Die Haushaltsrechnung zeigt auf, wie sich das Haushaltssoll zum Anordnungssoll und das Anordnungssoll zum Ist verhalten.
Die Ergebnisse des Gesamtplanes, der Einzelpläne, der Abschnitte und Unterabschnitte werden getrennt nach Einnahmen und Ausgaben und getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ausgewiesen.
Der § 93 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit §§ 37 ff der Gemeindehaushaltsverordnung-Kameral- (GemHVO-Kameral) bestimmen den Inhalt und die Bestandteile der Jahresrechnung.
Danach umfasst die Jahresrechnung (JR):
§ 37 (GemHVO) Bestandteile:
1.1 kassenmäßiger Abschluss (sh. im Einzelnen § 38 GemHVO)
1.2 Haushaltsrechnung (sh. im Einzelnen § 39 GemHVO)
Beizufügen sind der Jahresrechnung:
1.eine Vermögensübersicht (gem. § 36 GemHVO-Kameral),
- eine Übersicht über die Schulden und die Rücklagen
- ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht,
- ein Nachweis über Haushalts- und Kassenreste
Gemäß § 37 Abs. 4 GemHVO-Kameral wurde der Kommunalaufsicht und Prüfungsbehörde die erforderlichen Unterlagen fristgerecht vor dem 01.05. zugeleitet.
Weitere Regelungen sind in § 40 GemHVO-Kameral (Rechnungsabgrenzung) und § 41 GemHVO-Kameral (Anlagen zur Jahresrechnung) enthalten.
Nach § 36 in Verbindung mit § 41 GemHVO-Kameral sind über Sachen und grundstücksgleiche Rechte, die kostenrechnenden Einrichtungen dienen, gesondert für jede Einrichtung Anlagennachweise zu führen. Da der Feuerlöschverband Groß-Plön keine kostenrechnenden Einrichtungen unterhält, wurde diese Aufstellung nicht gefertigt.
Die Vermögensübersicht gem. § 36 Abs. 4 GemHVO-Kameral enthält das HLF 20/16 als Ersatzbeschaffung für das ausgesonderte TLF 16/25. Das Fahrzeug wurde im Dezember 2012 kreditfinanziert erworben.
I.Die Haushaltsrechnung 2014 zeigt folgendes Gesamtergebnis:
I.IFeststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt17.770,30 EUR
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt11.416,37 EUR
Soll-Einnahmen des Gesamthaushalts29.186,67 EUR
Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt17.770,30 EUR
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt11.416,37 EUR
Soll-Einnahmen des Gesamthaushalts29.186,67 EUR
Da weder Zu- noch Abgänge zu verzeichnen gewesen sind, beträgt die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben die gleichen Beträge wie die zuvor genannten. Ein Unterschied bzw. möglicher Fehlbetrag ist deshalb nicht feststellbar gewesen.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (HHSt. 91000.860000) betrug 11.416,37 EUR.
Die Zuführung vom Vermögenshaushalt an die Rücklage (HHSt. 91000.910000) betrug 3.501,29 €
Die Rücklage weist einen Bestand am Ende des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von 41.182,67 EUR aus. Hier ist zu beachten, dass in der Haushaltssatzung 2014 Verpflichtungsermächtigungen für den Digitalfunk für die Jahre 2016 (Fahrzeugfunk) und 2017 (Handsprechfunk) in Höhe von 10.000,00 € festgesetzt worden sind.
I.IIBedeutende Mehreinnahmen/Mindereinnahmen und bedeutende Mehrausgaben/Minderausgaben
HHSt. 13000.1100: Durch eine Vielzahl von Einsätzen bei Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen konnten auch im Jahr 2014 Mehreinnahmen erzielt werden, anstatt der im Ansatz veranschlagten 800,00 € wurden 1.334,00 € verbucht.
HHSt. 13000.5500: Bei der Unterhaltung des Fahrzeugs wurden weniger Kosten aufgewendet, der Ansatz betrug 2.500,00 €, wovon lediglich 1.279,12 € verauslagt wurden.
Beides kam unter anderem der Rücklage zugute.
II.Überplanmäßige Ausgaben
- entfällt für das HHJ 2014 -
III.Außerplanmäßige Ausgaben
- entfällt für das HHJ 2014 -
IV.Prüfung des Abschlussergebnisses
Die Überprüfung des Abschlussergebnisses durch die erste und zweite Gegenprobe ergab das Ergebnis, dass die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 richtig ermittelt wurde.
Die Unterlagen der Jahresrechnung wurden unter Hinzuziehung der Belege von den gewählten Prüfern am 21.04.2015 überprüft. Es gab keine Beanstandungen.