Für die 81. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich der nordöstlich des Osterfriedhofes gelegenen Wiese werden zur Zeit die
beiden Verfahrensschritte der „öffentlichen Auslegung“ nach § 3 Abs.2 BauGB und
der „Anhörung der Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel
durchgeführt. Der Auslegungszeitraum endet am 09.05.2008.
Ziel dieser Änderung ist es, das bisher als
Erweiterungsfläche für den Osterfriedhof vorgesehene Grundstück entsprechend
der tatsächlich vorhandenen und auch weiterhin gewünschten Nutzung durch die
evangelische Pfadfinderschaft „Seeschwalben“ als Grünfläche mit der
Nutzungsspezifikation Waldspielplatz darzustellen.
Sowohl während der „vorgezogenen Bürgerbeteiligung“
nach § 3 Abs. 1 BauGB noch während der „frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ sind Stellungnahmen, Hinweise oder
Bedenken vorgebracht worden, die einer Abwägung bedurft hätten.
Auch in den beiden jetzt laufenden o. g.
Verfahrensschritten sind bislang keine Stellungnahmen abgegeben worden, die
abzuwägen wären. Nach Einschätzung der Verwaltung wird sich dieses bei diesem
Planverfahren auch nicht ändern, so dass mit keiner Stellungnahme gerechnet
wird, die in die Abwägung eingestellt werden müsste.
Die Verwaltung legt deshalb dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt für dessen Sitzung am 08.05.2008 bereits jetzt
einen Vorschlag für den „Abschließenden Beschluss“ vor, der freilich unter dem
Vorbehalt steht, dass auch tatsächlich keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen
mehr eingehen werden.
Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, so werden
diese mit einem Abwägungsvorschlag als Tischvorlage eingebracht werden.
Stellungnahmen, die möglicherweise nach der
Ausschusssitzung noch am letzten Tag der Auslegungsfrist am 09.05.2008
eingehen, werden mit einem Abwägungsvorschlag in den Beschluss des Ausschusses
eingebaut und der Ratsversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt
werden.
Zusatz für die
Ratsversammlung:
Am letzten Tag der
Auslegungsfrist ist keine Stellungnahme mehr eingegangen, die einer Abwägung
bedurft hätte. Der nachfolgende Beschlussvorschlag des Ausschusses kann deshalb
der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.