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ALLRIS - Auszug

16.05.2022 - 9 Erhebung der Jahres- und Saisonsondernutzungsge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

rgermeister Winter fasst eingangs zusammen, dass die Stadt infolge der

Coronabeschränkungen in den Jahren 2020 und 2021 auf insgesamt rd. 20.000 Euro an Gebührenerträgen verzichtet hat, um die betroffenen örtlichen Betriebe zu entlasten.

 

Ausschussvorsitzender Buth fragt nach, ob ein Verzicht auf diese Einnahmezu einer Kürzung der Fehlbetragszuweisungen führen kann. Bürgermeister Winter bejaht dies.

 

Ratsherrn Landschof fällt eine Entscheidung nicht leicht. Aus seiner Perspektive ist die Pandemie mit Einführung der wesentlichen Lockerungen beendet.

 

Ratsherr Schröder unterbreitet einen Kompromiss, in diesem Jahr die Hälfte der Gehren zu erlassen. In 2020 und 2021 waren erhebliche Verluste zu verzeichnen, die erst einmal wieder ausgeglichen werden müssten.

 

Ratsherr Landschof vermag die Situation schwer einzuschätzen. In seinem persönlichen Umfeld kam es pandemiebedingt zu finanziellen Notlagen. Andererseits sind z. B. körpernahe Dienstleistungen wegen der zu treffenden Infektionsschutzmaßnahmen seinerzeit im Preis gestiegen. Diese wurden auch nicht wieder gesenkt, als eine Normalisierung eintrat. Er plädiert für eine uneingeschränkte Gebührenerhebung.

 

Ausschussvorsitzender Buth schließt sich dem vollumfänglich an. Touristisch gesehen ist ein sehr guter Saisonverlauf zu erwarten. Es besteht ein beträchtlicher Nachholbedarf.

 

Ratsherr Koll erinnert an die wegen der Abstandsgebote vergrößerten Flächen für die Außengastronomie. Hier sollte weiterhin großgig verfahren werden.

 

rgervorsteherin Gräfin von Waldersee schließt sich dem an.

 

Der Vorsitzende formuliert den folgenden

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Beschluss:

 

Die Jahres- und die Saisonsondernutzungsgebühren werden für das Jahr 2022 in vollumfänglicher Höhe satzungsgemäß erhoben.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen:

 

 

Vor Eintritt in die nicht öffentliche Beratung bittet der Vorsitzende das Publikum, den Sitzungsraum zu verlassen.

Er verkündet sodann um 20:47 Uhr eine Sitzungsunterbrechung für 8 Minuten.

 

Die Beratung wird um 20:55 Uhr wieder aufgenommen.