Inhalt
ALLRIS - Auszug

12.12.2022 - 7 Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Der Vorsitzende bittet Herrn Höppner von der TREUKOM, die die Kalkulation im Auftrag der Stadt vorgenommen hat, diese zu erläutern.

 

Herr Höppner leitet damit ein, dass die Kalkulation anhand der von der Verwaltung vorgegebenen Plandaten durchgeführt wurde. Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig – Holstein (KAG) kommt das Kostendeckungsprinzip zum Tragen, d. h. es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht. Außerplanmäßige Mehrerträge kommen der Gebührenstabilität bzw. –senkung zu Gute. Nach dem Äquivalenzprinzip wird die Gebühr nach der Taktung der Reinigungsintervalle bemessen. Es wird dabei nach wöchentlicher  und 5 x täglicher Reinigung unterschieden. Bisher wurden die Planansätze relativ vorsichtig dotiert. Somit waren in der Rückschau 63.563 Euro nicht gedeckt. Der gesetzlich längst mögliche Kalkulationszeitraum beträgt drei Jahre. Herr Höppner schlägt deshalb vor, die anrechenbare Unterdeckung hierauf zu verteilen. Für das Jahr 2023 käme dies einer Anhebung um 34 Ct. pro laufenden Kehrmeter gleich. In Anbetracht der in den nächsten drei Jahren zu erwartenden Kostensteigerungen  rät Herr Höppner davon ab, die Ansätze zu knapp zu halten. Neben den zu erwartenden überdurchschnittlichen Lohnsteigerungen sind, trotz Gegenmaßnahmen, Treibstoffkosten auf hohem Niveau sowie kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals zu berücksichtigen. Dagegen wird ein merklicher Rückgang bei den Verwaltungskosten nach Rückführung der kostenrechnenden Einheit in den Haushalt der Stadt Plön gegenüber den Stadtwerken prognostiziert. Die aktuellen Gebührensätze für die Straßenreinigung liegen bei 1 x wöchentlicher Reinigung nunmehr bei 3,86 Euro und 5 x wöchentlicher Reinigung bei 19,73 Euro, jeweils pro Kehrmeter.

Herr Höppner schließt seinen Vortrag damit, dass es im näheren und weiteren Umfeld sowohl höhere als auch geringere Reinigungskostensätze gäbe. Die Stadt Plön liegt dabei etwa im Mittelfeld.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Höppner und verliest den Beschlussvorschlag:   

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren zur Kenntnis und empfiehlt der Ratsversammlung, die für das Jahr 2023 kalkulierten Gebührensätze für die 1 x wöchentliche und die 5 x wöchentliche Straßenreinigung in die zu beschließende Straßenreinigungsgebührensatzung entsprechend aufzunehmen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 


 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage