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ALLRIS - Auszug

22.05.2024 - 12 Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/4...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Bürgervorsteher Koll übergibt das Wort an Ratsherrn Seligmann. Dieser verweist kurz auf die Beratung über den Lärmaktionsplan und den beschlossenen Ergänzun-gen in der letzten Ausschusssitzung des StePs und liest den Beschlussvorschlag vor.

Bürgermeisterin Radünzel führt die beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen auf, die im Lärmschutzplan vorgenommen werden sollen.

  • Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist dahingehend zu ändern, dass die Stadt die Planungsabsicht des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr bzw. des Amtes für Planungsfeststellung zur Kenntnisgenommen hat, aber auf die Aufhebung des bestehenden Planungsfeststellungsverfahrens und die Einleitung eines neuen Planungsfeststellungsverfahrens besteht.

Auch aus dem Entwurf des Lärmaktionsplanes muss klar hervorgehen, dass die Stadt die derzeit beim Planungsträger vorhandenen Planungsabsichten nicht mitträgt, um dem Planungsträger keine Argumentationshilfe zu geben.

  • Änderung der Formulierung von „Lärmbelastung mindestens halten, besser verringern“ auf Lärmbelastung reduzieren, zumindest halten“.
  • Folgende Punkte sollen aufgenommen werden:

1. B 76 Rautenbergstraße und B 430 Hamburger Straße: Tempo 30 km/h ganztägig.

2. Koordinierung der Lichtsignalanlagen unter Einbeziehung der Bedarfsanla-gen.

3. Ergänzung der ruhigen Gebiete um: Campingplatz Spitzenort, Kleingärten Ochsenkoppel an der B 430 und Kleingärten Trammer See an der B 76.

 

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Beschluss:

 

1. Die Ratsversammlung beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplans, Stand

22.04.2024, mit den im SteP am 15.05.2024 beschlossenen Änderungen der Stadt Plön zur Umsetzung der vierten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV, in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).

 

2. Der Entwurf des Lärmaktionplans der Stadt Plön, Stand 22.04.2024, mit den im SteP am 15.05.2024 beschlossenen Änderungen, ist öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

 


 

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Anlagen zur Vorlage