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ALLRIS - Auszug

09.12.2009 - 15 Konzessionsverträge für Strom, Gas und Wasser

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Wortprotokoll

Für die CDU-Fraktion bittet Ratsherr Hagen darum, dass für den Fall, dass die aktuelle rechtliche Prüfung durch die Beauftragten der Anwaltskanzlei ergibt, dass auch inhaltlich für die Neufestsetzung schon Rahmenbedingungen veröffentlicht werden müssen, eine zusätzliche Sondersitzung des Hauptausschusses einberufen wird. Dies sollte dann am 17. oder 18.12. der Fall sein.

Der Beschlussvorschlag sollte entsprechend ergänzt werden.

Ratsherr Dr. Lorenzen, FWG-Fraktion, geht auf Einzelheiten des Verfahrens ein und stellt die Eckpunkte insbesondere für die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer dar.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Ratsversammlung beschließt und bittet den Bürgermeister für die in der oben genannten Sitzungsvorlage genannten Konzessionsverträge Gas und Strom das Auslaufen der Konzessionsverträge im Bundesanzeiger bekanntzumachen und das

Interessenbekundungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz durchzuführen.

 

Der Bürgermeister wird weiter ermächtigt, folgende Handlungen durchzuführen:

 

Bei den neu zu schließenden Konzessionsverträgen/Wegerechtsverträgen für Strom, Gas und Wasser soll für jede Energieart und für Wasser ein neuer separater Vertrag geschlossen und nach Möglichkeit in diesen der Höchstsatz bei der Festlegung der Konzessionsabgaben vereinbart werden.

Der Bürgermeister wird zudem ermächtigt, die Auswahlkriterien für die Auswahl der/des Neukonzessionäre/s festzulegen und die entsprechenden Verhandlungen zu führen.

Sofern die Prüfung der Verwaltung ergibt, dass die Auswahlkriterien zur Vergabe der neuen Konzessionsverträge bereits bei Beginn des Interessenbekundungsverfahrens feststehen müssen, soll noch vor dem 19.12.2009 eine Sondersitzung des Hauptausschusses einberufen werden.

Der Konzessionsvertrag Wasser soll bis zum 31.12.2009 gekündigt werden.

Das sich der Kündigung anschließende Verfahren über die Neuvergabe/Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Wasser ist entsprechend dem Ergebnis der Prüfung über eine Formerfordernis durchzuführen. Die zum Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Wasser erforderlichen Verhandlungen sind zu führen.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme.