Die Finanzierung der Kindertagesstätten befindet sich seit dem Jahr 2020 in einem Reformprozess. Das Land Schleswig-Holstein hat in dieser Reform als Kernelement das SQKM (Standard-Qualitäts-Kosten-Modell) entwickelt. Demnach erhalten die Kindertagesstätten über die Kreise und Standortkommunen einen Fördersatz pro Gruppe und sollen mit diesen Mitteln alle Betriebskosten der Kindertagesstätte finanzieren. Die Standortkommunen zahlen an die Kreise den Wohnsitzgemeindeanteil, der sich anhand der Anzahl der betreuten Kinder in einer Kommune errechnet. Zu diesem Betrag kommen die Elternbeiträge, die Landesförderung und die Förderung der Kreise und aus der Gesamtsumme soll der Betrieb aller Kitas und Kindertagespflegestellen finanziert werden.
Das Land Schleswig-Holstein hat einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2024 festgesetzt. In diesem Übergangszeitraum erhalten die Standortkommunen die SQKM Mittel für „ihre“ Kitas. Die Kitas erhalten im laufenden Haushaltsjahr Abschlagszahlungen seitens der Standortkommune zur Sicherung des Betriebes und nach Vorlage der Jahresabrechnung erhalten sie die Betriebskosten, die angefallen sind aus den SQKM Mitteln. Wenn die SQKM Mittel für die Kita höher als die Betriebskosten sind, verbleibt das „Plus“ bei der Standortkommune. Reichen die SQKM Mittel plus Elternbeiträge nicht aus, muss im Übergangszeitraum die Standortkommune das Defizit zwischen Betriebskosten und SQKM Mittel/Elternbeiträge an den Kitaträger zahlen. In den vergangenenen Jahren gab es für Plön einen Mix aus „Plus gemacht“ und „Defizit ausgeglichen“.
Die Verpflichtung der Standortkommune, ein Defizit auszugleichen, sollte laut Kindertagesstättengesetz mit dem Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2024 entfallen. Jede Kita sollte ab 2025 die Betriebskosten mit den dann direkt vom Kreis an sie gezahlten SQKM Mittel plus die Elternbeiträge finanzieren. Die Standortkommunen sollten weiterhin den Wohnsitzgemeindeanteil an den Kreis zahlen, aber darüberhinaus keine Kosten für Kindertagesbetreuung tragen müssen. Die Anpassungsverträge/Finanzierungsvereinbarungen aus dem Jahr 2020 zwischen der Stadt Plön und den Kitaträgern wurden entsprechend des Kindertagesstättengesetzes gestaltet, bis zum 31.12.2024 befristet und enden dann.
Anfang des Jahres 2024 ergab die von allen Beteiligten durchgeführte Evaluation, dass es auf Landesebene eine Finanzierungslücke von rund 120 Millionen Euro gibt. Daraufhin entbrannte zwischen dem Land und den Landesverbänden (Städteverband / Gemeindetag) eine Auseinandersetzung darüber, wie die Finanzlücke zu schließen ist. Diese Auseinandersetzung dauert bis heute (Mitte August) an. Es ist nicht geklärt, in welchem zusätzlichen Umfang Kreise und Kommunen finanziell belastet werden. Klar ist lediglich, dass die Elternbeiträge nicht erhöht werden sollen und dass das Land alleine die Finanzierungslücke nicht schließen will. Ebenso klar ist, dass die Standortkommunen weiterhin ein mögliches Defizit bei den Betriebskosten einer Kita ausgleichen sollen. Hierauf haben sich das Land und die Landesverbände bereits verständigt und dieser Umstand (Verpflichtung zum Ausgleich des Defizits durch die Standortkommune) wird mit den Änderungen zum Kindertagesstättengesetz durch das Land Schleswig-Holstein festgeschrieben. Das wiederum bedeutet, dass die Standortkommunen neue Finanzierungsvereinbarungen, die ab dem 01.01.2025 gelten, mit den Trägern der Kindertagesstätten abschließen müssen – vorzugsweise bis zum 31.12.2024. In den Finanzierungsvereinbarungen sind u.a. vereinbart, bis zu welchem Umfang Kosten der Kindertagesstätte anerkannt werden. Das allerdings ist nicht möglich, da ja bislang nicht geklärt ist, wer welche Anteile an der Finanzlücke trägt - wie wird die Aufteilung sein zwischen Land, Kreisen und Standortkommunen? Auch ist seitens des Landes noch nicht transparent dargestellt, in welcher Höhe Kosten im SQKM hinterlegt sind (z.B. die Höhe der Verwaltungskosten).
Die Träger der Kindertagesstätten brauchen die Sicherheit, dass sie auch im Jahr 2025 auskömmliche Mittel zur Deckung ihrer Betriebskosten erhalten.
Der Städteverband des Landes Schleswig-Holstein empfiehlt den Standortkommunen sehr eindringlich, zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern abzuschließen. Zunächst müssen die fianziellen Rahmenbedingungen geklärt sein.
Damit die Träger der Kindertagesstätten trotzdem eine finanzielle Absicherung für das Jahr 2025 erhalten, gibt es die Möglichkeit eines politischen Beschlusses, der besagt, dass im nächsten Jahr auf Basis der bisherigen Vereinbarungen gehandelt wird und damit ein mögliches Defizit seitens der Stadt Plön ausgeglichen wird.