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ALLRIS - Auszug

10.07.2024 - 9 Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Herrn Hinz, vom Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH aus Neumünster, wird das Wort erteilt.

 

Herr Hinz berichtet, dass es auf Grundlage der Lärmkartierung Aufgabe der Stadt Plön ist, den Lärmaktionsplan nach der letzten Änderung (2018) zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Der Lärmaktionsplan ist alle 5 Jahre zu überprüfen.

 

Das Ingenieurbüro Wasser- und Verkehrs-Kontor GmbH aus Neumünster hat den Auftrag hierzu von der Stadt Plön erhalten.

 

Herr Hinz erläutert aufgrund der Vorlage und der Lärmaktionsplanung, sowie der Abwägungsprognose zum Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Plön (Anlagen zur Vorlage) die eingegangenen Stellungnahmen. Die Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde durch ein öffentliches Beteiligungsverfahren mit Bekanntmachung und Auslegung des Lärmaktionsplanes vom 10.06.2024 bis zum 07.07.2024 gewährleistet.

 

Ausschussmitglied Meyer gibt den Hinweis, dass auf Bundesebene das Straßenverkehrsgesetz zum Thema Gesundheit geändert wurde. Mit weiteren Schritten sollte man warten bis das Gesetz beschlossen sei.

 

Es schließt sich eine Diskussion zu dem TOP an.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfiehlt der Ratsversammlung der Stadt Plön folgende Beschlussfassung:

 

Die Ratsversammlung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Plön (Stand 08.07.2024) Anlage 1.

   

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage