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ALLRIS - Auszug

22.04.2024 - 8 Zukunftsorientierte & nachhaltige Weiterentwick...

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ausschussvorsitzender Landschof übergibt das Wort an Bürgermeisterin Radünzel. Frau Backmann steht für Fragen zur Verfügung.

Bürgermeisterin Radünzel berichtet, dass verschiedene Möglichkeiten geprüft wurden, Fördermittel zu erhalten. Es wurde ein Vorhabensteckbrief u.a. bei der IB.SH und der WFA eingereicht. Die AktivRegion Schwentine-Holsteinische Schweiz wurde kontaktiert, um eine Förderfähigkeit im Vorfeld zu besprechen.

Insgesamt ist zu erkennen, dass nur die Bereiche förderfähig, die nicht einnahmenschaffend sind bzw. vom Gast genutzt werden können.

Der anberaumte Temin mit der IB.SH konnte noch nicht stattfinden, wird aber nachgeholt.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Regionlleiter der AktivRegion, schätzt dieser grundsätzlich das Projekt als förderfähig ein.

Von der WFA liegt keine Rückmeldung vor.

Bürgermeisterin Radünzel schätzt die Möglichkeit, durch die AktivRegion Fördermittel zu akquirieren, als am Wahrscheinlichsten ein, betont jedoch, dass die touristische Weiterentwicklung dabei im Vordergrund stehen muss.

Die Kosten wurden entsprechend aufgeschlüsselt in Maßnahmen, die sein müssen und Kann-Maßnahmen (z.B. Verlegung des Shops).

Die Verwaltung schlägt vor, einen Antrag bei der AktivRegion zu stellen.

RH Buth bemängelt an der Vorlage, dass die arbeitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend aufgeschlüsselt sind und die Umgestaltung des Bistrobereiches aus seiner Sicht eher eine Kann-Maßnahme wäre. Des Weiteren muss das Konzept, wie umgebaut wird, im SteP, als der dafür zuständige Ausschuss, beraten werden. 

Bürgermeisterin Radünzel betont, dass auf arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen keine Fördergelder gezahlt werden. Die angegebenen Maßnahmen sind für das touristische Erscheinungsbild erforderlich, gleichzeitig aber auch arbeitsschutzrechtlich relevant. Der Umbau des Bistros führt dazu, dass diese Maßnahmen räumlich vernünftig umgesetzt werden können.

RH Kalinka würde interessieren, wie hoch die Kosten für die Stadt Plön wären, wenn nur die arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen umgesetzt würden.

RH Rose betont, dass es erst einmal darum geht, den Förderantrag so zu stellen, wie er vorliegt und wenn klar ist, wie viel Fördergelder zu bekommen sind, der nächste Schritt sein kann, die einzelnen Maßnahmen aufzuschlüsseln.

RH Melzer möchte den Beschlussvorschlag erweitern, dass das Konzept im SteP beraten wird.

Frau Backmann erläutert, wenn es eine Minimallösung geben soll, die nur den Arbeitsschutz berücksichtigt, würde man nicht um die Schaffung von mehr Büroräumen herumkommen. Sie betont, dass dafür im unteren Bereich genug Platz ist und es besteht die Möglichkeit, wenn die touristische Weiterentwicklung bei dem Antrag im Vordergrund steht, Fördermittel zu bekommen. Sie erläutert, dass die Verlegung des Shops eine Kann-Maßnahme darstellt.

Frau Backmann erklärt, dass es sich bei der AktivRegion um ein zweistufiges Förderantragsverfahren handelt. Zunächst reicht man einen Vorschlag ein und in der nächsten Stufe erfolgt ein verfeinertes Konzept.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag bei der Aktivregion Schwentine-Holsteinische Schweiz zu stellen.

Die Konzeption für die 2. Antragsstufe ist vor Antragseinreichung dem SteP vorzulegen, solange förderrechtliche Bestimmungen dem nicht im Wege stehen.

Die Kann-Maßnahme (Verlegung des Shops) wird bis auf Weiteres nicht weiterverfolgt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0