Beratungsverlauf:
Bgm. Winter erläutert die Vorlage und den derzeitigen Sachstand. In die Prüfung nach dem Standort wurde auch das Grundstück Am Rodomstor einbezogen. Dies gehöre allerdings nicht/noch nicht der Stadt Plön.
Ausschussmitglied Buth erkundigt sich nach der Prüfung des 50 m Uferstreifens zur Standortfrage Kita am Schiffsthal. Frau Schulz erklärt, dass dieses nach der bisherigen Aktenlage geprüft wurde, aber noch nicht erneut mit der UNB besprochen wurde.
Der Ausschussvorsitzende Melzer erläutert, dass er mit dem Kreis Plön gesprochen habe und eine Nutzung des Grundstücks im Appelwarder für einen Kindergarten als nicht geeignet bezeichnet wurde. Eine Nutzung am Schiffsthal wäre nach erster Einschätzung möglich. Die Flächen am Schiffsthal ermöglichen, dass das Gebäude und das Außengelände auf einem Grundstück sind. Die bestehenden Gebäude in dem Bereich haben ähnliche Abstände zum Wasser, dieses müsse unbedingt geprüft werden. Auch sollte das Argument, dass ein neuer Kindergarten für sozialen Infrastruktur in Plön erforderlich ist, berücksichtigt werden.
Es folgt eine Diskussion über den von der Verwaltung angedachten Standort der künftigen 5-zügen Kita auf der städtischen Fläche Appelwarder. Nachteil des Standortes wäre, dass das Grundstück nicht genug Fläche für einen Außenspielbereich bietet und die Kinder etwa 200 m zum künftigen Spielplatz gehen müssten. Dort wäre kein Toilettengebäude vorhanden.
Seitens des Ausschusses werden weitere Flächen in die Diskussion eingebracht:
Die Fläche - Wiese - hinter dem Förderzentrum - liegt in einem B-Plan Gebiet, mit der Zweckbestimmung - öffentliche Grünfläche - dort ist keine bauliche Nutzung zulässig und die Fläche liegt innerhalb des Gewässerschutzstreifens.
Eine weitere Fläche, hinter der ehemaligen Hauptschule, jetziger Verkehrsübungsplatz, liegt ebenfalls im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, in dem die Fläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzt ist. Für die Errichtung einer Kita wäre eine Befreiung erforderlich. Diese könnte ggf. in Aussicht gestellt werden, da der Nutzungszweck Kita sich nicht maßgeblich von der Zweckbestimmung Schule unterscheidet. Diese Fläche gehört dem Schulverband.
Die Infrastruktur für eine Kita Am Schiffsthal wird vom Ausschuss bedeutend besser angesehen.
Die Verwaltung wird gebeten Gespräche mit der UNB bezüglich der Bebauung des Uferschutzstreifens für eine Kita und mit dem Schulverband bezüglich dem Ankauf dieser Fläche zu führen.
Diese Fragen möchte der Ausschuss beantwortet haben und in der Dezember SteP Sitzung erläutert bekommen, bevor eine abschließende Entscheidung zum Kindergartenstandort betroffen wird.
Als drittes Grundstück wird der Bolzplatz der katholischen Kirche vorgeschlagen. Hier müssten Gespräche mit der Kirche über eine evtl. Bereitschaft zum Verkauf geführt werden.
Der Ausschussvorsitzende Melzer fordert die Verwaltung auf, die Fragen gerne pro aktiv bei der UNB, beim Schulverband und der katholischen Kirche zu stellen, um eine weitere Standortoption für einen Kindergarten zu ermöglichen.
Ausschussmitglied Buth stellt folgenden Antrag:
1. Verschiebung der Entscheidung zum Standort Kita auf die Dezember Sitzung des
SteP.
2. Prüfung der folgenden Flächen durch die Verwaltung
a) Freifläche Am Schiffsthal – baurechtliche Prüfung der Errichtung einer Kita, Anfrage UNB – Uferschutzstreifen und Anfrage Schulverband zum Verkauf der Fläche
b) Verkehrsübungsplatz Am Schiffsthal – baurechtliche Prüfung der Errichtung einer Kita, Anfrage UNB – Uferschutzstreifen und Anfrage Schulverband zum Verkauf der Fläche
c) Bolzplatz Katholische Kirche – Anfrage, ob Bereitschaft zum Verkauf be- steht
Über diesen Antrag wird abgestimmt.