Beratungsverlauf:
Bgm. Winter erläutert, dass der Erbbaurechtsertrag zum Fischereigelände beim nächsten Hauptausschuss am 16.05.2022 auf der Tagesordnung steht.
Diese Vertragsverhandlungen mit dem Land ruhen zur Zeit, da sich die entsprechende Mitarbeiterin in Elternzeit befindet. Ab Herbst sollen die Verhandlungen weiterlaufen.
Es wurde aber ein 2-jähriger Nutzungsvertrag geschlossen, damit die Stadt die Fläche derzeit nutzen darf.
Bgm. Winter und der Fachbereich 4 haben zwischenzeitlich Gespräche mit Frau Backmann geführt, um das Gelände mit Wasser, Abwasser und Storm für Veranstaltungen provisorisch aufzurüsten, um z.B. das Stadtbuchtfest dort zu planen.
Ratsherr Wegener fragt nach der Abarbeitung des Beschlusses vom 11.08.2021. Hier wurde die Verwaltung beauftragt diverse Prüfaufträge / Gespräche abzuarbeiten: „Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Konzept bei den Trägern öffentlicher Belange insbesondere dem Land Schleswig-Holstein, der Landesplanung, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Tourimusreferat des Wirtschaftsministeriums und der Investitionsbank zur Prüfung vorstellig zu werden und die Ergebnisse dieser Gespräche dem Ausschuss im Anschluss darzulegen.“
Diese Gespräche wurden von der Verwaltung bislang nicht geführt.
Bgm. Winter sieht es so , dass er erst die Gespräche führen kann, wenn ein Konzept / Plan steht.
Laut Ratsherrn Möller haben wir einen Plan. Als Grundlage sollte die Vorstellung von Herrn Kruppa dienen. Es wird kein neuen Plan benötigt.
Laut Herrn Homeyer ist der Pachtvertrag noch nicht geklärt. Es ist noch nicht klar für welchen Bereich die Stadt zuständig ist. Es ist eine Zielvorstellung erforderlich.
Es folgt eine Diskussion , ob hierfür ein Rahmenplan erarbeitet werde sollte oder der Plan von Ratsherrn Kruppa als Grundlage der Planung übernommen wird.
Herr Homeyer verweist auf die Prioritätenliste. Änderungen müssten beschlossen werden und verweist auf die enge personelle Situation und die Vielzahl der Aufgaben und Aufträge.
Die geforderten Gespräche können nicht innerhalb 4 Wochen geführt werden. Der Ausschuss ist mit dem Vorgehen der Verwaltung nicht einverstanden und drängt auf die Bearbeitung des Beschlusses vom 11.08.2021.
Es folgt eine Diskussion zur Frage, ob für das Gelände seinerzeit ein B-Plan oder nur ein Aufstellungsbeschluss erstellt wurde.
Dies solle von der Verwaltung geprüft werden.