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ALLRIS - Auszug

13.02.2023 - 8 Kalkulation der Tourismusabgabe

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ab 2024 soll die Tourismusabgabe, die frühere Fremdenverkehrsabgabe, auf einen anderen Maßstab umgestellt werden. Herr Titze bezeichnet diesen Wechsel der Bemessungsgrundlage aus Gründen der gesteigerten Abgabengerechtigkeit und einer damit verbesserten Gerichtsfestigkeit der städtischen Abgabensatzung. An die Stelle des Realgrößenmaßstabes (z. B. Anz. Beschäftigte, Sitzplätze, Fremdenbetten u. ä.) soll nunmehr der Jahresbruttoumsatz als Bemessungsgrundlage dienen.

 

Des Weiteren sind noch Fakten für die Bruttoumsatzregelung zu finden. Da die Umstellung schon zwei Mal verschoben wurde, konnte sich die Verwaltung noch nicht in angemessener Form mit der Materie auseinandersetzen, was nunmehr, da der Zeitpunkt der Umstellung naherückt, vorrangig geboten erscheint.

 

Ratsherr Gampert bezieht sich auf die derzeit aktuelle Satzung, die sich auf den Realgrößenmaßstab stützt. In der Kalkulation bildet für ihn der Begriff des Markenbildungsprozesses eine Größe, der er ablehnend gegenübersteht. Es sind bereits zu hohen Kosten mehrere Logos für Plön gestaltet worden.

 

Der Vorsitzende bittet Ratsherrn Gampert, heute von einer Detailbetrachtung abzusehen. Hierzu wird sich bei den Beratungen über eine mögliche Gebührenanhebung sicher noch eine Vielzahl von Gelegenheiten ergeben. 

 

Ratsfrau Hansen skizziert einen Markenbildungsprozess am Beispiel der Stadt Eutin (z. B. Rosenstadt, Stadt der Festspiele u. ä.).

 

Ratsherr Kalinka erkundigt sich danach ob es sich so verhält, dass der Abgabensatz noch nicht angepasst werden soll.

 

Hauptausschussvorsitzender Roth bestätigt dies. Unter diesem Umstand wäre für ihn an Stelle eines Beschlusses auch eine Kenntnisnahme ausreichend.

 

Herr Senz hebt die abgabenrechtliche Verpflichtung zur Vornahme einer Kalkulation hervor. Diese hat in der Regel jährlich zu erfolgen, um Über- oder Unterdeckungen rechtzeitig erkennen zu können oder um auch nur die Richtigkeit von Prognosen bestätigt zu wissen. Der Wechsel des Gebührenmaßstabes wird ab 2024 den Aufbau einer völlig neuen Kalkulation erforderlich werden lassen.

 

Ratsherr Gampert interessiert sich für die Herkunft der jährlichen Bruttoumsatzzahlen.

 

Diese werden nicht, wie vielleicht vermutet werden könnten, von den Finanzämtern übermittelt, sondern sind von den Pflichtigen selbst zu erklären.

 

Der Hauptausschussvorsitzende trägt den Beschlussvorschlag vor:     

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Beschluss:

 

1. Die Kalkulation der Tourismusabgabe von der Firma KUBUS GmbH wird beschlossen.

 

2. Eine Anpassung der Tourismusabgabesätze soll nicht erfolgen.  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 


 

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Anlagen zur Vorlage