Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2008/248

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Verwaltungsvorlage

 

Für die neuen Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See im Bahnhof der Stadt Plön ist eine Benutzungs- und Entgeltsatzung erforderlich.

 

Basierend auf der Satzung zur Nutzung des Kurlesesaales im Schwentinehaus wurden die entsprechenden Vorlagen erstellt.

 

Die Nutzung des Schwentinehauses war für einen großen Benutzerkreis (ortsansässige Vereinen, Organisationen, politischen Parteien sowie Einwohnerrinnen und Einwohnern) kostenfrei, gewerbliche Nutzer zahlten 15,34 € / Stunde. Eine Reinigungs- und Nebenkostenpauschale wurde nicht erhoben.

 

Eine Umfrage bei verschiedenen Plöner Institutionen, die ebenfalls Räumlichkeiten vermieten, hat folgendes ergeben:

 

Kreismuseum:

  • Vereine und gewerbliche Veranstalter zahlen 30 € pro Veranstaltung inkl. Reinigung.

Kulturforum:

  • Veranstaltungen bis 4 Stunden – 50 € Miete, ab 5 Stunden – 150 € Miete
  • zusätzlich 60 € Reinigungspauschale sowie Energiekostenpauschale (25 € Sommer, 50 € Winter)
  • Vereinsmitglieder zahlen nur Reinigungspauschale

Aula:

  • Vereine: 21/23/25 € pro Stunde plus Reinigung ca. 35 €, teilweise Ermäßigungen: zusätzlich Mietkosten für diverse Geräte (Leinwand, Beamer, Medienmobil, Flügel etc.)
  • Gewerbliche Veranstaltungen - je nach Veranstaltungen und Höhe des Eintrittspreises, bis zum dreifachen des normalen Preises.

 

Folgende wesentlichen Änderungen zur vorherigen Satzung werden vorgeschlagen:

 

  1. Benutzergruppe

Der Kreis der Benutzergruppe mit bevorzugten Nutzungskonditionen (Vereine, Organisationen, politische Parteien, EinwohnerIhnnen) sollte, um dem regionalen Charakter des Bahnhofs Rechnung zutragen, ausgeweitet werden auf die Region Großer Plöner See.

 

  1. Preisstruktur

Zudem wird für die Räumlichkeiten des Bahnhofs folgende Preisstruktur vorgeschlagen:

  • Grundsätzlich zahlt jeder Nutzer eine Reinigungs- und Nebenkostenpauschale in Höhe von 30 € netto pro Veranstaltung bzw. pro Tag
  • Ortsansässige Vereine, Organisationen, politische Parteien sowie EinwohnerInnen zahlen für nicht-gewerbliche Veranstaltungen nach wie vor keine Miete. Sobald sie aber kostenpflichtige Veranstaltungen anbieten, zahlen sie die Kostensätze der gewerblichen Nutzer.
  • Gewerbliche Nutzer zahlen 20 € netto pro angefangener Stunde.
  • Für die Nutzung der Multimediatechnik werden pauschal für alle Nutzergruppen 20 € netto pro Veranstaltung bzw. pro Tag berechnet.

 

Mit dieser Preisstruktur befindet sich die Stadt Plön im „Mittelfeld“. Zum einen gibt es nach wie vor sehr gute Konditionen für ehrenamtlich Tätige, solange die Gemeinnützigkeit im Vordergrund steht. Die Mietkosten für die gewerblichen Nutzer wurden etwas erhöht. Neu sind die Reinigungs- und Nebenkostenpauschale sowie die Pauschale für die Nutzung der Multimediatechnik; diese sind aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich, um die entsprechenden Kosten umzulegen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt die Einführung der „Entgeltsatzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See“.

 

 

 

Entgeltsatzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der

Tourist Info Großer Plöner See

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 5 der Satzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See jeweils in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am                   folgende Entgeltsatzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See erlassen:

 

§ 1

Miete

 

  1. Bei Veranstaltungen, die nach § 2 (2) der „Satzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See“ zu gewerblichen Zwecken durchgeführt werden, wird von den Benutzern für jede angefangene Stunde eine Miete von 20,00 € netto erhoben.

 

  1. Bei regelmäßigen Veranstaltungen können durch die Stadt Plön Pauschalsätze festgelegt werden.

 

  1. Für Veranstaltungen, die durch Nutzungsberechtigte nach § 2 (2) der „Satzung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See“ durchgeführt werden, wird keine Benutzungsentgelt erhoben, es sei denn es handelt sich um einen Fall des § 2 (3) gleicher Benutzungssatzung.

 

 

§ 2

Reinigung, Nebenkosten und Mediatechniknutzung

 

Pauschal wird von allen Nutzern eine Reinigungs- und Nebenkostenpauschale in Höhe von 30,00 € netto pro Veranstaltung bzw. bei mehrtägigen Veranstaltungen pro Tag erhoben. Sollte im Einzelfall der Reinigungsaufwand bzw. der Nebenkostenverbrauch überdurchschnittlich hoch sein, behält sich die Stadt Plön bzw. die Tourist Info Großer Plöner vor, diesen Betrag zu erhöhen.

Bei Nutzung der Multimediatechnik fällt ein Benutzungsentgelt in Höhe von 20,00 € netto pro Veranstaltung bzw. pro Tag an.

 

 

 

 

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Entgeltsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Plön, den ………

 

 

 

Jens Paustian

Bürgermeister

 

 

 

Loading...