Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt
und bittet den Bürgermeister für die in der oben genannten Sitzungsvorlage
genannten Konzessionsverträge Gas und Strom das Auslaufen der
Konzessionsverträge im Bundesanzeiger bekanntzumachen und das
Interessenbekundungsverfahren nach dem
Energiewirtschaftsgesetz durchzuführen.
Der Bürgermeister wird weiter ermächtigt, folgende
Handlungen durchzuführen:
Bei den neu zu schließenden
Konzessionsverträgen/Wegerechtsverträgen für Strom, Gas und Wasser soll für
jede Energieart und für Wasser ein neuer separater Vertrag geschlossen und nach
Möglichkeit in diesen der Höchstsatz bei der Festlegung der Konzessionsabgaben
vereinbart werden.
Der Bürgermeister wird zudem ermächtigt, die
Auswahlkriterien für die Auswahl der/des Neukonzessionäre/s festzulegen und die
entsprechenden Verhandlungen zu führen.
Sofern die Prüfung der Verwaltung ergibt, dass die
Auswahlkriterien zur Vergabe der neuen Konzessionsverträge bereits bei Beginn
des Interessenbekundungsverfahrens feststehen müssen, soll noch vor dem
19.12.2009 eine Sondersitzung des Hauptausschusses einberufen werden.
Der Konzessionsvertrag Wasser soll bis zum 31.12.2009
gekündigt werden.
Das sich der Kündigung anschließende Verfahren über die
Neuvergabe/Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Wasser ist entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung über eine Formerfordernis durchzuführen. Die zum
Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Wasser erforderlichen Verhandlungen
sind zu führen.“