Ratsherr Hagen nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Ratsfrau Bertleff geht als stellvertretende
Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt auf die Vorlage der
Verwaltung ein. Sie macht deutlich, dass auch das Sanierungsgebiet 3 ein
Zeichen dafür sei, was auf kommunaler Ebene bewegt werden könne, wenn die
Politik sich einig sei.
Im Folgenden geht sie näher auf die Vorlage ein.
Die Stadtvertretung hat in
Ihrer Sitzung am 12. März 1992 das Sanierungsgebiet III (Vierschillingsberg)
förmlich festgelegt.
Die Satzung, deren Ziel die
Sanierung des Gebiets war, kann nach § 162 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben
werden, weil
·
die Ziele und Zwecke der Sanierung weitgehend
umgesetzt und
·
auch für die noch nicht errichteten, weiteren
Punkthäuser auf dem Vierschillingsberg die bodenordnungsmäßigen und
baurechtlichen Voraussetzungen zur Bebaubarkeit geschaffen worden sind.
Der treuhändische
Sanierungsträger der Stadt Plön, die BIG-Städtebau GmbH, teilte hierzu mit,
dass daher keine Gründe gegen die Aufhebung der Satzung bestehen.
Für die geplanten
Mehrfamilienhäuser ist in Plön zurzeit und in naher Zukunft ein Bedarf nicht
vorhanden oder zu erwarten, zumal derzeit relativ viele Mietwohnungen leer
stehen und auch eine Nachfrage nach selbst genutzten Eigentumswohnungen nicht
erkennbar ist.
Die ausstehende Verwirklichung
dieser Bebauungsmöglichkeiten bewirkt keine verbleibenden städtebaulichen
Missstände, sodass gemäß dem Gebot der zügigen Durchführung (§ 136 Abs. 1
BauGB) das Sanierungsverfahren aufzuheben ist.