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ALLRIS - Auszug

03.04.2023 - 12 Produkthaushalt der Stadt Plön für das Haushalt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Hauptausschussvorsitzender Landschof schlägt einführend vor, die heutige Sitzung als eine erste Vorbesprechung zu sehen und ggfs. der Verwaltung schon einige Fragen bzw. Anträge mitzugeben. Die endgültige Haushaltsberatung erfolgt dann in der nächsten Sitzung am 08.05.2023.

 

Ratsherr Dräger sind bei einer ersten Durchsicht die vielen pauschalen Ansätze bei Investitionen aufgefallen. Herr Titze begründet die Notwendigkeit von pauschalen Investitionsmitteln pro Produkt damit, dass unvorhersehbare Ereignisse eintreten können, wie z.B. ein defekter Geschirrspüler im SDLZ oder ein defektes EDV-Gerät in der Verwaltung. Soweit sodann keine Pauschalmittel zur Verfügung stehen, wäre bei jeder nicht veranschlagten Investition ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

 

Vorsitzender Landschof bittet nun Herrn Titze um seine Ausführungen zum Haushalt.

 

Herr Titze führt aus, dass drei Monate früher als im vorherigen Jahr, aber leider immer noch etwas zu spät, die Kämmerei die Haushaltsunterlagen für 2023 vor rund zwei Wochen übermittelt hat.

Die Fortschreibung der Haushaltsdaten war mit großen Schwierigkeiten verbunden und hat alles andere als Freude bereitet.

Wurde im vergangenen Jahr im Rahmen des Nachtragsplanungsverfahrens erstmalig ein kleiner Überschuss im Ergebnisplan in Höhe von 433.800 € vorgestellt, leider nur entstanden und aufgehübscht mit erheblichen Fehlbetragszuweisungen des Landes, so kehrt sich der Verlauf nun vollkommen in die andere Richtung.

Die bevorstehenden Risiken für die städtische Haushaltswirtschaft wurde seinerzeit bereits beschrieben (Inflationsentwicklung, Folgen der Energiekrise, rückläufige Wirtschaftsentwicklung mit der Gefahr einer Rezession und stark ansteigende Zinsen).

Das vorläufige Endergebnis, das in den vorliegenden Haushaltsentwurf eingeflossen ist, ist alles andere als schön.

Die Stadt Plön muss voraussichtlich das größte Defizit bzw. den größten Fehlbedarf innerhalb der letzten Jahrzehnte ausweisen.

Für das Jahr 2023 wird ein Haushaltsdefizit in Höhe von rd. 3,95 Mio. € erwartet. Die Fehlbedarfe bleiben auch in den Folgejahren relativ hoch. In der Gesamtschau der Jahre 2023 bis 2026 werden rd. 10,6 Mio. € an Gesamtfehlbedarfen erwartet.

Der letzte Jahresabschluss der Stadt Plön spiegelt in der Schlussbilanz

des Jahres 2020 einen restlichen Stand an Eigenkapital in Höhe von nur noch rd. 6,8 Mio. € wider.

Jeder Fehlbedarf frisst in gleicher Höhe das Eigenkapital auf.

Insofern wird deutlich, dass die Stadt Plön in wenigen Jahren eventuell kein Eigenkapital mehr ausweisen kann.

Jede Kommune steht in der Pflicht, möglichst ausgeglichene Ergebnispläne vorzuweisen, um die späteren Generationen nicht übermäßig zu belasten bzw. bereits jetzt auf deren Kosten zu leben.

Wer die regionalen Nachrichten verfolgt, der kann Parallelen zur Nachbargemeinde Malente finden. Die Einwohnerzahlen sind fast identisch, aber auch die kommenden Defizite bzw. der Stand des Eigenkapitals ist in sehr groben Zügen vergleichbar.

Die Gemeinde Malente hatte zunächst keinen genehmigten Haushalt mehr erhalten können und nun steht die Gemeinde vor der großen Herausforderung, bis zum Jahr 2028 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Hierfür muss ein gemeinsames Haushaltskonsolidierungsprogramm zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung erarbeitet werden.

Die Stadt Plön steht ebenfalls in der rechtlichen Pflicht, Haushaltskonsolidierung zu betreiben. Ohne ein fortgeschriebenes Haushaltskonsolidierungskonzept könnte die Stadt Plön Gefahr laufen, überhaupt keine Haushaltsgenehmigung zu erhalten.

Die Kommunalaufsichtsbehörde stellt bereits seit Jahren fest, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Plön nicht mehr gegeben ist.

Haushaltskonsolidierung ist bei der Stadt Plön bereits seit Jahren ein bedeutendes zusätzliches Aufgabenfeld. Das jährlich fortzuschreibende Konzept ist dem Vorbericht des Haushaltsplanes stets beizufügen.

Diesbezüglich wird auf die letzte Fortschreibung verwiesen – sh. Vorbericht des Haushaltsplanes 2022. Dort ist festzustellen, dass die Stadt Plön bereits Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang in Höhe von rd. 1,3 Mio. € jährlich ergriffen hat.

Aktuell steht die Stadt Plön – wie zahlreiche Kommunen jedoch auch – unter dem besonderen Zwang, dass die Aufwendungen und Auszahlungen inflationsbedingt ohne eigene Einflussnahme davon laufen. Und dieses mit wenigen Ausnahmen eigentlich flächendeckend.

Einige Erträge und Einzahlungen (mal mehr mal weniger) profitieren sogar von der Inflationsentwicklung. Als Beispiele sind hier die Entwicklung der Gewerbesteuer oder aber auch des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer anführen.

Es gibt jedoch auch zahlreiche Ertragsquellen, die nicht automatisch im Zuge der Inflation mitgezogen werden.

Hierzu gehören z.B. die Grundsteuer, teilweise die Verwaltungskosten für Dienstleistungen andere Verwaltungspartner, die Eintrittsgelder für

die städtischen Einrichtungen, z.B. für das PlönBad, für die Stadtbücherei etc.

Herr Titze wünscht allen Verantwortlichen den Mut, hier ebenfalls – wenigstens in Höhe der Inflationsdaten der vergangenen Jahre – auch Anpassungen vorzunehmen. Ansonsten werden die Defizite der kommenden Jahre immer weiter ansteigen.

Die jüngste Sitzung der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung vor einer Woche war ein guter Auftakt und Herr Titze ist gespannt auf die Folgediskussionen.

Sämtliche Produktbücher wurden ausführlich erläutert.

 

In der nachfolgenden Beratung werden u.a. einige Hinweise gegeben und Nachfragen gestellt, die von der Verwaltung aufgegriffen und zum Teil direkt beantwortet werden:

 

-          Veranschlagung Seekieker: Bruttoveranschlagung; Zuschuss 10.000 € als Aufwand / Auszahlung; Ertrag / Einzahlung 5.000 €

-          Wertgutachten Schlossgarage: 10.000 € sind im Planentwurf enthalten

-          Beteiligung der VersorgungsGmbH an den Kosten Bürgerbüro: Verständigung erreicht. VersorgungsGmbH übernimmt die hälftigen Kosten / nicht Gegenstand des Planentwurfes 2023, sondern Berücksichtigung im entsprechenden Jahresabschluss 2021

-          Fehlbetragszuweisungsverfahren: Darstellung der bisherigen Abzüge, neue Zuschüsse, z.B. Seekieker, werden vollständig in Abzug gebracht / ob das GPA nach dem Konsolidierungserlass weitere Punkte aufgreifen wird, ist zunächst offen

-          Kosten VÜ 15.000 € bis 18.000 € werden neu berücksichtigt /

Der Ansatz der Verwarn- und Bußgelder wird ebenfalls um 40.000 € erhöht

-          Beratung über die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze sollte nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform per 01.01.2025 erfolgen  

-          Hinweis auf Differenz bei der Angabe der Personalaufwendungen wird von der Verwaltung aufgegriffen

-          Beratung über eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer soll in der AG Haushaltskonsolidierung erfolgen

 

Hauptausschussvorsitzender Landschof bedankt sich und schließt den öffentlichen Teil um 19.53 Uhr.

 

Aus gesundheitlichen Gründen übergibt er die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden, Ratsherrn Roth.

 

Es folgt eine kurze Pause bis 20.02 Uhr.

 

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Anlagen zur Vorlage