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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVA/2019/0451

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheberg hat in ihrer Sitzung am 16. November 2017 einen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, für das Gebiet nördlich der „Plöner Chaussee (B 430)“ und westlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Dörnick, Kreis Plön, gefasst und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. (1) Baugesetzbuch -BauGB-) sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. (1) Satz 1 BauGB beschlossen.

 

Als Ziel der Planung wurde die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch eine vorbereitende Darstellung einer Fläche „Sondergebiet, das der Erholung dient“ mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet zur Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Ergänzung der vorhandenen Fremdenverkehrsinfrastrukturausstattung der Gemeinde Ascheberg definiert.

 

Als Ergebnis eines Planungsgespräches mit Vertretern der Landesplanungsbehörde und des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wurde eine Abweichung zwischen dem genehmigten Stand des F-Planes der Gemeinde Ascheberg und der geplanten wohnbaulichen Entwicklung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Marienhof-Ost“ (Wohnbauflächen) festgestellt, welche eine Anpassung des F-Plans erforderlich macht. Diese Abweichung wurde im Zuge des bereits laufenden Verfahrens der 1. Änderung des F-Plans als „Teilbereich 2“ korrigiert, indem die nördlich an die geplante Erschließungsstraße angrenzende, landwirtschaftlich genutzte Fläche östlich des Seniorenzentrums „Marienhof“, nördlich der Straße „Musberg“ und nordwestlich der Straße „Lehmberg“ als Wohnbaufläche dargestellt wurde. Unter Berücksichtigung dieses Erfordernisses wurde der am 16. November 2017 für den „Teilbereich 1“ gefasste Aufstellungsbeschluss durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheberg vom 23. August 2018 um den „Teilbereich 2“ erweitert.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. (1) BauGB zur 1. Änderung des F-Plans fand in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 16. Juli 2018 bis einschließlich 14. August 2018 statt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. (1) BauGB erfolgte mit Schreiben des Büros B2K, Holzkoppelweg 5 in 24118 Kiel vom 16. Juli 2018.

Es gingen diverse Stellungnahmen ein.

 

Die in den o. g. Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen mit ihren vorgebrachten Anregungen und Hinweisen wurden beraten, abgewogen, beschlossen und im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens der jeweiligen Beschlusslage entsprechend berücksichtigt oder nicht.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des F-Plans der Gemeinde Ascheberg, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, sowie der Umweltbericht wurden durch Beschluss der Gemeindevertretung am 21. Februar 2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08. Juli 2019 bis einschließlich 09. August 2019 gem. § 3 Abs. (2) BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 14. Juni 2019.

In der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. (2) BauGB am 01. Juli 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es gingen diverse Stellungnahmen von Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ein, die geprüft wurden und mit einer jeweiligen Abwägungsempfehlung versehen wurden (Anlage 1).

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Die während der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. (2) und § 4 Abs. (2) BauGB zu den Planunterlagen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, für das Gebiet nördlich der "Plöner Chaussee (B 430)" und westlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Dörnick, Kreis Plön (Teilbereich 1), und für das Gebiet östlich des Seniorenzentrums "Marienhof", nördlich der Straße "Musberg" und nordwestlich der Straße "Lehmberg" (Teilbereich 2) abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 1) hat die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.

Nachfolgend abgegebene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind eingegangen:

- AG-29

  Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein

  vom 08.08.2019

- Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

  Obere Denkmalschutzbehörde

  vom 02.07.2019

- Deutsche Telekom Technik GmbH

  Netzproduktion GmbH

  vom 09.07.2019

- Eisenbahn-Bundesamt

  Außenstelle Hamburg

  vom 04.07.2019 / 05.07.2019

- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)

  vom 02.07.2019

- Gewässerunterhaltungsverband Schwentinegebiet im Kreis Plön

  über Amt Preetz-Land

  vom 11.07.2019

- Handwerkskammer Lübeck

  vom 25.07.2019

- Industrie- und Handelskammer IHK Schleswig-Holstein

  vom 07.08.2019

- Kreis Plön, Die Landrätin,

  Kreisplanung

  vom 13.08.2019

- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

  vom 01.07.2019

- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein

  Untere Forstbehörde

  vom 26.07.2019

- Landeseisenbahnverwaltung Schleswig-Holstein

  vom 30.07.2019

- Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

  Kampfmittelräumdienst

  vom 04.07.2019

- Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein

  Abt. IV 6 Landesplanung

  vom 20.08.2019

- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

  vom 06.08.2019

- Stadtverwaltung Plön

  Fachbereich Planen & Bauen

  vom 06.08.2019

- Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH

  vom 22.07.2019

- Vodaphone GmbH / Kabel Deutschland GmbH

  vom 06.08.2019

 

In den aufgelisteten Stellungnahmen wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen oder Hinweise abgegeben.

 

In der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. (2) BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2).

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 abs. (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.ascheberg-holstein.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

 

Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:   Nein-Stimmen:  Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

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