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ALLRIS - Auszug

09.11.2022 - 11 Entscheidung über eine mögliche Rückführung des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Auch die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes fiel in die Zuständigkeit des Hauptausschusses, weshalb hierzu erneut Ratsherr Landschof referiert.

Der Bauhof soll aus der Stadtwerke Plön AöR ausgegliedert und als Regiebetrieb in den Haushalt der Stadt Plön überführt werden. Ausschlaggebend für diese Überlegung war zunächst der Umstand, dass bei Beibehaltung der jetzigen Konstellation nach Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Verteuerung der Bauhofleistungen um 19 % eingetreten wäre. Die Verwaltung wurde von der Ratsversammlung am 15. Dezember 2021 beauftragt, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Zwischenzeitlich sind jedoch wiederum Änderungen eingetreten, die es, mit einer leichten Rechtsunsicherheit ermöglichen könnten, den Bauhof in der AöR zu belassen, ohne dass die Stadt umsatzsteuerrechtliche Nachteile erleiden würde. Der Hauptausschuss hat sich am 07. November 2022 mit der Thematik befasst und ist abschließend zu dem Urteil gelangt, dass der Bauhof wieder in die Kernverwaltung integriert wird. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit einer entsprechenden Empfehlung an die Ratsversammlung.

 

Ratsherr Möller hat einige Bedenken gegen die Entscheidung, die heute zu fällen ist. Dieses hatte er bereits in Fachausschusssitzungen artikuliert. Für ihn liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle die für diese Entscheidung benötigten Grundlagen vor. Aus seiner Sicht verbleibt ein Risiko in Form der so genannten Überleitungsbilanz, die erst Anfang 2023 erstellt werden soll. Ihm ist von sehr kompetenter Stelle zugetragen worden, dass eine Überleitungsbilanz kein Selbstgänger ist. Es wurde seinerzeit das Symbol eines Pendels benutzt, das sowohl zur Seite der Stadtwerke als auch zur Seite der Stadt Plön ausschlagen könnte. Zum heutigen Zeitpunkt ist nicht gewiss, wie hoch tatsächlich der Preis ist, den die Stadt Plön dafür möglicherweise noch zu zahlen hat, abgesehen von anderen eindeutig positiven Aspekten, die für eine Übernahme sprechen. Er persönlich findet prinzipiell, dass man von einem Ratsmitglied solch eine Entscheidung gar nicht erwarten kann, wenn es nicht im Besitz des gesamten Umfeldes der für diese Entscheidung wichtigen Informationen ist. Er würde nicht dagegen stimmen, würde sich aber sehr freuen, wenn eine kompetente Persönlichkeit aus der Verwaltung ihm sagen könnte, dass diese ihm dafür „die Hand ins Feuer legen“rde. Es würde ihm ein beruhigendes Gefühl bei der Entscheidungsfindung geben, wenn jemand personifiziert und noch nicht einmal in konkreten Zahlen, ihm dies zusichern könnte.

 

rgermeister Winter stimmt Ratsherrn Möller insoweit zu, als dass in der letzten Hauptausschusssitzung dahingehende Bedenken geäert worden sind. Für eine verbindliche Aussage müsse hierfür erst der Jahresabschluss 2022 vorliegen. Am vergangenen Montag ist dies so besprochen worden, dass die Stadtwerke eine 100%ige Tochter der Stadt ist, in der Redensart die linke Tasche. Der städtische Haushalt ist dagegen die rechte Tasche. Es ist in der Tat noch nicht sicher, wie sich die Überleitungsbilanz darstellt. Es verbleibt aber immer unter dem Dachverband „Stadt“. Es soll ohnehin eine Konzernbilanz erstellt werden, d. h. dass diese Bilanzen zusammengeführt werden. Im Hauptausschuss war es deshalb der Tenor, dass es jetzt nicht entscheidend ist, wo letztlich mehr Mittel verbleiben oder von wo nach wo Verlagerungen stattfinden, weil über die Konzernbilanz alles wieder kumuliert wird. Er bittet Herrn Titze um weitergehende Informationen.

 

Stadtkämmerer Titze führt das von Ratsherrn Möller angesprochene Restrisiko drauf zurück, dass dieses sich auf die Fallkonstellation bezog, dass der Baubetriebshof in der AöR verbleibt. Um sicher zu sein, dass auch bei der veränderten Rechtslage keine Umsatzsteuerpflicht für Bauhofleistungen ausgelöst wird, bedarf es spezieller Formulierungen in der Errichtungssatzung der AöR. Wenn der Bauhof in den städtischen Haushalt überführt wird, kann eine Steuerpflicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Steuerberatungen der AöR und der Stadt haben einen Entwurf der Überleitungsbilanz erstellt. Der Betriebsteil des Bauhofes wird aus der Bilanz der AöR herausgelöst und in die städtische Bilanz integriert. Der Vorgang umfasst sowohl die Aktivseite der Bilanz (Vermögensseite) als auch die Passivseite (Finanzierungsseite).Beide Werte werden 1:1 an die Stadt Plön übertragen. Sollte eine Seite überwiegen, kommt es zu gegenseitigen Ausgleichszahlungen. Derzeit umfasst die Überleitungsbilanz ein Volumen von 1,4 Mio. €. Es steht aktuell ein Ausgleichsbetrag in Höhe von rd. 70.000 € im Raum, der entweder von der einen oder von der anderen Seite zu leisten ist. Auch Frau Wenz als städtische Betriebswirtin hat diesen Vorgang als völlig unheikel bezeichnet. Im Rahmen der Konzernbilanz würde diese den Baubetriebshof in jedem Fall ausweisen, auch wenn dieser nicht an die Stadt Plön übertragen werden würde.

 

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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt die folgende Variante (B).

 

Der Baubetriebshof wird aus der Stadtwerke Plön AöR mit Wirkung vom 01. Januar 2023 ausgegliedert und als Regiebetrieb zur Stadt Plön zurückgeführt.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Schritte entsprechend umzusetzen.

 

Die 11. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung des Kommunalunternehmens „Stadtwerke Plön Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön“ wird in der vorliegenden Form und Fassung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

Vor Eintritt in die Beratung zu TOP 11 bittet Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee das Publikum darum, den Sitzungsraum zu verlassen.

 

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Anlagen zur Vorlage