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ALLRIS - Vorlage

Vorlage Feuerlöschverband - VO/2007/111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Haushaltsrechnung zeigt auf, wie sich das Haushaltssoll zum Anordnungssoll und das Anordnungssoll zum Ist verhalten.

 

Die Ergebnisse des Gesamtplanes, der Einzelpläne, der Abschnitte und Unterabschnitte werden getrennt nach Einnahmen und Ausgaben und getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ausgewiesen.

 

Der § 93 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§ 37 bis 39 der Gemeindehaushaltsverordnung für Schleswig-Holstein (GemHVO) bestimmen den Inhalt und die Bestandteile der Jahresrechnung.

Danach umfasst die Jahresrechnung (JR):

 

§ 37 (GemHVO) Bestandteile:

1.1             kassenmäßiger Abschluss (sh. im Einzelnen § 38 GemHVO)

1.2             Haushaltsrechnung (sh. im Einzelnen § 39 GemHVO)

 

Beizufügen sind der Jahresrechnung:

1.eine Vermögensübersicht (gem. § 36 Abs. 4 GemHVO für das Tanklöschfahrzeug und den Monitor-Wasserwerfer),

  1.               die Schuldenübersicht (der FLV hat derzeit keine Schulden)

3.die Rücklagenübersicht,

4.den Rechnungsquerschnitt,

  1.               die Gruppierungsübersicht,
  2.               Haushaltsreste (bestehen in 2006 nicht)

Weitere Regelungen sind in § 40 GemHVO (Rechnungsabgrenzung) und § 41 GemHVO (Anlagen zur Jahresrechnung) enthalten.

 

Nach § 36 in Verbindung mit § 41 GemHVO sind über Sachen und grundstücksgleiche Rechte, die kostenrechnenden Einrichtungen dienen, gesondert für jede Einrichtung Anlagennachweise zu führen.

Da der Feuerlöschverband Groß-Plön keine kostenrechnenden Einrichtungen unterhält, wurde diese Aufstellung nicht gefertigt. Für alle anderen Vermögensgegenstände kann ein Anlagennachweis geführt werden. Da der Feuerlöschverband Groß-Plön über ein TLF 16/25 und einen Monitor-Wasserwerfer verfügt, wurde darüber eine Vermögensübersicht erstellt (§ 36 Abs. 4 GemHVO).

 

I.Die Haushaltsrechnung 2006 zeigt folgendes Gesamtergebnis:

 

I.IFeststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt6.307,56 EUR

Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt5.757,28 EUR

Soll-Einnahmen des Gesamtshaushalts12.064,84 EUR

 

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt6.307,56 EUR

Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt5.757,28 EUR

Soll-Einnahmen des Gesamtshaushalts12.064,84 EUR

 

Da weder Zu- noch Abgänge zu verzeichnen gewesen sind, beträgt die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben die gleichen Beträge wie die zuvor genannten. Ein Unterschied bzw. möglicher Fehlbetrag ist deshalb nicht feststellbar gewesen.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (HHSt. 9100.8600) betrug 2006              4.162,39 EUR.

2.267,51 EUR wurden der Rücklage zugeführt (HHSt. 9100.9100), so dass nunmehr die Rücklage einen Bestand am Ende des Haushaltsjahres 2006 in Höhe von 45.045,03 EUR beinhaltet.

 

I.IIBedeutende Mehreinnahmen/Mindereinnahmen und

bedeutende Mehrausgaben/Minderausgaben

 

Im Haushaltsjahr 2006 sind entsprechende Buchungen verzeichnet.

Bei der Haushaltsstelle 1300.1100 „Gebühren für die Inanspruchnahme des FLV“ wurde der Ansatz auf 100,00 EUR festgelegt, das Rechnungsergebnis 2006 beträgt 292,00 EUR, somit konnte eine Mehreinnahme von 192,00 EUR festgestellt werden.

 

Bei der Haushaltsstelle 1300.5600 „Aufwendungen für Feuerwehrangehörige“ wurde der Ansatz in Höhe von 100,00 EUR nicht verbraucht.

 

Für den Ausgleich wurden 300,00 € vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt zugeführt.

 

II.Prüfung des Abschlussergebnisses

Die Überprüfung des Abschlussergebnisses durch die erste und zweite Gegenprobe ergab das Ergebnis, dass die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006 richtig ermittelt wurde.

 

III.Überplanmäßige Ausgaben

Bei der HHSt. 1300.5500 – Unterhaltung des Löschfahrzeuges – mussten 300,00 € überplanmäßig bereitgestellt werden, da der Ansatz in Höhe von 700,00 € nicht ausreichte. Die erforderlichen Wartungskosten waren unabweisbar, um eine sichere Nutzung des Fahrzeuges gewährleisten zu können.

 

IV.Außerplanmäßige Ausgaben

Im Laufe des Haushaltsjahres 2006 waren keine außerplanmäßigen Ausgaben zu verzeichnen.

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Beschlussvorschlag

„Die Verbandsversammlung des Feuerlöschverbandes Groß-Plön beschließt die Jahresrechnung 2006, die mit folgendem Ergebnis abgeschlossen wurde:

 

Einnahmen

Verwaltungshaushalt6.307,56 EUR

Vermögenshaushalt5.757,28 EUR

 

Ausgaben

Verwaltungshaushalt6.307,56 EUR

Vermögenshaushalt5.757,28 EUR

 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sind ausgeglichen.

Im Verwaltungshaushalt konnten durch das Anlegen der Allgemeinen Rücklage Zinsen in Höhe von 815,56 EUR eingenommen werden. Dem Vermögenshaushalt wurde aus dem Verwaltungshaushalt ein Betrag von 4.162,39 EUR zugeführt.

 

Der Rücklage wurde der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 4.162,39 EUR zugeführt.

Damit beträgt der Rücklagenstand Ende 200645.045,03 EUR

 

Die Verbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die gewählten Prüfer die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 am 17.04.2007 geprüft haben.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird gem. § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein beschlossen.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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