Beratungsverlauf:
Bürgervorsteher Koll verweist einführend auf die Beratungen im Ältestenrat sowie im Hauptausschuss und übergibt das Wort an den stellvertretenden Hauptausschussvorsitzenden Rose.
Ratsherr Rose führt aus, dass sowohl im Ältestenrat, als auch im Hauptausschuss über die eingereichten Änderungsvorschläge beraten wurde und die Verwaltung die beschlossene Zusammenfassung zur Stellungnahme an die Kommunalaufsicht gegeben hat. Die Stellungnahme der KAB ist am 27.09.2023 in der Verwaltung eingegangen und wurde in die vorliegende Fassung der Hauptsatzung eingearbeitet. Er schließt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass am 28.09.2023 noch ein Änderungsantrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingegangen ist.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, die vorliegende Fassung der Hauptsatzung zu beschließen.
Auf Bitten Bürgervorstehers Koll trägt Ratsfrau Meyer den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Insbesondere wird erklärt, dass die Zuständigkeit für die allgemeine touristische Ausrichtung und Konzeptentwicklung in der Zuständigkeit des GUT verbleiben sollte.
In der folgenden ausführlichen Beratung wird ergänzt, dass die Ausgangslage für die Beratungen das Ziel war, eine Vereinfachung zu erreichen und Überschneidungen zu minimieren. Weiterhin werden Argumente für den Verbleib der Tourismusangelegenheiten im GUT als auch Argumente für die Verschiebung in den Hauptausschuss vorgetragen. Ebenso werden Fragen zu den Anmerkungen der Kommunalaufsicht geklärt.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, trägt Bürgervorsteher Koll zunächst die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vor.