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ALLRIS - Auszug

09.12.2009 - 13 Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkü...

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Wortprotokoll

Über den Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag:

Von einem Vortrag der Unterdeckung der Jahre 2007 und 2008 wird abgesehen. Der Kalkulationszeitraum beläuft sich ab 2010 auf ein Jahr. Die Ratsversammlung nimmt die Kalkulation für das Jahr 2010 zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Die 2. Nachtragssatzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

2. Nachtragssatzung:

 

Satzung über die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Plön, 2. Nachtrag

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit

gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom

09. Dezember 2009 folgende Satzungsänderung beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 3 A. erhält folgende Fassung:

 

Gebühren

 

A. Für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft Gartenstraße 9/11 ist folgende Ge-

     bühr zu entrichten:

 

     2,48 € je m² und Monat.

 

    Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr wird eine Betriebs- und Heizkostenpauschale

     in Höhe von 4,35 € je m² und Monat erhoben.

 

Artikel II

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.

 

Plön, den ……

                                                                                    (L.S.)

Stadt Plön

-Der Bürgermeister-

Jens Paustian

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme.

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Anlagen zur Vorlage