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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2008/247

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die neuen Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See im Bahnhof der Stadt Plön ist eine Benutzungs- und Entgeltsatzung erforderlich.

 

Basierend auf der Satzung zur Nutzung des Kurlesesaales im Schwentinehaus wurden die entsprechenden Vorlagen erstellt.

 

Die Nutzung des Schwentinehauses war für einen großen Benutzerkreis (ortsansässige Vereinen, Organisationen, politischen Parteien sowie Einwohnerrinnen und Einwohnern) kostenfrei, gewerbliche Nutzer zahlten 15,34 € / Stunde. Eine Reinigungs- und Nebenkostenpauschale wurde nicht erhoben.

 

Eine Umfrage bei verschiedenen Plöner Institutionen, die ebenfalls Räumlichkeiten vermieten, hat folgendes ergeben:

 

Kreismuseum:

  • Vereine und gewerbliche Veranstalter zahlen 30 € pro Veranstaltung inkl. Reinigung.

Kulturforum:

  • Veranstaltungen bis 4 Stunden – 50 € Miete, ab 5 Stunden – 150 € Miete
  • zusätzlich 60 € Reinigungspauschale sowie Energiekostenpauschale (25 € Sommer, 50 € Winter)
  • Vereinsmitglieder zahlen nur Reinigungspauschale

Aula:

  • Vereine: 21/23/25 € pro Stunde plus Reinigung ca. 35 €, teilweise Ermäßigungen: zusätzlich Mietkosten für diverse Geräte (Leinwand, Beamer, Medienmobil, Flügel etc.)
  • Gewerbliche Veranstaltungen - je nach Veranstaltungen und Höhe des Eintrittspreises, bis zum dreifachen des normalen Preises.

 

Folgende wesentlichen Änderungen zur vorherigen Satzung werden vorgeschlagen:

 

  1. Benutzergruppe

Der Kreis der Benutzergruppe mit bevorzugten Nutzungskonditionen (Vereine, Organisationen, politische Parteien, EinwohnerIhnnen) sollte, um dem regionalen Charakter des Bahnhofs Rechnung zutragen, ausgeweitet werden auf die Region Großer Plöner See.

 

  1. Preisstruktur

Zudem wird für die Räumlichkeiten des Bahnhofs folgende Preisstruktur vorgeschlagen:

  • Grundsätzlich zahlt jeder Nutzer eine Reinigungs- und Nebenkostenpauschale in Höhe von 30 € netto pro Veranstaltung bzw. pro Tag
  • Ortsansässige Vereine, Organisationen, politische Parteien sowie EinwohnerInnen zahlen für nicht-gewerbliche Veranstaltungen nach wie vor keine Miete. Sobald sie aber kostenpflichtige Veranstaltungen anbieten, zahlen sie die Kostensätze der gewerblichen Nutzer.
  • Gewerbliche Nutzer zahlen 20 € netto pro angefangener Stunde.
  • Für die Nutzung der Multimediatechnik werden pauschal für alle Nutzergruppen 20 € netto pro Veranstaltung bzw. pro Tag berechnet.

 

Mit dieser Preisstruktur befindet sich die Stadt Plön im „Mittelfeld“. Zum einen gibt es nach wie vor sehr gute Konditionen für ehrenamtlich Tätige, solange die Gemeinnützigkeit im Vordergrund steht. Die Mietkosten für die gewerblichen Nutzer wurden etwas erhöht. Neu sind die Reinigungs- und Nebenkostenpauschale sowie die Pauschale für die Nutzung der Multimediatechnik; diese sind aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich, um die entsprechenden Kosten umzulegen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung  die Einführung der „Satzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See“ See“.

 

Satzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der

Tourist Info Großer Plöner See

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am                   folgende Benutzungssatzung für die Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See erlassen:

 

 

§ 1

Zweck der Benutzungssatzung

 

(1)           Die Benutzungssatzung regelt die Vergabe zur Benutzung und dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See (Bahnhof der Stadt Plön).

 

(2)           Die Benutzungssatzung ist für alle Benutzer verbindlich. Mit dem Betreten des Gebäudes unterwirft sich jeder Gast den Bestimmungen der Benutzungssatzung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.

 

(3)           Bei Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Veranstaltungsleiterinnen und Veranstaltungsleiter der Veranstaltungen für die Beachtung der Benutzungssatzung verantwortlich.

 

 

§ 2

Nutzungsberechtigte

 

(1)           Die Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See dienen vorrangig den Zwecken des Fremdenverkehrs und der Kulturarbeit.

 

(2)           Auf Antrag überlässt die Tourist Info Großer Plöner See als Mieterin Vereinen, Organisationen, politischen Parteien sowie Einwohnerrinnen und Einwohnern der Stadt Plön und der Region Großer Plöner See die Räumlichkeiten für öffentliche Veranstaltungen, die gemeinnützigen, kulturellen, sozialen, kommunalen oder staatsbürgerlichen Zwecken dienen.

 

 

(3)Die Überlassung der Räumlichkeiten ist auch für kommerzielle Zwecke möglich. Der kommerzielle Zweck ist gegeben, wenn es sich um keine der unter (2) genannten Nutzungsberechtigten handelt bzw. wenn es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt. Im Fall einer mit Eintrittsgeldern verbundenen Veranstaltung gelten auch die unter (2) genannten Nutzer als kommerzielle Nutzer.

 

 

§ 3

Überlassung der Räume

 

(1)           Für eine einmalige oder laufend wiederkehrende Benutzung der Räumlichkeiten bedarf es eines schriftlichen Antrages.

 

(2)           Anträge auf Überlassung der Räumlichkeiten sind spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme einzureichen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

 

a)             Name und Anschrift der Benutzerin oder des Benutzers

 

b)             Vor- und Zuname der Person, welche die Veranstaltung leitet

 

c)              Art, Umfang, Beginn und Dauer der Veranstaltung und die notwendige Vorbereitungszeit.

 

 

§ 4

Umfang der Benutzung

 

(1)           Die überlassenen Räume und Gegenstände werden in dem bestehenden, der Benutzerin oder dem Benutzer bekannten Zustand überlassen.

Sie gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn vor der Benutzung keine Mängel gemeldet werden.

 

(2)           Die Einrichtungsgegenstände sowie Garderobe, Toilettenräume und ggf. Bistrobereich gelten als mit überlassen, soweit ihre Benutzung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

 

(3)           Die überlassenen Räume und Gegenstände dürfen nur zu dem vereinbarten Zwecke benutzt werden. Die Benutzung anderer als der überlassenen Räume ist ausgeschlossen.

 

(4)           Beschädigungen an den Räumen und den mitüberlassenen Gegenständen sind unverzüglich der Tourist Info Großer Plöner See zu melden.

 

 

 

§ 5

Nutzungsentgelt

 

Die Stadt erhebt für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See Entgelte nach Maßgabe einer zu dieser Benutzungssatzung erlassenen Entgeltsatzung.

 

 

§ 6

Reinigung

 

Für jede mutwillige oder das übliche Maß übersteigende Verunreinigung hat die Benutzerin oder der Benutzer eine besondere Reinigungsentschädigung gemäß § 2 der „Entgeltsatzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See“ zu zahlen, deren Höhe sich nach dem Maß der Verunreinigung richtet.

 

 

§ 7

Ausschluss von der Benutzung

 

Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Benutzungssatzung kann die Tourist Info Großer Plöner See die betreffende Benutzerin oder den betreffenden Benutzer der Räumlichkeiten ganz oder teilweise von der Benutzung ausschließen.

 

 

§ 8

Haftung

 

(1)           Die Benutzerin oder der Benutzer stellt die Tourist Info Großer Plöner See von allen Haftungsansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume stehen.

 

(2)           Die Benutzerin oder der Benutzer verzichtet ihrer- oder seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die Tourist Info Großer Plöner See und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Tourist Info Großer Plöner See und deren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sowie von der Tourist Info Großer Plöner See Beauftragte.

 

(3)           Die Benutzerin oder der Benutzer hat bei Vertragsabschluß nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch die auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.

 

(4)           Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Stadt Plön für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 BGB unberührt.

 

 

§ 9

Inkrafttreten

 

 

Diese Benutzungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Plön, den ………

 

 

 

Jens Paustian

Bürgermeister

 

 

 

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