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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVA/2019/0461

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ascheberg setzt die Realsteuerhebesätze seit dem 01.01.2013 unverändert wie folgt fest: 

 

Grundsteuer A: 280 v.H.

Grundsteuer B: 280 v.H.

Gewerbesteuer: 320 v.H.

 

Die Mindesthebesätze, als Voraussetzung für einen Antrag auf Fehlbetragszuweisungen, wurden gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen zum 01.01.2019 nach vier Jahren für die

 

Grundsteuer A: von bisher 370 v.H. auf nunmehr 380 v.H.

Grundsteuer B: von bisher 390 v.H. auf nunmehr 425 v.H.

Gewerbesteuer: von bisher 370 v.H. auf nunmehr 380 v.H. angehoben.

 

Aktuell befindet sich die Gemeinde Ascheberg nicht in der Situation, Fehlbetragszuweisungen beantragen zu müssen. Vorausschauend sollte jedoch zumindest eine leichte Annäherung an die festgelegten Mindesthebesätze erfolgen. In der Anlage ist ein Auszug aus dem Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes beigefügt, das ebenfalls empfiehlt die Realsteuerhebesätze, gegebenenfalls schrittweise, an die Mindesthebesätze anzugleichen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher eine Anhebung der Realsteuerhebesätze um jeweils 20 v.H. ab dem 01.01.2020, sodass die Hebesätze wie folgt in der Haushaltssatzung 2020 festzusetzen wären:

 

Grundsteuer A: 300 v.H.

Grundsteuer B: 300 v.H.

Gewerbesteuer: 340 v.H.

 

Die mit der Anhebung verbundenen rechnerischen Mehreinnahmen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

 

 

 

bisher

AO-Soll

Stand 30.09.2019

bei Erhöhung um 20 v.H.

Grundsteuer A: 280 v.H.

NT-HH-Ansatz 2019: 28.700 €

28.796,46 €

30.853,35 €

(+ 2.056,89 €)

Grundsteuer B: 280 v.H.

NT-HH-Ansatz 2019: 278.300 €

278.325,59 €

298.205,99 €

(+ 19.880,40 €)

Gewerbesteuer: 320 v.H.

NT-HH-Ansatz 2019: 625.000 €

631.498,00 €

670.966,63 €

(+ 39.468,63 €)

(Einnahmen schwankend!)

Gesamtauswirkung:

+ 61.405,92 €

 

Auswirkungen auf die Finanzausgleichsberechnung ergeben sich aufgrund der höheren Steuerkraft wie folgt (Beispielrechnung anhand der Regelungen des Finanzausgleichserlasses 2019):

 

Einnahme / Ausgabe

bisher

bei Erhöhung

um 20 v.H.

Unterschiedsbetrag

Schlüsselzuweisungen (Berechnung gemäß Finanzausgleichserlass 2019)

1.072.452,00 €

1.066.416,00 €

- 6.036,00 €

Kreisumlage

(bei einem Hebesatz von aktuell 34,25 %)

1.123.164,00 €

1.124.052,00 €

+ 888,00 €

Gesamtauswirkung:

- 6.924,00 €

 

Dabei ist zu beachten, dass sich aus der FAG-Reform noch Änderungen für die Gemeinde Ascheberg ergeben werden, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird nachstehender Beschluss empfohlen:

 

Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2020 für die

 

Grundsteuer A:  von bisher 280 v.H. auf nunmehr 300 v.H.

Grundsteuer B:  von bisher 280 v.H. auf nunmehr 300 v.H.

Gewerbesteuer:  von bisher 320 v.H. auf nunmehr 340 v.H. angehoben.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Hebesatzänderungen im Haushaltsentwurf 2020 einfließen zu lassen.

 

 

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Anlagen

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