Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in
seiner 69. Sitzung am 06.03.2008 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die
80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt zur Vorbereitung des
Beschlusses der Ratsversammlung gefasst. Die Ratsversammlung ist in ihrer
Sitzung am 12.03.2008 dem Vorschlag gefolgt und hat den Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss gefasst. Es sei an die Vo/2008/171 erinnert, in der
dieser Beschlussvorschlag begründet und formuliert wird. Insofern wird an
dieser Stelle auf diesen Vorlauf nicht weiter eingegangen.
Voraussetzung für die Erstellung des F-Plan-Entwurfs
war die Einarbeitung der natur- und umweltfachlichen Ergebnisse der einzelnen
naturfachlichen Untersuchungen, die damals bereits inhaltlich vorlagen,
allerdings nicht in einem einzigen Kompendium, einer sog.
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Insofern sind die für die 80. F- Plan-
Änderung relevanten Inhalte der UVS im Entwurf – auch bereits dem damaligen
Entwurf - beachtet und in den Entwurf aufgenommen worden.
Inhaltlich ist aufgrund der jetzt vorliegenden UVS
also nichts zu ändern.
Zwischenzeitlich sind die oben angesprochenen
umweltfachlichen Einzeluntersuchungen und -gutachten in die UVS eingeflossen.
Zeitgleich wurde rechtlich geprüft, ob diese UVS außer dem Umweltbericht Bestandteil
des Änderungsverfahrens sein muss. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage
scheint es nicht zu geben, so dass es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten
erscheint, die UVS als Bestandteil der 80. F- Plan- Änderung am weiteren
Verfahren teilnehmen zu lassen.
Eine weitere Begründung für dieses Vorgehen liegt darin,
dass die Umweltverbände, allen voran die Untere Naturschutzbehörde,
signalisiert haben, dass sie ohne die UVS sich nicht in der Lage sehen, eine
qualifizierte Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange abzugeben.
Insofern ist es sinnvoll, die UVS als einen integralen
Bestandteil der 80. F- Plan- Änderung zu betrachten. Als Bestandteil dieser 80.
F- Plan- Änderung muss die Umweltverträglichkeitsstudie allerdings ebenso wie
die Begründung und der Umweltbericht von der Ratsversammlung gebilligt werden.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Ratsversammlung vom 12.03.2008 ist
daher entsprechend zu erweitern.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Beschluss
mit der Aufnahme der UVS in den Beschlusstext zu wiederholen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wird
gebeten, in seiner ersten Sitzung am 26.06.2008 den Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss mit dem entsprechenden Inhalt zu wiederholen und ihn in der
geänderten Form der Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 01.07.2008 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die Ratsversammlung wird gebeten, dem nachfolgenden
Beschlussvorschlag in ihrer Sitzung am 01.07.2008 vorbehaltlich der
Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu folgen.