Die nachfolgenden Straßen und Wege der Gemeinde Ascheberg haben noch nicht den Status einer wegerechtlichen öffentlichen Einrichtung erhalten:
Ernst-Albrecht-Platz,
Fuchsberg,
Kiebitzhörn,
Krähenstieg,
Lehmberg,
Lerchenweg,
Musberg,
Neue Heimat,
Sandkamp,
Schäferweide.
Straßen und Wege erlangen die Eigenschaft als öffentliche Einrichtungen nach § 17 der Gemeindeordnung durch Widmung nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Das Widmungsverfahren ist nunmehr durchzuführen, da die o.g. Straßen und Wege bisher nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurden.
Bei den zu widmenden Straßen handelt es sich um Ortsstraßen nach § 3 Abs. 1 Ziff. 3 a) StrWG. Diese Straßen dienen dem Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
Gehwege sind von Natur aus aufgrund ihrer Breite oder durch verkehrsrechtliche Beschilderung nicht für den Kfz-Verkehr vorgesehen.
Die Differenzierung der Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 StrWG in der Widmung aufzuführen.
Aufgrund dieser Differenzierung wurde am 26. Juni 2019 durch Bürgermeister Menzel und Bauhofleiter Müller eine Ortsbegehung im Bereich Neue Heimat durchgeführt.
Die ursprüngliche Verwaltungsvorlage wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Juli 2019 von der Tagesordnung abgesetzt, da noch Klärungsbedarf bestand.
Die Verwaltung hatte nach der Sitzung zu jeder zur widmenden Straße bzw. Weg die gemeindlichen Flurstücke ermittelt und zusammengestellt.
Die Benennung der einzelnen Flurstücke im Beschlussvorschlag und der Widmungsverfügung dient der Rechtssicherheit.
Bei der jetzt vorzunehmenden Widmung handelt es sich um folgende Straßen und Wege mit Bezeichnung der Flure und Flurstücke und den aufgeführten Nutzungsarten:
Straßen und Wege im Gemeindegebiet von Ascheberg, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden |
| | | | |
Straße | Flur | Flurstück | Größe/m² | Nutzung |
Neue Heimat | 7 | 63/111 | 958 | Straßenverkehrsfläche mit Fußweg links bis Hs.Nr. 9, rechts durchgehend |
63/10 | 22 |
64/35 | 1.421 |
Fuchsberg | 7 | 64/38 | 2.837 | Straßenverkehrsfläche mit Fußweg , Grünfläche mit Versorgungsanlage |
64/36 | 99 | Verbindungsweg zw. Fuchsberg u. Neue Heimat |
Musberg | 7 | 65/19 | 443 | Straßenverkehrsfläche mit Fußweg |
6 | 44/96 | 4.029 |
44/88 | 66 | Weg (Zufahrt zu den Grundstücken Musberg 49, 51, 53 u. 55) |
Krähenstieg | 7 | 65/29 | 64 | Straßenverkehrsfläche |
65/20 | 91 |
Lerchenweg | 6 | 45/53 | 403 | Straßenverkehrsfläche |
44/97 | 785 |
45/70 | 81 |
Ernst-Albrecht-Platz | 6 | 45/54 | 337 | Straßenverkehrsfläche |
45/83 | 15 |
45/84 | 138 |
Kiebitzhörn | 6 | 44/99 | 383 | Straßenverkehrsfläche |
44/122 | 72 |
Schäferweide | 6 | 44/98 | 354 | Straßenverkehrsfläche |
Sandkamp | 6 | 43/65 | 658 | Straßenverkehrsfläche |
43/67 | 491 |
41/5 | 216 |
Lehmberg | 6 | 43/64 | 594 | Straßenverkehrsfläche mit Fußweg, nur vor den Grundstücken Sandkamp 23 u. Musberg 46 |
43/77 | 39 |
43/79 | 53 |
43/53 | 57 | Weg (Zufahrt zu den Grundstücken Lehmberg 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 22, 24, 26, 28, 30, 32, 24, 36, 38 u. 40) |
43/54 | 67 |
43/55 | 29 |
Die Widmung soll nunmehr zum 15. Oktober 2019 rechtswirksam werden.
Der Geltungsbereich der Widmung ist als Planzeichnung beigefügt.
Zuständig für die Widmungsentscheidung ist die Gemeindevertretung.
Es wird der Gemeindevertretung empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: