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ALLRIS - Auszug

09.11.2022 - 9 Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Melzer als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (StEP) gibt einen Überblick über den Inhalt der heutigen Beschlussfassung. Das Städtebauförderungsprogramm gibt der Stadt Plön eine gute Chance, das Quartier „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ neu zu sortieren. Am 21. September 2022 ist in der Ratsversammlung beschlossen worden, die Verwaltung mit der Erstellung einer entsprechenden Sanierungssatzung zu beauftragen. Als Umsetzungszeitraumr die Sanierung sind 15 Jahre festgelegt worden. Dies ist Voraussetzung dar, dass in einem nächsten Schritt ein Sanierungsträger beauftragt werden kann. In § 1 Absatz 2 der Satzung ist eine Änderung hinsichtlich der Flächenangaben mitzubeschließen. Statt 5,6 ha muss es 5,7 ha heißen.

Ratsherr Melzer verliest den Beschlussvorschlag einschließlich der berichtigten Flächenangaben.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Ratsversammlung der Stadt Plön beschließt die Satzung für das Sanierungsgebiet „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ inklusive Annge und legt damit das Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren förmlich fest.

 

  1. Die Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, wird gemäß § 142 (3) BauGB auf 15 Jahre festgelegt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen, nach § 143 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen und zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage