Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Wegener erteilt Herrn Stefan Keller, vom Ing.Büro Hauck in Kiel, das Wort.
Herr Keller erläutert ausführlich die dem Protokoll beigefügte Präsentation und der Unterschied der 3 Varianten zur Ausführung der Oberfläche zum barrierefreien Markt. Schwerpunkt ist die reine Barrierefreitheit ohne gestalterische Elemente wie Möbel oder Bäume, auch der Schutz der Bäume bei den Bauarbeiten, ist nicht im Förderprogramm enthalten. Der Weg zur Sparkasse könne evtl. etwas verschoben werden, dass er mittig zwischen den Bäumen liegt, allerdings liegt er dann nicht mehr mittig zwischen den Marktständen.
Zurzeit befindet sich die Planung zwischen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und Leistungsphase 3 (Entwurfsphase). Nun muss sich für eine Variante entschieden werden, sonst ist die Planung nicht in der LP 3, um entsprechend der HOAI weiterarbeiten zu können.
Es folgt eine Diskussion zu den einzelnen Varianten, ob diese den LKW´s zum Jahrmarkt standhalten und z.B. Starkregentauglich seien. Hierzu wird eine hydraulische Berechnung von Herrn Keller erbeten.
Alle 3 Varianten verfugen den Marktplatz zu einer geschlossen Fläche. In den Summen der Varianten sind die Planungskosten noch nicht enthalten.
Herr Homeyer zeigt ein Bild einer Platzfläche in der dänischen Stadt Aarhus. Hier wurde die Fläche mit großformatigen Granitplatten befestigt. Diese Gestaltung berücksichtigt besonders gut die historische Stadtgestaltung. Durch die schmalen Fugen ist die barrierearme Gestaltung sehr gut gegeben.
Herr Homeyer machte darauf aufmerksam, dass die Variante 2 aus seiner Sicht technisch kritisch zu sehen ist hinsichtlich der Belastung und der Verfugung. Er geht davon aus, dass immer wieder Nacharbeiten an den Fugen vorzunehmen sind. Bei einer Umsetzung der Variante 2 ist durch die Neuverfugung und den Abschliff der Granitsteine mit einem starken Grauschleier zu rechnen.
Der evtl. Wechsel des Standortes des Brunnens mit den dazugehörigen Kosten ist nicht im Förderbescheid enthalten.
Der Ausschuss spricht sich für den Verbleib des Brunnens am jetzigen Standort aus.