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ALLRIS - Auszug

15.11.2023 - 7 Antrag der AG "Eutiner Straße"; Bericht und Ber...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Ausschussmitglied Meyer führt als Vertretung von Herrn Kruppa der „AG Eutiner Straße“ in den TOP ein und berichtet, dass sich die AG bisher 3 x getroffen habe.

Als Ergebnis solle nun ein Planungsbüro beauftragt werden und das Konzept von 2021 + Anregungen der AG weiter entwickeln werden. Als Grundlage soll das Konzept von Herrn Kruppa dienen + planerische Freiheit. Bekannt seien die Probleme der personellen Situation im FB 4. Mit einbezogen werden müsse auch der vorliegende Entwurf des Pachtvertrages, der wichtig und schwierig sei, sowie Ergänzungen der Fraktionen. Die Fläche solle multifunktionell entwickelt werden. Neben dem Stadtbuchtfest, solle die Fläche den See erlebbar machen. Z.B. durch Ansiedlung eines Bootsverleihs, Lounge Möbel außerdem sinnvoll begrünt und bepflanzt. Die Fläche solle Wohlfühlcharakter vermitteln.

 

Die Konzeptkosten werden aus dem touristischen Bereich, nicht aus dem planerischen Bereich gedeckt. In diesem Jahr könnten im Rahmen einer Umwidmung vorhandener Mittel 10.000 € dafür verausgabt werden. Nach Zustimmung des GUT am 23.11.2023, des Hauptausschusses (27.11.) und der Ratsversammlung (13.12.) könnte dieses Jahr die Planung beauftragt werden.

 

 

Ausschussvorsitzender Wegener bedankt sich bei der „AG Eutiner Straße“, da es sich bei dieser Liegenschaft um ein Filetstück handelt.

 

Stellv. Ausschussmitglied Buth begrüßt die Arbeit der AG und das Konzept. Er möchte gerne die Weichen für ergebnisoffene Konzepte stellen. Die Fischerei ist stilbildend. Dieser Charakter möge erhalten bleiben. Die freie Fläche solle den Blick auf den Plöner See ermöglichen. Das sollte durch den bisherigen B-Plan Nr. 16 a geschützt werden.

 

 

Die FWG-Fraktion stellt den Antrag:

 

"Die Erstellung des Konzeptes für das Fischereigelände in der Eutiner Straße soll ergebnisoffen erfolgen und mindestens drei Varianten beinhalten:

 

1. Bestandserhalt des Fischereigehöftes ohne touristische Nutzung

2. Ohne Bestandserhalt und ohne touristische Nutzung

3. Ohne Bestandserhalt mit touristischer Nutzung.

 

Zur Begründung wird erläutert, dass die Ideensammlung (Konzept) aus dem Jahr 2021 und die Ideensammlung aus dem Jahr 2023, die als Grundlage für die Konzeptentwicklung durch ein Planungsbüro dienen soll, eine Vorfestlegung auf eine touristische Nutzung mit Ferienwohnungen und Suiten beinhaltet."

 

Daher wird ergänzend beantragt, dass über den FWG Vorschlag als erstes abzustimmen ist, da er weitergehend ist.

 

Es folgt eine Diskussion zum Konzept, zur Bestandserhaltung, zur Ergebnisoffenheit für diese Liegenschaft und zum Antrag der FWG Fraktion.

 

Die anderen Fraktionen sehen den Beschlussvorschlag der Verwaltung als den weitergehenden Beschlussvorschlag, weil er den Inhalt der Forderungen der FWG mit einschließt, aber inhaltlich darüber hinausgehen würde.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird, um dies deutlich zu machen, um den Begriff „ergebnisoffen“ ergänzt, damit war dieser nach Ansicht des Vorsitzenden weitergehend, so dass darüber zuerst abgestimmt wurde.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt ein ergebnisoffenes Konzept zur Nutzung des Fischereigeländes unter Einbeziehung eines Planungsbüros, zu erstellen. Die im Jahr 2021 beschlossene Ideensammlung der Fraktionen einschließlich der Ergänzungen und Aktualisierungen aus der AG vom 07.11.2023 soll dabei als Grundlage dienen und entsprechend zur Verfügung gestellt werden. Der SteP beauftragt die AG Eutiner Straße den Prozess der Konzepterstellung weiterhin zu begleiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7

 

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

 

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der FWG.

 

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Anlagen zur Vorlage