Beratungsverlauf:
Auf Bitten des Vorsitzenden trägt Bürgermeister Winter zu diesem TOP vor.
Bisher sind die Marktgebühren zwar satzungsgemäß erhoben worden, wurden dann jedoch auf Antrag teilweise vom Bürgermeister erlassen. Die Satzung wurde somit in Teilen ausgehebelt. Der Erlass war dadurch begründet worden, dass sich bei hohen Gebühren Großfahrgeschäfte nicht mehr am Frühjahrs- und am Herbstjahrmarkt beteiligen würden. Dies würde zu einem weiteren Attraktivitätsverlust der Marktveranstaltungen führen und möglicherweise letztlich zu einer Aufgabe.
Ratsherr Gampert bemängelt die Platzvergabe an ein ca. 30 m langes Geschäft mit dem Verkauf von Taschen, Schals und ähnlichen Accessoires. Dies wäre auf einem Jahrmarkt systemfremd und passe besser auf einen Wochenmarkt.
Bürgermeister Winter hebt hervor, dass die Platzvergabe durch den Marktmeister erfolgt, der hierzu angehört werden müsse.
Ratsherr Kalinka fragt nach, auf welchen Grundlagen die Annahme basiert, nach der die Gebühreneinnahmen künftig ansteigen werden. Er vermutet, dass nur die Großfahrgeschäfte von der neuen Regelung profitieren.
Bürgermeister Winter nimmt an, dass es sich so verhält. Möglicherweise steigt auch die Anziehungskraft für weitere Großfahrgeschäfte, soweit es die Platzverhältnisse zulassen.
Kämmerer Titze ergänzt, dass nach den neuen Tarifen keine Erlasse mehr erforderlich werden und dass die Einnahmen unter dem Strich deshalb voraussichtlich höher liegen werden.
Ratsherr Jagusch resümiert, dass sich die Selbstverwaltung in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Thema auseinandergesetzt hat. In einer älteren Vorlage liegt das Hauptaugenmerk auf einer Kostendeckung gemäß § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG). Die dort ausgewiesene Unterdeckung beträgt rd. 10.000 Euro. Insbesondere die stark angestiegenen Energiekosten werden sich negativ auswirken. Er stellt die Frage in den Raum, wie viel die Stadt eigentlich pro Marktveranstaltung nach Abzug der Gebührenerträge zahlt. Es muss dann beurteilt werden, ob dieser Preis es der Selbstverwaltung wert ist.
Bürgermeister Winter spricht den Kostendeckungsgrad an; dieser ist insoweit politisch beeinflussbar, weil es gewünscht ist, dass eine Einrichtung fortbesteht. Er nennt das Beispiel einer kostendeckenden Entgelterhebung für die Schwimmhalle, die völlig illusorisch ist.
Die Gebührenveränderung bezieht sich nur auf die flächenmäßige Komponente, nicht aber auf die Energiekosten. Die Zahlen pro Marktveranstaltung hat der Bürgermeister zwar nicht parat; sie könnten in der nächsten Sitzung nachgeliefert werden.
Ratsherr Buth empfindet die Vorlage als etwas dünn. Die darin bescheinigte nicht vorhandene Klimarelevanz kann von ihm insoweit nicht nachvollzogen werden, als dass für An- und Abtransport von Ständen und Fahrgeschäften und für den laufenden Betrieb erhebliche Emissionen produziert werden müssen. Er spricht sich dafür aus, die Beschlussfassung über die 5. Änderungssatzung auf die nächste Hauptausschusssitzung zu verschieben.
Ratsherr Jagusch plädiert ebenfalls dafür, die konkreten Kosten zu ermitteln und die Stromkostenpauschalen nach oben anzupassen.
Ratsfrau Meyer äußert eine Verständnisfrage zu der Gebührentabelle.
Bürgermeister Winter erläutert die Tabelle. Die Formulierung und die Art der Darstellung Geschäfte, die 80 qm überschreiten, sollte unmissverständlicher dargestellt werden.
Ratsherr Kalinka kritisiert die vorherigen Nachtragssatzungen als nicht praxistauglich.
Der Bürgermeister fasst zusammen, dass alle Marktstandsinhaber die Gebühren satzungsgemäß entrichtet haben; lediglich die Großfahrgeschäfte sind über Gebührenerlasse quasi subventioniert worden. Die neuen Gebühren wurden in Absprache mit den Betreibern der Großfahrgeschäfte entwickelt.
Hauptausschussvorsitzender Landschof wünscht zu wissen, ob die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung die heute erbetenen Angaben liefern könnte.
Bürgermeister Winter hält dies für durchaus machbar. Zum Frühjahrsmarkt im März 2023 könnten die Gebühren schon nach den neuen Tarifen veranlagt werden.
Der Vorsitzende stellt den abgewandelten Beschlussvorschlag zur Abstimmung: