Beratungsverlauf:
Der Ausschussvorsitzende Melzer erteilt Frau Lohreit zu diesem TOP das Wort.
Frau Lohreit erläutert ausführlich die Vorlage zum Maßnahmenplan 2023.
Aufgenommen in den Maßnahmenplan 2023 sind:
a) die Ausschreibung und Vergabe von Sanierungsträgerleistungen sowie die Vergütung des Sanierungsträgers (Beschluss RV vom 14.12.2022)
b) der städtebaulich-freiraumplanerische-verkehrliche Wettbewerb für den Bahnhofsvorplatz sowie die
c) Fortschreibung des Verkehrsgutachten mit Schwerpunkt ruhender Verkehr.
Unabhängig vom Wettbewerb für den Bahnhofsvorplatz wird
d) die Aufwertung und Umgestaltung der Schwentineterrassen als erste Umsetzungsmaßnahme vorgeschlagen.
Frau Lohreit erläutert hierzu die Entscheidung der Verwaltung. Weiter könne auch mit der Aufwertung der Schwentineplattform, als eine erste Maßnahme begonnen werden. Dies gestaltet sich allerdings aufgrund von diversen Eigentumsverhältnissen schwieriger.
Laut Frau Lohreit ist die Maßnahme mit Anerkennung des VUIEK durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport förderfähig.
Der evtl. Start zur Aufwertung der Schwentineterrassen, derzeit noch ohne Sanierungsträger gefährdet nicht den Förderbescheid. Der Sanierungsträger hilft nur rechtlich unterstützend bei größeren Maßnahmen.
Die Sanierungsträgerschaft muss europaweit ausgeschrieben werden. Mit der BIG wurden in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Diese wird schriftlich aufgefordert, sich zu bewerben.
Es folgt eine intensive Diskussion zur Aufwertung der Schwentineterrassen oder / und Aufwertung der Schwentineplattform. Die Ausschussmitglieder möchten, dass unbedingt parallel mit der Planung der Schwentineplattform begonnen wird.
Bei den Terrassen handelt es sich um eine städtische Fläche, bei dieser zügig mit der Planung begonnen werden könne. Die Plattform ist nicht städtisch. Hier müssten die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Das Wasser sickert durch den Beton, außerdem haben die Treppen der Plattform stark gelitten. Damit die Beschädigungen am Bauwerk geklärt werden, wünscht der Ausschuss, dass hier mit den erforderlichen Untersuchungen begonnen wird.
Mit Umgestaltung in der Innenstadt, ist dies auch für die Bürger:innen ein sichtbarer Start der Städtebauförderung.
Angedacht ist zur Aufwertung der Terrassen, die Treppenanlage runter bis zur Schwentine zu bauen und keine Schwelle zum Wasser, zu haben. Dementsprechend sollen auch die Sitzgelegenheiten verändert werden. Dies wäre ein großer Mehrwert für die Stadt und sichtbar für Fußgänger und Radfahrer.
Es entsteht die Idee parallel mit der Bestandsaufnahme/Klärung der Eigentumsverhältnisse für die Plattform zu starten, um dieses Projekt neben den Terrassen auch mit auf den Weg zu bringen und in einem Guß umzusetzen.
Der Sanierungsträger hat die Aufgabe für einen rechtssichern Hintergrund zu sorgen, er ist kein Planer und keine Bauleitplanung.
Herr Homeyer gibt den Hinweis, dass die entsprechenden Kosten in den Haushalt aufgenommen werden müssen.
Die Stadt bekommt im Anschluss von den beantragten Mitteln jeweils Tranchen auf verschiedene Jahre zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird jedes Jahr fortgeschrieben.
Es gibt folgende Idee lt. Verwaltung:
1. Variante - schnell starten - Auftrag erteilen über die Terrassen und Plattform mit
Bordmitteln verändern.
2. Variante - große Lösung - beide Summen für den Finanzplan beantragen und zü-
gig einen Sanierungsträger nach der Ausschreibung auswählen.
Aufteilung der Kosten:
1/3 von 520.000 € (Schwentineterrassen)
1/3 von 1.500.000 € (Schwentineplattform)
Sanierungsträger & Ausschreibung 50 % Stadt Eigenanteil + 1/3 der restlichen 50% als Anteil an die Städtebauförderung
Umso mehr ausgeschrieben wird umso mehr Manpower braucht die Verwaltung. Die Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung hat einen Zeitrahmen von 15 Jahren, wobei das Innenministerium, die Maßnahmen nicht „ewig“ hinausziehen möchte.
Der Maßnahmenplan 2023 muss bis zum 28.02.2023 eingereicht werden.
Ausschussvorsitzende Melzer stellt den Antrag für die Schwentineplattform neben den Schwentineterrassen 300.000 € für das Jahr 2023 (städtischer Anteil 100.000 €) und für das Jahr 2024 einen Betrag von 750.000 € in den Maßnahmenplan aufzunehmen.
Diese Kosten fließen in den folgenden Beschluss mit ein.