vorgeht. Er weist darauf hin, dass zumindest im Stellenplan 2022 ein kw Vermerk für den 2023 ausscheidenden Ingenieur anzubringen ist. Er hinterfragt, ob dieser nicht bereits im Rahmen des Nachtrages 2021 vorgesehen werden könnte, um die absehbare Entwicklung zu dokumentieren. Er wird dem Stellenplannachtrag aufgrund der nicht sichtbaren Stellenplanverlängerung nicht zustimmen, weil es sich, wie Ratsherr Jagusch betonte, um eine Verwaltungsaufgabe handelt. 

 

Die Bürgervorsteherin bittet sodann die Ratsmitglieder um ihr Votum:

 

 

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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt den Ersten Nachtrag zum Stellenplan 2021 in der

vorliegenden Fassung (Bezugsvorlage VO/RV/2021/2420-1).  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 1

 


 

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Anlagen zur Vorlage