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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVA/2019/0464-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der öffentlich – rechtliche Vertrag mit der Stadt Plön ist mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 gekündigt worden. Um ein qualifiziertes Anforderungsprofil zu erstellen und Kontakte zu anderen geeignet erscheinen Kommunen bzw. Ämtern aufzunehmen, ist eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden, die sich in insgesamt fünf Sitzungen intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hat. Am 22. August 2019 ist die Gemeindevertretung über den Sachstand in der Angelegenheit informiert worden; zusätzlich sollten Gespräche mit anderen Verwaltungen geführt werden, obwohl zunächst eine Kooperation mit dem Amt Großer Plöner See favorisiert wurde.

 

Zur Sitzung des Geschäftsausschusses lagen  zwei Vertragsentwürfe des Amtes Großer Plöner See und der Stadt Quickborn über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vor über die der Geschäftsausschuss eingehend beraten hat.

 

Der Vertragsentwurf der Stadt Quickborn ist von der Kanzlei Weißleder und Ewer, Kiel, geprüft worden. Es wurden einige Formulierungsfehler festgestellt, die seitens der Stadt Quickborn noch eingepflegt werden sollen. Eine Lesefassung wird bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Oktober 2019 vorliegen.

 

Nach eingehender Beratung hat der Geschäftsausschuss der Gemeindevertretung empfohlen, den öffentlich – rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Quickborn mit den von der Anwaltskanzlei Weißleder und Ewer, Kiel, angeratenen Änderungen zu beschließen.       

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den öffentlich – rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Quickborn mit den von der Anwaltskanzlei Weißleder und Ewer, Kiel, angeratenen Änderungen.

 

 

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Anlagen

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