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ALLRIS - Auszug

08.08.2022 - 8 Produkthaushalt der Stadt Plön für das Jahr 202...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Hauptausschussvorsitzender Buth unterbreitet den Vorschlag, die Beratung mit den Produkten des Hauptausschusses zu beginnen. Er weist angelegentlich auf einen Zuschussantrag hin, über den noch im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden wäre.

Stadtkämmerer Titze merkt an, dass der Beschluss des Haushaltsplans für das laufende Haushaltsjahr im August gefasst wird, auch für ihn ein Novum darstellt. Überwiegend ausschlaggebend hierfür war die Forderung der Kommunalaufsicht, zuchst den Jahresabschluss 2020 vorzulegen. Vorbereitende Arbeiten für die Rückhrung und Wiedereingliederung des Baubetriebshofes sowie die vorbereitenden Arbeiten für die grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht gem. § 2 b UStG ab 01.  Januar 2023 haben das Kämmereiteam bisher sehr in Anspruch genommen und werden es auch noch weiterhin sehr in Anspruch nehmen.

 

Es wird alles dafür getan, dass die städtischen Gremien hinsichtlich des  kommenden Haushaltsplanungsverfahrens 2023 früher mit den Beratungen beginnen können.

 

Zunächst muss jedoch das Planungsverfahren 2022 zum Abschluss gebracht werden, damit eine gültige Haushaltssatzung und ein auszuführenden Haushaltsplan erreicht werden.

 

Er berichtet, dass parallel bereits mit den Jahresabschlussarbeiten für das vergangene Jahr 2021 begonnen worden ist. Der Abschluss kann voraussichtlich noch dieses Jahr vorgelegt werden.

 

Damit ist die Stadt Plön mit den Jahresabschlüssen auf dem aktuellen Stand. In 7 Jahren sind 13 rückständige Jahresabschlüsse ohne Fremdleistungen aufbereitet worden.

 

Damit entfällt künftig die Aufstellung eines zweiten Jahresabschlusses im Jahr. Weniger Arbeit liegt dennoch nicht an. Es muss sodann eine neue gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe mlich die regelmäßige Aufstellung von konsolidierten Abschlüssen (sogenannte Konzernbilanzen)  wahrgenommen werden.

 

Bezüglich eines Verwaltungsentwurfes des Produkthaushaltsplanes 2023 schlägt Stadtkämmerer Titze vor, dass eine relativ schlanke Version erarbeitet wird, die das laufende Geschäft beinhaltet, aber möglichst keine oder nur wenige neue Maßnahmen.

 

Dieser Entwurf würde evtl. auch noch nicht alle notwendigen Daten des Baubetriebshofes enthalten. Ebenfalls wäre dieser Entwurf noch nicht vollständig auf § 2 b UStG ausgerichtet. Das wären die evtl. Nachteile.

 

Der überwiegende Vorteil wäre jedoch, dass  Anfang des neuen Jahres die Planentrfe vorgelegt werden könnten und somit gemeinsam die haushaltslose Zeit auf ein Minimum reduziert werden könnte.

 

Herr Titze hatte ebenfalls bereits eingeräumt, dass es der Verwaltung nicht möglich sein wird, alle investiven Maßnahmen des Haushaltsplanes 2022 noch im laufenden Jahr umzusetzen. Der Bereich des investiven Finanzplanes 2022 beinhaltet immerhin fast ein Volumen von rd. 1,9 Mio. €. Dennoch sollen so viele Maßnahmen angeschoben werden, wie nur irgend möglich und leistbar.

 

Die entsprechenden Restmittel der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen  werden per Anordnung von Haushaltsresten ins kommende Jahr übertragen. Darüber hinaus existieren auch aus dem Vorjahr noch alte Haushaltsreste, die abzuarbeiten sind.

 

Es gibt somit genug für die Verwaltung zu tun. Ein neuer Haushalt 2023 kann aus diesem Grunde zu Beginn nur mit den Geschäften der laufenden Verwaltung ausgestattet werden, so dass Unterhaltungsmaßnahmen, kulturelle und touristische Maßnahmen realisiert werden können, aber auch entsprechende Zuschüsse an Vereine und Verbände oder auch ähnliche freiwillige Leistungen zur Auszahlung gelangen können.

 

Es schließt sich danach der Jahresabschluss 2022 an, der im ersten Halbjahr 2023 vorliegen soll.

 

Sodann wird der Fokus auf einen erforderlichen Nachtragshaushaltsplan 2023 gerichtet, der je nach Stand der Abarbeitung der bisherigen investiven Maßnahmen neue Maßnahmen berücksichtigt, der die vollständigen und restlichen Daten des rückgeführten Baubetriebshofes beinhaltet und ebenso alle Notwendigkeiten der Umsatzsteuerpflicht nach § 2 b UStG.

 

Er fasst kurz zusammen:

 

-          Abschluss des HH-Planverfahren 2022 unmittelbar

-          Aufbereitung des Jahresabschlusses 2021 wurde begonnen.

Der Abschluss wird Ihnen in diesem Jahr vorgelegt.

-          Aufbereitung eines schlanken und zunächst kurz gehaltenen HH-Entwurfes 2023

Die HH-Unterlagen werden Ihnen Anfang des Jahres übermittelt.

Einen genauen Zeitraum kann ich Ihnen heute noch nicht näher darstellen.

-          Aufbereitung des Jahresabschlusses 2022 im ersten Halbjahr 2023

-          Aufbereitung eines umfangreicheren Nachtragsplanes 2023 unter vollständiger Berücksichtigung des Baubetriebshofes, der Erfordernisse des § 2b UStG und Berücksichtigung von evtl. neuen oder erweiterten investiven Maßnahmen

 

Der Kämmerer wirbt für diesen Fahrplan. Es muss und soll aber heute noch keine Entscheidung getroffen werden. Er rät dazu, dieses in Ruhe in den Fraktionen zu beraten.

 

Er geht speziell auf den vorliegenden Haushaltsentwurf ein.

 

mtliche Unterlagen sind den Ratsmitgliedern am 23. Juni 2022 übermittelt worden.

 

Wie in Teilen die Rückmeldungen gezeigt haben, sind die Produkte weitestgehend mit guten Erläuterungen versehen.

 

Die neue und fortgeschriebene Gesamthaushaltssituation hatte er in einem Begleitschreiben dargestellt.

 

Er bedankt sich bei den Ratsmitgliedern, dass diese ihre einzelnen Fragen bzw. die ihrer Fraktionen vorab schriftlich an das Team Finanzen gereicht haben. Hiervon hat insbesondere die CDU-Fraktion Gebrauch gemacht.

Dies ermöglicht der Verwaltung dann auch, unter Einbezug der jeweiligen Fachbereiche aussagekräftigere Antworten zu finden.

 

Die größte Überraschung war wohl zur Freude aller, dass es im Vergleich zum Haushaltsplan des Vorjahres erhebliche Verbesserungen hinsichtlich der Fehlbedarfsentwicklungen gab.

 

Insgesamt sind Verbesserungen von rd. 6,3 Mio. € in den Jahren 2022 bis 2024 zu konstatieren.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat sein Produktbuch bereits am vergangenen Mittwoch und der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am vergangenen Donnerstag beraten und beschlossen.

 

Beide Produktbücher wurden mit wenigen Veränderungen beschlossen.

 

Er stellt sodann die Veränderungen anhand der entsprechenden Liste vor.

 

Unter Einbezug der bisher bekannten Veränderungen ist für das laufende Jahr ein Fehlbedarf in Höhe von 1.192.400 € festzustellen. Von Jahr zu Jahr reduziert sich diese Entwicklung und im letzten Jahr der Finanzplanung kann sogar ein leichter Überschuss ausgewiesen werden.

 

Das ist zwar erfreulich, aber dennoch hat der städtische Haushalt in den nächsten beiden Jahren immer noch ein zu hohes Defizit und weiteres konsolidiertes Handeln bleibt angesagt.

 

Ein großer Erfolg bleibt die jüngste Konsolidierungsmaßnahme, die Herr Bürgermeister Winter umgesetzt hat und das ist die Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze, insbesondere in den Bereichen Fegetasche und Prinzeninsel. Allein diese Entscheidung hat rd. 70.000 €hrlich an Mehrerträgen gebracht.

 

Seine persönliche Hoffnung bleibt, dass auch die Rückführung des Baubetriebshofes einen Konsolidierungsbeitrag leistet und sein Appell an alle ist, sich künftig den Verwaltungskostenbeiträgen verstärkt zu widmen und an tatsächliche Gegebenheiten anzupassen.

 

Die positive Haushaltsentwicklung spielt sich hauptsächlich im Bereich der Steuern sowie im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs ab.

 

Allgemeine Schlüsselzuweisungen: Mehrerträge von rd. 900.000 €

Gewerbesteuer: Mehrerträge von rd. 700.000 €

Gemeindeanteil an der EKSt: Mehrerträge von rd. 300.000 €

Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben: Mehrerträge von rd. 200.000 €

 

Der kleine positive Effekt eines so späten Haushaltes ist die Tatsache, dass die aktuellsten Ergebnisse aus der Mai Steuerschätzung 2022 Berücksichtigung finden konnten.

 

Mit dem heutigen Stichtag ist das höchste Gewerbesteueraufkommen aller Zeiten mit rd. 2.960.000 €  festzustellen. Der Stadtkämmerer schlägt dennoch keinen höheren Haushaltsansatz der liegt lt. Entwurf bei 2.800.000 € - vor, da natürlich auch die vorhandenen Risiken zu bedenken sind.

 

Im Einzelnen sind das:

 

-          Rezessionssorgen: Aktuell herrscht Stagnation: Eine Gemengelage zwischen nicht mehr wachsender Wirtschaft bei gleichzeitig hoher Inflation / könnte  eventuell über die kommende November - Steuerschätzung 2022 eine heftige Datenkorrektur bescheren?

 

-          Die reine Inflation: Diese wird in diesem Jahr bei rd. 7 Prozent und evtl. mehr liegen / Im Bereich der Personalaufwendungen besteht bis zum Ende des Jahres Sicherheit, da es einen gültigen Tarifvertrag gibt. Wie werden die künftigen Abschlüsse ausfallen?

Aufgrund der hohen Inflation werden diese mit Sicherheit auch höhere prozentuale Aufschläge beinhalten.

 

-          Energiepreise: Von Tag zu Tag spitzt sich die Entwicklung zu.

Berücksichtigt wurde ein Anstieg von 40 Prozent, jedoch in dem Bewusstsein, dass im Ausschreibungsverfahren kein Anbieter gefunden werden sollte, dass die Stadt sodann in die Grundversorgung zurückfallen und dann auch über einen Anstieg der Gaspreise über ein Vielfaches (500 bis 1.000 Prozent) gesprochen werden müsste.

Dieser Aspekt müsste dann über den HH-Entwurf 2023 nachgearbeitet werden.

 

-          Gestiegene Kapitalmarktzinsen: Die Kämmerei hat alles getan und in den letzten Jahren nachhaltig gehandelt:

 

Folgende Aufnahmen wurden getätigt:

2020: 3 Mio. € / 30 Jahre Zinsbindung zu 0,398 %

2021: 1 Mio. € / 20 Jahre Zinsbindung zu 0,44 %

2022: 0,5 Mio. € / 15 Jahre Zinsbindung zu 0,73 %

 

Die letzte Aufnahme Anfang 2022 zu 0,73 Prozent wurde noch kurzfristig realisiert, da  die Entwicklung rechtzeitig wahrgenommen wurde. Damit hat die Stadt das, was möglich war, ausgereizt.

 

Eine Überfinanzierung kam und kommt nicht in Frage.

 

Selbst den Schulverband, der Millionen an Euro aufnehmen musste, hat von der städtischen Beratungsleistung noch schnell profitiert.

 

r die künftige Investitionstätigkeit wird die Stadt Plön einen höheren Preis, sprich Zins, zahlen müssen. Das ist bedauerlich.

 

Die spekulativen Zinsmärkte haben bereits mehrere Leitzinserhöhungen der Europäischen Zentralbank vorweggenommen.

 

Ein weiteres Risiko liegt abschließend darin begründet, dass so manche Ertragspositionen aufgrund der Wirtschaftsentwicklung einbrechen könnten und ein höheres Defizit im laufenden Jahr gegenüber der Haushaltssatzung 2022 erwarten ließen. Das bedeutet sodann ein Nachtragsplanungsverfahren 2022 und dass der eingangs dargestellte Zeitplan für die anderen Projektarbeiten nicht mehr einzuhalten wäre.

 

Er schließt seine Ausführungen hiermit ab und steht gemeinsam mit Frau Wenz für Fragen zur Verfügung.

 

Herr Titze möchte noch die Gelegenheit nutzen, sich bei seiner Stellvertreterin, Frau Wenz, und bei dem immer noch relativ neuen Zugewinn, Frau Paulsen, die heute nicht anwesend sein kann, herzlich zu bedanken.

 

Mit nicht selbstverständlichem zeitlichen Mehraufwand, d. h. Überstunden, und sehr guter Arbeitsqualität leisten sie nach seiner Auffassung Überdurchschnittliches, um die Ziele und Projekte für die Stadt Plön sicherzustellen.

 

Er bedankt sich beim Auditorium für die entgegengebrachte Aufmerksamkeit.

 

Ratsfrau Meyer bedankt sich beim Team Finanzen für die differenzierten und detaillierten Darstellungen. Sie geht sodann auf den Zuschussantrag der Land in Sicht im Kreis Plön GmbH ein, die für die Begrünung der Dachflächen in Tweelhörsten um eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 4.225,00 Euro bittet. Sie sieht darin keinen Zuschuss, sondern eine Investition.

 

Herr Titze vermag diese Auffassung nicht zu teilen. Es handelt sich lediglich um das Dach; für eine bilanzielle Auswirkung und eine Veränderung der Abschreibungsdauer von Gebäuden hätte es mindestens zweier weiterer Gewerke bedurft, z. B. Einbau neuer Fenster und einer neuen Heizung.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth merkt an, dass der Antrag relativ spät eingegangen ist. Eine Baugenehmigung liegt noch nicht vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung StEP erkennt allerdings keine Hinderungsgründe.

 

Herr Titze weist darauf hin, dass die heute gefassten Beschlüsse hinsichtlich ihrer positiven finanziellen Auswirkungen noch in den Haushaltsplanentwurf einfließen müssen.

 

Ratsherr Jagusch hinterfragt die Vorteile der Kameraüberwachung am Suhrer See.

 

rgermeister Winter nennt als ursächlich eine Forderung der unteren Naturschutzbehörde; es wird immer wieder eine Sichtachse von Unbefugtem frei geschnitten.

 

r Ratsherrn Schröder bietet sich alternativ eine Webcam an.

 

Der Bürgermeister schätzt diese, da erst noch die Anschlussleitungen zu legen wären, als noch weitaus kostspieliger an.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth geht auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne ein, drei Geschwindigkeitsmessanzeiger zu beschaffen. Diese könnten an wechselnden Standtorten. Eine konstante Präsenz der Geräte hält er jedoch für wirksamer als einen gelegentlichen Einsatz.

 

Ratsherr Landschof bittet um Auskunft über den Verfahrensstand in Sachen „30 km Beschilderung obere Rautenbergstraße“.

 

rgermeister Winter verweist auf die Rechtsberatung der Stadt Plön, die von einer Wahrnehmung des Klageweges wegen mangelnder Erfolgsaussichten abriet.

 

Ratsfrau Meyer vermisst eine Konzeption für die Aufstellung der Geräte, die zuchst entwickelt werden sollte.

 

Der Vorsitzende sieht eher einen Vorteil in einem nach dem Bedarf ausgerichteten flexiblen Einsatz der Geräte.

 

Auch Ratsherr Jagusch befürwortet das Vorhaben. Die Stadt verfügt bereits über ein Gerät. Er wünscht zu wissen wie ein sinnvoller Einsatz der Geräte sichergestellt werden kann.

 

Frau Taube, so der Bürgermeister, ist bisher als einzige in der Auswertung der erfassten Daten geschult. Durch ihren längerfristigen krankheitsbedingten Ausfall konnten die Speicherfunktionen nicht ausgelesen werden. Nach dem heute gefassten Beschluss zum Stellenplan können die Funktionen des Messgerätes nach Einarbeitung der Nachfolge vollständig genutzt werden.

 

Ratsfrau Meyer bezeichnet das Auslesen und Auswerten von Daten als von eher sekundärem Nutzen. Wichtiger erscheint ihr die spontane Wirkung auf die Verkehrsteilnehmer.

 

Ratsfrau Killig möchte die Anschaffung in das nächste Haushaltsjahr verschieben.

 

Beschluss:

 

In den Haushaltsplan 2022 sind die erforderlichen Mittel für die Anschaffung von drei mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten einzustellen. Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten zu ermitteln.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 10                      Nein-Stimmen: 0                    Enthaltungen:0

 

Bei der Abstimmung war Ratsherr Landschof nicht im Sitzungsraum anwesend.

 

Ausschussvorsitzender Buth bittet sodann darum, die Gesamtübersicht der Veränderungen zu behandeln.

 

Ratsherr Schröder beantragt, den Titel „Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden“ in Höhe von 450.000 Euro (Teilbetrag für das Grundstück Am Rodomstor) mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Lt. Bürgermeister Winter können die Verhandlungen als abgeschlossen betrachtet werden. Für das Grundstück sind 400.000 Euro, für die vereinbarten Nebenkosten 50.000 Euro vorgesehen.

 

Ratsherr Schröder zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

 

Ratsherr Jagusch fügt an, dass der StEP bisher nicht in die Standortfrage einer neuen Obdachlosenunterkunft einbezogen worden war. Er spricht sich deshalb zugunsten eines Sperrvermerks aus.

 

Ausschussvorsitzender Buth führt aus, dass im StEP verschiedentlich über die Maßnahme diskutiert worden ist, ein expliziter Beschluss dieses Ausschusses aber bisher noch aussteht.

 

Ratsfrau Meyer ergänzt, dass, wenn die Obdachlosenunterkunft quasi „auf die andere Straßenseite“ verlegt werden würde, sich Vorteile für die Gesamtplanung der Gartenstraße ergäben. Sie bittet das Innenstadtprogramm in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

rgermeister Winter bittet zu beachten, dass eine Standortentscheidung noch nicht gefallen ist. Die bestehende Obdachlosenunterkunft muss so lange erhalten bleiben, bis ein Ersatzbau fertiggestellt ist. Er rechnet mit dem Vorliegen der Haushaltsgenehmigung im Spätherbst 2022. Für ihn erscheint der Standort mit seiner Innenstadtnähe bestens geeignet und praktisch ohne Alternative.

 

Ratsherr Jagusch bittet darum, vor dem Kauf des Grundstücks auch den StEP einzubeziehen.

 

Der Vorsitzende bittet die Hauptausschussmitglieder um ihr Votum zu den Einzelpositionen.

 

Finanzrechnungskonto 11110.78510000 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (lfd. Nr. 1 der Veränderungsliste v. 08. 08. 2022):

 

Beschluss:

 

485.000 Euro (davon 450.000 Euro für den Erwerb des Grundstücks Am Rodomstor, 35.000 Euro für den allgemeinen Zukauf von Flurstücken)

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Ja-Stimmen: 11                      Nein-Stimmen: 0                    Enthaltungen: 0

 

Finanzrechnungskonto 11110.78310000 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen über 1.000 Euro (lfd. Nr. 2 der Veränderungsliste vom 08. 08. 2022):

 

Beschluss:

 

12.600 Euro (Mehrkosten von 5.700 Euro für die Videoüberwachung Am Suhrer See)

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Ja-Stimmen: 11                      Nein-Stimmen: 0                    Enthaltungen: 0        

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich auf eine en bloc Abstimmung über die Positionen zu lfd. Nr. 3 bis lfd. Nr. 15 der Veränderungsliste vom 08. 08. 2022 zum Haushalt 2022:

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Ja-Stimmen: 11                      Nein-Stimmen: 0                    Enthaltungen: 0 

 

Ratsherr Jagusch beantragt, Planungskosten in den Haushalt 2022 einzustellen, um Planungsleistungen beauftragen zu können.

 

rgermeister Winter erwidert, dass zunächst definiert werden muss, wie und in welchem Umfang überhaupt eine Bebauung des Grundstücks Am Rodomstor vorgesehen ist. Der Planungskostenanteil kann deshalb noch nicht beziffert werden.

 

Ratsherr Jagusch sieht dringenden Handlungsbedarf und wünscht sich zumindest einen entsprechenden Merkposten im Haushalt.

 

Ratsherr Wegener argumentiert, dass im Haushalt ohnehin ein Sockelbetrag für Planungsaufgaben enthalten ist, weshalb auf einen gesonderten Titel verzichtet werden kann.

 

Der Vorsitzende sieht durchaus einen Sinn darin, die Planungskosten bereits jetzt auszuweisen.

 

Ratsfrau Meyer schlägt ein Splitting zwischen investiven und nicht investiven Aufwendungen vor.

 

Stadtkämmerer Titze spricht sich aus Erfahrung für einen höheren Betrag von 100.000 Euro bis 200.000 Euro aus.

 

rgermeister Winter regt eine Verteilung über zwei Jahre einschließlich einer Verpflichtungsermächtigung an.

 

Ratsherr Jagusch bittet darum, diese Hinweise in seinen Antrag integrieren zu dürfen.

 

Beschluss:

 

r die Planung einer Obdachlosenunterkunft sind insgesamt 200.000 Euro im Haushalt bei dem entsprechenden Finanzrechnungskonto vorzusehen:

100.000 Euro als Ansatz in 2022

100.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung für 2023  

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Ja-Stimmen: 11                      Nein-Stimmen: 0                    Enthaltungen: 0      

 

Ratsherr Jagusch empfindet den für die Glasfaserkabelverbindung zwischen dem Rathaus und dem Gebäude Kaaktwiete 1 angesetzten Kosten in Höhe von 20.000 Euro

(PSK 11110.78530030) angesichts der geringen Distanz als überhöht.

 

Herr Titze macht darauf aufmerksam, dass auch die Innenräume neu verkabelt werden müssen.

 

Herr Wojtyniak, Bautechniker der Liegenschaftsverwaltung, erklärt den weiteren technischen Bedarf.

 

Ratsherr Jagusch zeigt sich nach der Vermittlung des Hintergrundwissens von der Notwendigkeit des Haushaltsplanansatzes überzeugt.

 

Ratsherr Jagusch beantragt die Streichung von 210.000 Euro, die bei dem Finanzplanungskonto 11110.78510500 für den Erwerb der Gebäude des Fischereigehöfts Eutiner Straße eingestellt sind.

 

rgermeister Winter beziffert den gutachterlich ermittelten Wert auf 156.000 Euro. Strittig ist bisher noch die Höhe des Erbbauzinses. Unter Bezugnahme auf eine mögliche Bebauung ist ein aus Sicht der Stadt zu hoher Quadratmeterpreis zugrunde gelegt worden. Da die zuständige Stelle im Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz erst ab Oktober 2022 wieder besetzt ist, wird in diesem Jahr keine Entscheidung mehr fallen. Möglicherweise können Veränderungen in einem Nachtragshaushalt 2023 berücksichtigt werden, wenn bis dahin alle notwendigen Beschlüsse gefasst sind. Er spricht sich dafür aus, den Ansatz in der Finanzplanung 2023 zu belassen, aber einen Sperrvermerk anzubringen.

 

Ratsherr Jagusch übernimmt den Vorschlag des Bürgermeisters für seinen Antrag.

 

Beschluss:

 

210.000 Euro, die bei dem Finanzplanungskonto 11110.78510500 in 2023 für den Erwerb der Gebäude des Fischereigehöfts Eutiner Straße eingestellt sind, werden mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Ja-Stimmen: 11                      Nein-Stimmen: 0                     Enthaltungen: 0         

 

 

Ratsherr Jagusch geht auf das Parkleitsystem für den Innenstadtbereich ein. Anlässlich von Veranstaltungen würden viele Besucher in die Stadtgrabenstraße einfahren; aufgrund der Parkplatzvollbelegung werden sie gezwungen zu wenden, so dass es an der Ampel an der B 430 zu Staus kommt. Er bittet darum, das Parkleitsystem in 2023 zu installieren.

 

rgermeister Winter führt hierzu aus, dass die Testphase mit der Fa. Addix für die Kameratechnik bis in das Jahr 2023 andauert. Er sieht es als sinnvoll an, das Ergebnis der Testphase abzuwarten. Ggf. kann dann das Projekt über einen Nachtragshaushalt in 2023 finanziert werden.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth ist der Ansicht, dass sich der StEP noch einmal mit der Einführung eines Parkleitsystems befassen sollte.

 

Ratsherr Jagusch befürwortet eine Aufnahme in den Haushalt mit einem Sperrvermerk.

 

r Ratsherrn Landschof kommt eine Umsetzung erst im Jahr 2024 in Frage. Zuvor bedarf es einer Auswertung der bis 2023 gesammelten Daten.

 

rgermeister Winter stimmt dem zu. Erst wenn der Bedarf ermittelt ist, lässt sich auch eine Aussage zu den Kosten treffen.

 

Ratsherr Jagusch zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

 

Ratsherr Jagusch spricht sich dafür aus, erneut an den Kreis Plön heranzutreten, und diesem die Schlossgarage zum Kauf anzubieten. Aufgrund der hohen Unterhaltungsaufwendungen lohnt sich der Betrieb der Einrichtung für die Stadt Plön nicht.

 

rgermeister Winter kann sich mit der Vorstellung, das ehemalige Kroschke Grundstück als Parkraum zu nutzen, wenig anfreunden. Ein Verkauf an den Kreis Plön ist derzeit aber nicht im Gespräch. Er gibt zu bedenken, dass die Reitbahn mitveräert werden würde.

 

Ratsherr Jagusch macht deutlich, dass die Reitbahn in der Vergangenheit nicht sehr häufig für Veranstaltungen genutzt worden ist. Es sollte erneut an den Kreis Plön herangetreten werden. Für eine Nutzung der Reitbahn durch die Stadt Plön für Veranstaltungen sähe er, mit dem Kreis als neuem Eigentümer, keine Einschränkungen. Schließlich sind beide kommunale Partner.

 

Ratsfrau Meyer bezeichnet die Bebauung des ehemaligen Kroschke Grundstücks mit einem Parkdeck als Katastrophe, die unbedingt vermieden werden sollte. Hier böte sich die Schlossgarage als Alternative an.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth skizziert die Idee eines Behördenzentrums Kreis / Stadt / Amt an dieser Stelle mit Nutzung der geplanten Nahwärmeversorgung in diesem Quartier.

 

rgermeister Winter stellt klar, dass der gültige Bebauungsplan für diese Liegenschaft ein dreigeschossiges Parkhaus nicht ausschließt. Hinzu käme, dass das Amt bisher kein Interesse an der Zusammenlegung in einem gemeinsamen Gebäude gezeigt hat.

r Ratsfrau Meyer ist es wenig wahrscheinlich, dass noch in diesem Jahr ein Ertrag generiert werden könnte.

 

Der Bürgermeister gibt den Hinweis, dass zuvor noch ein Wertgutachten beauftragt werden müsste.

 

Ratsherr Jagusch erhält seinen Antrag, die Schlossgarage dem Kreis Plön zum Kauf anzubieten, aufrecht. Vorbereitend soll in 2022 ein Verkehrswertgutachten eingeholt werden.

 

Beschluss:

 

Die Schlossgarage soll dem Kreis Plön zum Kauf angeboten werden. Im Haushalt 2022 sind vorbereitend Mittel für ein Verkehrswertgutachten vorzusehen. Die notwendige Höhe des Ansatzes ist von der Verwaltung zu ermitteln.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Ja-Stimmen: 9                       Nein-Stimmen: 0                    Enthaltungen: 2

 

 

Ratsherr Jagusch bezieht sich auf die geplante Toilettenanlage am Strandweg auf dem Gelände des früheren Bootsverleihs und erkundigt sich nach dem Sachstand.

 

rgermeister Winter führt hierzu aus, dass eine Bauvorlageberechtigung ausreicht, um das Aufstellen von zwei Unisex Containern mit Sohle zu beantragen. Die Baukosten in Höhe von 50.000 Euro sollten noch in den diesjährigen Haushaltsplan aufgenommen werden.

 

Beschluss:

 

r die Aufstellung von zwei Unisex WCs mit Sohle am Strandweg auf dem Gelände  der ehemaligen Bootsvermietung wird bei PSK 53800.05000030 im Haushaltsplan 2022 ein Ansatz vorzuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die voraussichtlichen Kosten bis zu Sitzung der Ratsversammlung am 17. August 2022 zu einzuholen und in den Haushaltsplanentwurf 2022 einzuarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Ja-Stimmen: 11                      Nein-Stimmen: 0                    Enthaltungen: 0

 

 

Ratsfrau Meyer setzt sich dafür ein, dass die Verpflichtungsermächtigung für die Erneuerung und Erweiterung von Parkplätzen für Feuerwehrangehörige zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 aufgehoben wird und der Ansatz in Höhe von 80.000 Euro in das Haushaltsjahr 2022 transferiert wird (Finanzplankonto 12600.78520290).    

 

rgermeister Winter fügt an, dass für Rettungsleitstelle an ihrem jetzigen Standort keine Erweiterung mehr geplant ist. Das Grundstück ist dafür zu klein.

 

Beschluss:

 

Die Verpflichtungsermächtigung für die Erneuerung und Erweiterung von Parkplätzen für Feuerwehrangehörige zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 wird aufgehoben und der Ansatz in Höhe von 80.000 Euro in das Haushaltsjahr 2022 transferiert. (Finanzplankonto 12600.78520290).    

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Ja-Stimmen: 11                      Nein-Stimmen: 0                    Enthaltungen: 0

 

 

Ratsherr Landschof bittet um eine Auskunft zum Produkt 12600 Brandschutz -. Dort sind 140.000 Euro für die Erneuerung der Wohnhausbedachung veranschlagt.

 

Her Wojtyniak schildert den desolaten Zustand der Zinkblechbedachung. Auch aus Sicherheitsgründen, es regnet bereits durch, ist eine Erneuerung dringend geboten.

 

Hauptausschussvorsitzender Buth formuliert den folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt den Produkthaushalt der Stadt Plön für das Haus-haltsjahr 2022 mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Veränderungen.

 

Der Ratsversammlung wird empfohlen, einen gleich lautenden Beschluss zu fassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

 

Hauptausschussvorsitzender Buth unterbricht die Sitzung für die Zeit von 22:34 Uhr bis 22:39 Uhr.


 

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Anlagen zur Vorlage