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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVA/2019/0459

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der anliegenden Übersicht sind die bis einschließlich 26.09.2019 im Haushaltsjahr 2019 vom Bürgermeister angeordneten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) aufgeführt.

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt laut Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Ascheberg 500,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Dies betrifft auch die Deckungskreisüberschreitungen unter 500,00 €.

 

Die Überschreitungen über 500,00 € sind von der Gemeindevertretung zu genehmigen und daher hier gesondert erläutert. Insgesamt belaufen sich die Überschreitung über 500,00 € bis zum 26.09.2019 auf 43.033,15 €. Davon wurden 32.314,34 € bereits per Beschluss durch die Gemeindevertretung bewilligt. Somit verbleiben über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 10.718,81 €, die noch durch die Gemeindevertretung zu genehmigen sind. Auf die Erläuterungen in der beigefügten Anlage wird verwiesen.

 

Alle Überschreitungen wurden im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2019 bei der Ermittlung der Ansätze berücksichtigt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird nachstehender Beschluss empfohlen:

 

Der Leistung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 10.718,81 € für den Zeitraum vom 01.01. bis 26.09.2019 wird gemäß § 82 Gemeindeordnung zugestimmt.

 

 

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Anlagen

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