Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage von Ratsherrn Möller bei der Kommunalaufsicht des Kreises Plön über die Zuständigkeit des zu entscheidenden Ausschusses, gibt diese den Hinweis,
da es bei beiden Ausschüssen nicht konkret in der Zuständigkeitsordnung benannt ist, dass die Ratsversammlung zuständig seien könnte.
Stellv. Ausschussmitglied Wegener verliest die E-Mail der Kommunalaufsicht.
Der TOP wird zur Entscheidung auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am 28.02.2023 sein.
Es folgt eine rege Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt.
Ausschussmitglied Möller möchte wissen, ob der Verwaltung zwischenzeitlich eine schriftliche Zusage der Investoren vorliegt, dass diese die Kosten für den Befreiungsantrag aus dem Biotopschutz und die daraus zu erwartenden Ausgleichsmaßnahmen übernehmen. Nur wenn dies vorliegt, kann es mit dem Projekt weitergehen. Es wird als städtebauliche Abrundung des ganzen Bereiches angesehen, auf der Suche nach den letzten freien Flächen für den Bau von Einfamilienhäusern.
Das Gespräch mit den Investoren wurde noch nicht geführt und eine schriftliche Zusage gibt es ebenfalls noch nicht.
Für die Entlassung aus dem Biotopschutz muss das überwiegend öffentliche Interesse gegeben sein. Das wird für den Bau für 5 Stadtvillen, von Herrn Buth, nicht gesehen. Wichtig ist der Bau von Sozialwohnungen.
Herr Homeyer verweist auf die ausführlich ausgearbeitete Vorlage und gibt den Hinweis, dass der Antrag auf Befreiung aus dem Biotopschutz (S. 1) vermutlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird.
Ausschussmitglied Schröder formuliert den folgenden Beschlussvorschlag:
Beschluss:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfiehlt der Ratsversammlung keinen Antrag auf Entlassung aus dem Biotopschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 | Nein-Stimmen: 5 | Enthaltungen: 1 |
Der Antrag von Ausschussmitglied Schröder gilt als abgelehnt.
Als nächstes wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abgestimmt: