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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2008/226

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner 69. Sitzung am 06.03.2008 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt zur Vorbereitung des Beschlusses der Ratsversammlung gefasst. Die Ratsversammlung ist in ihrer Sitzung am 12.03.2008 dem Vorschlag gefolgt und hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Es sei an die Vo/2008/171 erinnert, in der dieser Beschlussvorschlag begründet und formuliert wird. Insofern wird an dieser Stelle auf diesen Vorlauf nicht weiter eingegangen.

 

Voraussetzung für die Erstellung des F-Plan-Entwurfs war die Einarbeitung der natur- und umweltfachlichen Ergebnisse der einzelnen naturfachlichen Untersuchungen, die damals bereits inhaltlich vorlagen, allerdings nicht in einem einzigen Kompendium, einer sog. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Insofern sind die für die 80. F- Plan- Änderung relevanten Inhalte der UVS im Entwurf – auch bereits dem damaligen Entwurf - beachtet und in den Entwurf aufgenommen worden.

 

Inhaltlich ist aufgrund der jetzt vorliegenden UVS also nichts zu ändern.

 

Zwischenzeitlich sind die oben angesprochenen umweltfachlichen Einzeluntersuchungen und -gutachten in die UVS eingeflossen. Zeitgleich wurde rechtlich geprüft, ob diese UVS außer dem Umweltbericht Bestandteil des Änderungsverfahrens sein muss. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage scheint es nicht zu geben, so dass es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten erscheint, die UVS als Bestandteil der 80. F- Plan- Änderung am weiteren Verfahren teilnehmen zu lassen.

Eine weitere Begründung für dieses Vorgehen liegt darin, dass die Umweltverbände, allen voran die Untere Naturschutzbehörde, signalisiert haben, dass sie ohne die UVS sich nicht in der Lage sehen, eine qualifizierte Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abzugeben.

Insofern ist es sinnvoll, die UVS als einen integralen Bestandteil der 80. F- Plan- Änderung zu betrachten. Als Bestandteil dieser 80. F- Plan- Änderung muss die Umweltverträglichkeitsstudie allerdings ebenso wie die Begründung und der Umweltbericht von der Ratsversammlung gebilligt werden. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Ratsversammlung vom 12.03.2008 ist daher entsprechend zu erweitern.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Beschluss mit der Aufnahme der UVS in den Beschlusstext zu wiederholen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wird gebeten, in seiner ersten Sitzung am 26.06.2008 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss mit dem entsprechenden Inhalt zu wiederholen und ihn in der geänderten Form der Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 01.07.2008 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Ratsversammlung wird gebeten, dem nachfolgenden Beschlussvorschlag in ihrer Sitzung am 01.07.2008 vorbehaltlich der Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu folgen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

„1.        Für den Entwurf der 80. Änderung des Flächennutungsplans der Stadt Plön für das Gebiet „Seewiesen“ zwischen der neuen Stadtgrenze zur Gemeinde Rathjensdorf, dem Ostufer des Kleinen Plöner Sees, der nördlichen Begrenzung des Klärwerks bis zur heutigen Bundesstraße B 76, der westlichen Straßenseite der B 76 bis zum stadtseitigen Grenze der Kleingartenanlage Am Köhlen und dem Westufer des Trammer Sees bis zur neuen Stadtgrenze ist die „frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die „Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt worden.

 

2.            Aufgrund der im Rahmen des Scopingverfahrens zur „frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ eingegangenen Stellungnahmen ist der Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB von der Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Seewiesen“ im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplans festgelegt und abgearbeitet worden. Die Ergebnisse dieser von den Trägern gewünschten Fachgutachten und Untersuchungen zur Umweltprüfung wurden ebenfalls in dem vorliegenden Entwurf der 80. F- Plan- Änderung eingearbeitet und im Umweltbericht dargestellt und erläutert.

            Die Ratsversammlung billigt diese Vorgehensweise.

 

3.         Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wird in der vorliegenden Form und Fassung gebilligt.

 

4.         Der Entwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für das Gebiet „Seewiesen“ zwischen der neuen Stadtgrenze zur Gemeinde Rathjensdorf, dem Ostufer des Kleinen Plöner Sees, der nördlichen Begrenzung des Klärwerks bis zur heutigen Bundesstraße B 76, der westlichen Straßenseite der B 76 bis zum stadtseitigen Grenze der Kleingartenanlage Am Köhlen und dem Westufer des Trammer Sees bis zur neuen Stadtgrenze mit Begründung und Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

           

5.         Die „Öffentliche Auslegung des Entwurfs“ sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (aus dem Scopingverfahren) nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gemäß § 4a Abs.2 BauGB zeitgleich mit der „Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.“

 

 

Bemerkung: Gemäß den §§ 22 und 32 GO sind keine Mitglieder der Ratsversammlung von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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