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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVA/2019/0466

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, stellt für das Gebiet östlich der Straßen „Am Marienhof“ und „Friedrich-Lamp-Straße“, nördlich der Straße „Musberg“ und westlich der Straße „Lehmberg“ den Bebauungsplan Nr. 25 „Marienhof-Ost“ auf.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung einer Wohnnutzung auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flurstücken zum Abbau des vorhandenen strukturellen Defizits beim Wohnraumangebot, insbesondere für Familien.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 01.10.2018 bis zum 31.10.2018 in Form einer öffentlichen Auslegung statt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. (1) BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. (2) BauGB erfolgte vom 24.09.2018 bis zum 31.10.2018.

Es gingen diverse Stellungnahmen ein.

 

Die in den o.g. Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen mit ihren vorgebrachten Anregungen und Hinweisen wurden beraten, abgewogen, beschlossen und im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens der jeweiligen Beschlusslage entsprechend berücksichtigt oder nicht.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Marienhof-Ost“ der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und die Begründung mit Umweltbericht sowie der Grünordnerische Fachbeitrag wurden durch Beschluss der Gemeindevertretung am 06.06.2019 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08.07.2019 bis einschließlich 09.08.2019 gem. § 3 Abs. (2) BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 27. Juni 2019.

In der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. (2) BauGB am 01.07.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es gingen diverse Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein, die geprüft wurden und mit einer jeweiligen Abwägungsempfehlung versehen wurden (Anlage 1).

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 „Marienhof-Ost“ der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Straßen „Am Marienhof“ und „Friedrich-Lamp-Straße“, nördlich der Straße „Musberg“ und westlich der Straße „Lehmberg“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 1) hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

- keine

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

- Industrie- und Handelskammer (IHK) vom 07.08.2019

  Eine Anregung wird berücksichtigt.

  Der Text (Teil B) wird zur Klarstellung redaktionell ergänzt.

- NABU Schleswig-Holstein vom 28.07.2019

  Mehrere Anregungen und Hinweise werden berücksichtigt.

  Die Planzeichnung, der Text (Teil B) sowie die Begründung werden redaktionell

  ergänzt und es werden Formulierungen zur Klarstellung vorgenommen.

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

- keine

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 25 „Marienhof-Ost“ der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Straßen „Am Marienhof“ und „Friedrich-Lamp-Straße“, nördlich der Straße „Musberg“ und westlich der Straße „Lehmberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung (Anlage 3) mit Umweltbericht (Anlage 4) wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.ascheberg-holstein.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

 

Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:   Nein-Stimmen:  Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

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