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ALLRIS - Vorlage

Vorlage Feuerlöschverband - VO/RV/2025/3435

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss des Feuerlöschverbandes Groß Plön für das Haushaltsjahr 2024 wurde aufgestellt. Der gesamte Abschluss kann der Anlage entnommen werden.

 

Nach derzeitigem Stand findet eine Prüfung des Jahresabschlusses am 28.11.2025 statt. Es wird in der Sitzung berichtet.

 

Das Haushaltsjahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.632,25 € ab. Der Haushaltsplan 2024 ist nicht in Kraft getreten, da eine fristgerechte Vorlage des Haushaltsplans bei der Kommunalaufsichtsbehörde leider versäumt wurde. Somit galten für das gesamte Jahr 2024 die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung (Interimswirtschaft) gem. § 81 GO. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024 sind als überplanmäßig anzusehen.

 

Da nach dem Haushaltsjahr 2023 bisher keine weitere Haushaltssatzung in Kraft getreten ist, gilt diese aktuell weiterhin. In der Satzung ist geregelt, dass der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung oder Eingehung der/die Verbandsvorsteher/in seine/ihre Zustimmung erteilen kann, 1.500 € beträgt. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte den angefügten Jahresabschlussunterlagen.

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Beschlussvorschlag

Die Feuerlöschverbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2024 in der vorgelegten Fassung fest und beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bei dem PSK 12600.52510000 (6.847,96 €), dem FRK 12600.78320790 (3.687,61 €) und dem PSK 61200.55170000 (2.560,48 €).

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt.

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Anlagen

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