Bürgermeister Paustian geht auf die Vorlage der
Verwaltung ein.
Am 28. Februar 2011 endet die
6-jährige Amtszeit des derzeitigen Plöner Bürgermeisters.
Gem. § 57 a der GO ist die
notwendig werdende Wahl frühestens 8 Monate und spätestens einen Monat vor
Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Die Einzelheiten des
Wahlverfahrens regelt gem. § 57 b der Gemeindeordnung das Gemeinde- und
Kreiswahlgesetz.
Zur Vorbereitung und
Durchführung der Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters ist gem.
§ 12 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes ein Wahlausschuss zu bilden.
Der Wahlausschuss besteht aus
dem Wahlleiter als Vorsitzenden oder der Wahlleiterin als Vorsitzende und 8
Beisitzerinnen und Beisitzern; die Ratsversammlung wählt diese sowie deren
Stellvertreterin und Stellvertreter vor jeder Wahl aus dem Kreis der
Wahlberechtigten. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen
politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Der Wahlausschuss bestimmt
nach § 48 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes den Wahltag und den Tag einer notwendig
werdenden Stichwahl. Die Wahl und die Stichwahl finden jeweils an einem Sonntag
statt.
Die Stelle der Bürgermeisterin
/ des Bürgermeisters ist gem. § 57 a Abs. 2 der GO spätestens 5 Monate vor dem
Wahltag öffentlich auszuschreiben.
Um die Vorbereitungen der Wahl
vonseiten des Wahlausschusses und der Verwaltung zeitgerecht durchführen zu
können, sollte die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 10. März 2010 die
gesetzlich vorgeschriebenen 8 Mitglieder/innen des Wahlausschusses wählen.
Die in der Ratsversammlung
vertretenen Fraktionen werden über den Ältestenrat in dessen Sitzung am
23.11.2009 gebeten, Mitglieder zur Besetzung des Wahlausschusses zu benennen.
Entsprechend dem Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl im Mai 2008 wäre der
Wahlausschuss in analoger Anwendung des Zuteilungsverfahrens nach d’Hondt
mit 3 CDU-Vertreterinnen und Vertretern, 3 SPD-Vertreterinnen und Vertretern
und 2 FWG-Plön-Vertreterinnen und Vertretern zu besetzen.
Da bei diesem Verfahren nicht
– wie in § 12 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes empfohlen – alle
im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen
Berücksichtigung finden würden, wird verwaltungsseitig die Besetzung des Wahlausschusses
wie folgt vorgeschlagen:
CDU - 3 Vertreterinnen / Vertreter
SPD - 3 Vertreterinnen / Vertreter
FDP - 1 Vertreterin / Vertreter
FWG-Plön 1
Vertreterin / Vertreter
In gleicher
Anzahl sind jeweils Stellvertreterinnen / Stellvertreter zu benennen.
Wahlleiterin oder Wahlleiter
ist gem. § 12 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz grundsätzlich der
Bürgermeister, es sei denn, er ist Wahlbewerber.
Da der Plöner Bürgermeister
als derzeitiger Amtsinhaber erneut kandidieren wird, ist der Ratsversammlung
eine andere Person als Wahlleiterin / Wahlleiter durch den Ältestenrat
vorzuschlagen und von ihr zu wählen.
Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, den Fachgruppenleiter 1, Herrn Armin Kirchner, zum Wahlleiter zu
wählen.
Als Stellvertreter wird der
für das Sachgebiet Wahlen zuständige Mitarbeiter, Herr Mark Westerwelle, durch
den Wahlleiter berufen. Eine Wahl durch die Ratsversammlung ist hier nicht
vorgeschrieben.
Von den Fraktionen werden die aus dem Beschlussvorschlag
ersichtlichen Mitglieder/stellv. Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss
vorgeschlagen.