Für den anliegenden Entwurf des Haushaltsplanes des Feuerlöschverbandes Groß Plön für das Haushaltsjahr 2025 wurde die Mittelanmeldung 2025 sowie die noch nicht durchgeführten Beschaffungen aus der Mittelanmeldung 2024 berücksichtigt.
Die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 sieht im Ergebnisplan einen Fehlbedarf in Höhe von 11.200 EUR vor. Insgesamt umfasst der Ergebnisplan 2025 Aufwendungen in Höhe von 32.100 EUR und Erträge in Höhe von 20.900 EUR.
In den Finanzplanungsjahren 2026 bis 2028 werden für die nächsten zwei Jahre Fehlbedarfe erwartet. Folgende Ergebnisse werden ausgewiesen:
Gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung des Feuerlöschverbandes Groß Plön erhebt der Feuerlöschverband zur Deckung seines Finanzbedarfes von den Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Erträge nicht ausreichen.
In der Kameralistik waren die Abschreibungen sowie die Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen keine Bestandteile des Haushaltes, so dass nun unter Berücksichtigung dieser ein deutlicher Fehlbedarf auszuweisen ist. Erst im Jahre 2028, wenn die amtliche Nutzungsdauer des Fahrzeuges erreicht wurde, kippt das Jahresergebnis wieder ins Positive.
Wahrscheinlich wird spätestens mit dem Abschluss 2025 der Eigenkapitalbestand des Feuerlöschverbandes negativ werden. Kumuliert mit den in der Finanzplanung 2026 und 2027 ausgewiesen Jahresfehlbedarfen wird es im Vergleich zu dem ab 2028 geplanten geringen Jahresüberschuss viele Jahre dauern, bis wieder ein positiver Eigenkapitalausweis erreicht werden würde.
Aus diesem Grund sollte im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2025 über eine Umlagenerhöhung nachgedacht werden. Der Umfang wäre in der Sitzung zu diskutieren und zu beschließen.