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ALLRIS - Auszug

22.04.2024 - 14 Anhebung der Realsteuerhebesätze Grundsteuer A ...

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ausschussvorsitzender Landschof übergibt die Moderation des TOPs an RH Rose, da er selbst zum Thema für die Fraktion der SPD das Wort ergreifen möchte.

RH Rose führt in das Thema ein und erläutert, dass es bei der schwierigen Haushaltslage auch wichtig ist, auf Einnahmenseite Möglichkeiten zu eruieren. Die Kämmerei empfiehlt, wie in der Anlage ausgeführt, die Anhebung der Realsteuerhebesätze Grundsteuer A auf 435 % und die Grundsteuer B auf 475%, was einer realen Erhöhung von ca. 12 % entspricht. Des Weiteren liegt hierzu ein Antrag der CDU vor. RH Melzer erläutert, dass die CDU eine Erhöhung der Grundsteuer A und B, aus den dargestellten Gründen, als nicht sinnvoll erachtet.

RH Landschof erläutert, dass aus Sicht der SPD eine Haushaltskonsolidierung aus vielen verschiedenen Aspekten besteht, die sich teilweise auch erst in den nächsten Jahren auswirken. Steuern sind eine Möglichkeit, mit denen Aufgaben der Stadt geregelt werden können und eine Erhöhung der Grundsteuer würde sich umgerechnet auf jeden einzelnen Bürger nur minimal und in vertretbarem Maße auswirken. Es stehen in den nächsten Jahren viele Investitionen an, deshalb muss an vielen Stellen, sowohl an der Ausgaben- als auch der Einnahmenseite, angesetzt werden.

Die SPD stellt den Antrag die Hebesatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2024 zu ändern und die Hebesätze für die Grundsteuer A von 390 % auf 435 % und die Grundsteuer B von 425 % auf 475 % zu erhöhen.

RH Buth betont, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B inflationsabhängig ist und eine solche Erhöhung noch deutlich unter einem Inflationsausgleich liegen würde. Eine Erhöhung der Grundsteuer stellt eine wichtige Möglichkeit dar, die Situation der Haushaltsmittel zu verbessern.

RH Buth stellt den Antrag die Hebesätze einzeln abzustimmen.

RH Kalinka äußert Bedenken, dass der Effekt der Anhebung der Grundsteuer lange anhält bzw. sich eventuell negativ auf die Gewerbesteuer auswirkt.

RH Melzer möchte Planungssicherheit für die Bürger und ihnen dementsprechend eine rückwirkende Erhöhung der Hebesätze nicht zumuten.

RH Landschof sieht die Erhöhung der Grundsteuer in punkto Haushaltskonsolidie-rung auch als Signal an die Kommunalaufsichtsbehörde.

RH Buth merkt an, dass Schleswig-Holstein ein Bundesland mit den niedrigsten Grundsteuersätzen ist. Darüber hinaus wäre es nicht sinnvoll eine Erhöhung der Grund-steuersätze in den nächsten Jahren vorzunehmen, aufgrund der Grundsteuerreform im nächsten Jahr und der dann bald anstehenden Kommunalwahl.

Herr Titze betont, dass bei der Haushaltskonsolidierung zu erkennen ist, dass sowohl die Einnahmenseite als auch die Ausgabenseite betrachtet wurde oder dort viele Po-sitionen gekürzt wurden. Er appelliert, auch die Einnahmenseite inflationär bedingt anzupassen.

Es wird sich darauf geeinigt, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B getrennt ab-zustimmen.

 

Antrag 1:

 

Es wird beantragt die Hebesätze der Grundsteuer A auf 435 %, rückwirkend zum 01.01.2024, anzuheben und die Hebesatzsatzung entsprechend zu ändern.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

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Beschluss:

 

Antrag 2:

 

Es wird beantragt die Hebesätze der Grundsteuer B auf 475 %, rückwirkend zum 01.01.2024, anzuheben und die Hebesatzsatzung entsprechend zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

 


 

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Anlagen zur Vorlage