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ALLRIS - Auszug

12.06.2024 - 7 Fahrradstraße Rodomstorstraße hier: Stellungnah...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Bgm:in Radünzel führt in den TOP ein und erläutert, dass heute nur über das weitere Verfahren zum ablehnenden Bescheid vom Kreis Plön beraten werden soll.

Die Verwaltung möchte fristwahrend erstmal ohne Begründung Widerspruch einlegen. Nach der Sommerpause erfolgt eine erneute Vorlage im Ausschuss mit einer entsprechenden Begründung des Widerspruches. Am 11.06.2024 hat Bgm:in Radünzel bereits mit dem Landrat ein Gespräch geführt.

 

Ausschussmitglied Meyer berichtet, dass mit dem heutigen Tage (12.06.2024) ein neuer Erlass zur Fahrradstraße rechtskräftig ist.

 

Sie stellt die Überlegung an, dass ggf. ein neuer Antrag zur Fahrradstraße zur neuen Rechtslage gestellt werden könne. Der Erlass zitiert nur eine Bedingung, nicht wie bisher drei. Die Bedingung „Hauptverkehrsachse“ ist erfüllt und die Fahrradstraße würde an zwei Schulen liegen. Es könne auch parallel zum Widerspruchsverfahren ein neuer Antrag gestellt werden.

 

Es folgt eine kurze Diskussion.

 

Folgender erweiterter Beschluss mit Berücksichtigung des neuen Erlasses wird

formuliert:

 

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gegen den negativen Bescheid des Kreises Plön auf „Genehmigung des Konzeptes zur Einrichtung einer Fahrradstraße im Streckenverlauf der Rodomstorstraße bis zum Gänsemarkt“ fristwahrend Widerspruch einzulegen.

Die Begründung des Widerspruchs soll u. a. auf den jüngsten Erlass des Landes Schleswig-Holstein zum Thema verweisen. Der Erlass soll ebenfalls Grundlage der Erwägungen sein, ob ein neuer Antrag genehmigungsfähig sein wird. Sofern für die Begründung des Widerspruches eine juristische Beratung erforderlich scheint, ist diese durch die Verwaltung zu beauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen